Energiepreis-Protest > Stadtwerke Emsdetten

Stadtwerke bestehen auf Abschlagshöhe

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rlc:
Sie sollten zusehen, das nach alten Preisen gerechnet, keine Überzahlung erfolgt. Ihr Versorger hat keinen Anspruch auf Überzahlung. Machen Sie eine Zwischenabrechnung für sich, bevor die 12. und letzte Abschlagszahlung erfolgt. Schreiben Sie dies Ihrem Versorger. Ihr Versorger kann ohnehin nicht so schnell reagieren, und wird seinerseits auch Ihnen nicht entgegenkommen mit einer Zusage, das er nach alten Preisen abrechnet, und etwaige Guthaben erstattet.
Ihr Versorger weiss ganz genau, wenn er einmal das Geld hat, ist es futsch - für Sie. Bei Einzugsermächtigungen können Sie innerhalb einer gewissen Zeitspanne (4-6 Wochen, je nach Institut) die Lastschrift zurückgehen lassen, wegen etwaiger Kosten sollte dies begründet erfolgen.

Graf Koks:
@rlc:

Schließe mich dem an.

@Willy: Machen Sie wenn möglich eine Zwischenrechnung. Den Brennwert und den Grundpreis können Sie der letzten Jahresrechnung entnehmen.  Umsatzsteuer nicht vergessen.

Teilen Sie Ihrem Versorger das Ableseergebnis mit. Stellen Sie klar, dass Sie nicht bereit sind, dem Versorger den Differenzbetrag hinterherzuwerfen. Sagen Sie ganz klar, dass Sie eine sich nach dem alten Preis ergebende Nachforderung in der Jahresabrechnung selbstverständlich begleichen werden. Sollte Ihr GVU dann immernoch rumhampeln, wenden Sie sich an die Energieaufsicht im für Ihr Bundesland zuständigen Wirtschaftsministerium.


M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

BerndA:
Hallo Willy,

rufe doch bitte deshalb mal Herrn Regierungsdirektor Strassburger beim Landeskartellamt NRW unter der Telefonnummer

0211/861850 an und beziehe dich auch auf mich. Er kennt mich inzwischen aus vielen Gesprächen und hat uns immer sehr schnell und unbürokratisch geholfen.

Jüngstes Beispiel war die Nichtauszahlung von unbestrittenem Guthaben aus der Jahresrechnung. Nachdem Herr Straasburger unser EVU angerufen hatte, lief alles \"Wie am Schnürchen\".:wink:

Gruß

B. Ahlers

Cremer:
@Thorsten S.

Frage nach Verzinsung ist berechtigt.

Die SW KH haben m.E. in 2004 etwa Überzahlungen von ca. 500.000 € angesammelt, die Sie mit den Jahreserechnungen erstattet haben.

Das ist eine kostenlose Finanzierung.

Thorsten S.:
Hallo Herr Cremer,


--- Zitat ---Überzahlungen von ca. 500.000 € angesammelt
--- Ende Zitat ---

Das wäre eine Summe allein bei Ihrem EVU, über die man gar nicht nachdenken darf...

Natürlich ist die Methode der Abschlags-Vorausszahlung ja auch in anderen Bereichen wie z.B. beim Mietzins-Abschlag gängige Masche, aber hier werden mangels Masse selten solche Summen kumuliert. Von daher ist die Frage, ob der \"Massen-Aspekt\" allein schon ausreicht, um im Falle der EVU den \"positiven Nebeneffekt der kostenlosen Darlehen\" mal kritisch anzuzweifeln oder sogar gerichtlich prüfen zu lassen. \"Peanuts\" sind das ja keinesfalls mehr (ich würde jedenfalls nie auf die Idee kommen, die Nebenkostenabschläge meines Vermieters aus dieser Sicht zu betrachten, denn bei den vergleichsweise niedrigen Summen lohnt das ja kaum das Papier, auf dem die Diskussion gedruckt werden würde).

Wer weiß, wie es den EVU erginge, wenn ALLE Verbraucher konsequent ihre Abschläge auf oder knapp unterhalb des Realverbrauchs kürzen würden...wahrscheinlich immer noch ziemlich gut, aber gefallen würde ihnen das sicher nicht. Die meisten Verbraucher sind sich wohl gar nicht bewusst, welches Geschenk sie den Abzockern da zusätzlich noch machen...

Gruß,
Thorsten S.

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