Energiepreis-Protest > Stadtwerke Emsdetten
Stadtwerke bestehen auf Abschlagshöhe
Willy:
Herr Fricke
das war im Februar 05.
Jetzt kam am 07.12 das o.g. Schreiben :
siehe Einstieg: Stadtwerke bestehen auf Abschlagszahlung.
Und gestern:
kamen für ca. 30 Gaskunden Mahnungen mit Sprrandrohungen
(allerdings noch ohne Fristsetzung)
Gruß Willy Sellin
RR-E-ft:
@Willy
Sorry, ich vergaß, weil ich den Thread nicht von Anfang bis Ende durchlese.
Wann steht denn die Jahresverbrauchsabrechnung an, kann wohl nicht mehr lang hin sein.
Vor Weihnachten und bis Neujahr gilt Friedenspflicht.
Eine konkrete Sperrandrohung braucht 14 Tage, eine einstweilige Verfügung mit Hauptverhandlung mindestens drei Tage wegen der Ladungsfristen....
Mit Schutzschriften kennen Sie sich aus.
Reden Sie noch einmal freundlich mit Herrn Lehmann, ob es tatsächlich zu einer Eskalation kommen muss:
Sie können Ihren Versorger doch auf das Gaspreisurteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 27.05.2005 und auf das Gaspreisurteil des LG Mannheim vom 16.08.2005 hinweisen, die Unbilligkeit gegen die Gesamtpreise einwenden und sogleich fragen, ob Sie die selbst berechneten Abschläge weiter überweisen können, damit es nicht erst zum Streit kommen muss.
Freundliche Grüße
aus Jena- Stadt zur Welt
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
RR-E-ft:
@Willy
Da fällt mir noch etwas ein:
Es hindert Sie sicher auch niemand daran, die für Verbraucher günstigen Gerichtsentscheidungen AG Karlsruhe, LG Mannheim, AG München usw. in großer Zahl zu vervielfältigen und vor den Stadtwerken oder sonst an markanten Punkten zu verteilen und auf Ihr Anliegen in der Öffentlichkeit deutlich hinzuweisen.
Immerhin sind Sie doch 30 Gleichgesinnte, die derart betroffen sind.
Diese Gerichtsentscheidungen sind in der breiten Öffentlichkeit bisher leider immer noch viel zu wenig bekannt.
Freundliche Grüße
aus Jena - Stadt zur Welt
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Willy:
Danke Herr Fricke,
ich habe erst einmal die IG-Gaskunden per Rund-Mail informiert, einige
wurden doch unruhig.
Gruß Willy Sellin
Graf Koks:
@Willy:
Haben Sie meinem Vorschlag folgend einmal berechnet, ob ihr seit der letzten Abrechnung angefallener Verbrauch, bei Ansatz des alten kWh- Preises, in etwa mit der Summe der bisherigen Abschläge gleichaufliegt ?
Wenn der (geschätzte) Verbrauchspreis inklusive Jahresgrundpreis + Steuern nahezu genau die auch geleistete Summe ergibt, kann Ihr GVU, wenn er auf dem Boden des Rechts stehen will, keine weiteren Abschläge verlangen. Diese sind Spiegelbild Ihres Verbrauchs und bei Erhebung der Unbilligkeitseinrede nach dem bisherigen Arbeitspreis zu ermitteln.
EINE ÜBERZAHLUNG IST IHNEN NICHT ZUZUMUTEN ! DENN NUR DURCH DIE EINBEHALTUNG DES ERHÖHUNGSBETRAGES - AUCH BEI SINKENDEM VERBRAUCH - KÖNNEN SIE IHREN PREISPROTEST EFFEKTIV UMSETZEN !
Darum nochmals mein Vorschlag: Teilen Sie Ihrem Versorger den Zählerstand und Ihre Berechnung mit. Wenn er dann immernoch \"Zinnober\" macht, fix das Wirtschaftsministerium anrufen und um Intervention bitten.
M.f.G. aus Berlin
Graf Koks
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