ExtraEnergie: unsaubere Methoden, Klage erhoben, dann zurückgenommen
Ich war vor 5 Jahen ein Gaskunde bei der ExtraEnergie. Was ich dort erlebt habe, ist eine Sauerei hoch 10. Durch die Erstjahresabrechnung in Mai 2012 habe ich erfahren, dass der Gas preis für das 2. Jahr um 37% erhöht wird, obwohl ich keine Preiserhöungsmitteilung bekommen hatte. Auf meine Anfrage teilte mir Extraenergie mit, dass mir eine Preiserhöhungsemail im September 2011 versendet wurde, die ich ignoriert haben soll. Ich habe aber keine Preiserhöhungsemail erhalten. Eine außerordentliche Kündigung hat die ExtraEnergie abgelehnt, mit dem Einwand abgelehnt, dass es zu spät fürdie außerordentliche Kündgung sei. Der versprochene Bonus und Überschuss wollte sie auch nicht auszahlen. Ich habe dann rigoros die Zahlung gestoppt und das Guthaben mit den noch nach den alten Preisen weiter zu zahlenden Beträgen verrechnet. Dann fing der Krieg richtig an. Dann häuften sich die Mahnungen, Inkassoanforderungen bis zum gerichtlichen Mahnbescheid, der in einer Klage endete. Nach dem der Richter in der mündlichen Verhandlung dem Rechtsbeistand der ExtraEnergie klar gemacht hat (siehe AG Meschede Az. 6 C 47/2015), dass Preiserhöhungen per Email zur Lasten des Senders gehen, hat die ExtraEnergie die Klage zurückgenommen und den Rechtstreit endgültig für beendet erklärt.
Daraus folgert, dass Preiserhöhungen brieflich versendet werden müssen. Die Kunden, die Preiserhöhung per Email verschickt bekommen haben, brauchen die Preiserhöhungen nicht zu entrichten. Vor dem Gericht hat ExtraEnergie keine Chance, die per Email verkündeten Preiserhöhungen durchzusetzen. Die ExtraEnergie hat nicht nur die Gerichtkosten zu tragen, sondern auch die Kosten des eigenen, und auch des gegnerischen Rechtsbeistands zu tragen.