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Autor Thema: Rechtsmittel gegen LG-Urteil (2. Instanz)  (Gelesen 7639 mal)

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Offline nightbird

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Rechtsmittel gegen LG-Urteil (2. Instanz)
« am: 18. Juni 2016, 17:49:03 »
Hallo, Wissende,

Welche Rechtsmittel auf ein LG-Urteil - 2. Instanz/Gas - 
(aus Anfang März) gibt es?

Danke
Gruß
nightbird

Offline bolli

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Re: Rechtsmittel gegen LG-Urteil (2. Instanz)
« Antwort #1 am: 20. Juni 2016, 07:45:25 »
Bei einem Urteil aus März dürfte wohl die sogenannte Rechtsmittelfrist bereits abgelaufen sein. Wenn es keinen "Wiedereinsetzungsgrund" gibt (was in der Regel bei Standardfällen eher selten ist), dürfte es für ein Rechtsmittel also zu spät sein.

Offline userD0010

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Re: Rechtsmittel gegen LG-Urteil (2. Instanz)
« Antwort #2 am: 21. Juni 2016, 15:38:56 »
Ob der Fragesteller nicht vielleicht in Erfahrung zu bringen versucht, ob gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt wurden, wann und ggf. von wem?
Wenn das der Fall war, sind die "Belehrungen" wenig hilfreich!

Offline Black

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Re: Rechtsmittel gegen LG-Urteil (2. Instanz)
« Antwort #3 am: 21. Juni 2016, 17:23:35 »
Ob der Fragesteller nicht vielleicht in Erfahrung zu bringen versucht, ob gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt wurden, wann und ggf. von wem?
Wenn das der Fall war, sind die "Belehrungen" wenig hilfreich!

Dann hätte er wohl das konkrete Urteil nennen müssen - "ein LG-Urteil" ist reichlich unpräzise.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline bolli

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Re: Rechtsmittel gegen LG-Urteil (2. Instanz)
« Antwort #4 am: 22. Juni 2016, 08:47:15 »
Ob der Fragesteller nicht vielleicht in Erfahrung zu bringen versucht, ob gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt wurden, wann und ggf. von wem?
Wenn das der Fall war, sind die "Belehrungen" wenig hilfreich!

Schön, dass Sie die (wahrscheinlich gemeinte) Fragestellung des TE besser (er-)kennen als ich. Daher nehme ich die vorsorglich schon mal angefügte Belehrung ebenfalls vorsorglich demütigst an.  8)
Aber deutsche Sprache war schon immer schwere Sprache und wahrscheinlich nicht meine Sache.  ;)

Offline nightbird

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Re: Rechtsmittel gegen LG-Urteil (2. Instanz)
« Antwort #5 am: 22. Juni 2016, 21:10:43 »
Danke, Fleißige,
… aber nur so ein bisschen ... in etwa …

Bei welchem Gericht (OLG oder BGH?) hätte ’man’ mit welchem Rechtsmittel gegen LG-Urteil (z.B. Nichtzulassungsklage?) eingelegt werden müssen und innerhalb welcher Frist? (Im Urteil selbst keine Rechtsbelehrung vorhanden, sondern nur im Beschluss zum Streitwert).

Hätte RS-U die Kosten übernommen bzw. übernehmen müssen ('normaler' FamRS, Vertrags-RS)?

Danke

Offline bolli

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Re: Rechtsmittel gegen LG-Urteil (2. Instanz)
« Antwort #6 am: 23. Juni 2016, 08:43:08 »
Auch wenn die Angaben etwas dürftig sind, steht zu vermuten, dass es wohl eher schlecht aussieht.
Auf ein Urteil in der 2. Instanz im Zivilrecht ist nur die Revision beim BGH möglich, dieses aber auch nur, wenn sie durch das Berufungsgericht zugelassen ist, weil der Fall "grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert", was hier augenscheinlich nicht erfolgt ist.

Alternativ wäre eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH möglich, die aber gem. § 26 Nr. 8 EGZPO nur bei einem Streitwert von über 20.000,- EUR UND wenn der Fall aus Sicht des BGH "grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert" (§ 26 Nr. 8 Satz 2 EGZPO,) zulässig ist.
Meine Vermutung ist diesbezüglich ob des Klagegegenstandes, dass diese Summe wohl eher nicht überschritten wird, unabhängig davon, was der BGH zu dem Fall sagt.

Damit wäre kein weiteres Rechtsmittel gegen das LG-Urteil möglich und die anderen Fragen hinfällig.

Sollte die 20.000,- EUR Grenze (die derzeit als Übergangsfrist bis zum 31.12.2016 gilt) wider erwarten doch überschritten werden, sollte man sich § 544 ZPO anschauen.

 

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