Energiepreis-Protest > ELE - Emscher Lippe Energie
§ 17 Absatz 2 und § 13 Absatz 2 der Strom/Gas GVV
Monscha:
Hallo,
darf der Energieversorger einfach den Zähler ausbauen ohne konkreten Sperrtermin?
Gruß
Monscha
bolli:
Wie sehen Ihre AGB aus ? Wenn Sie den derzeitigen AGB der ELE entsprechen schauen Sie mal in Ziffer 9.2, letzter Satz !
Monscha:
--- Zitat von: bolli am 30. November 2016, 15:14:15 ---Wie sehen Ihre AGB aus ? Wenn Sie den derzeitigen AGB der ELE entsprechen schauen Sie mal in Ziffer 9.2, letzter Satz !
--- Ende Zitat ---
ja und genau das ist nicht passiert, was kann ich da tun?
bolli:
Wenn der Zähler schon ausgebaut ist sollten Sie sich anwaltliche Hilfe holen, da ein Wiedereinbau, ohne die streitigen Forderungen zu bezahlen, wohl ohne Hilfe nur schwer zu erreichen sein wird.
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