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Strom/Gas-Sperre trotz neuem Anbieter

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wechselprofi:
Die Schlüsselfragen sind, ob man
- das bisher bestehende Lieferverhältnis regulär kurzfristig kündigen kann (z.B. Grundversorgung) oder durch Auszug des bisherigen Vertragsnehmers ohnehin obsolet ist.
- ein neuer Lieferant die Belieferung aufnehmen will.

Behindert dann der Netzbetreiber die Anmeldung zur Netznutzung durch den Neulieferanten, so sind die eigenen Waffen gegen den Netzbetreiber sehr scharf, da m.E. eine weitere Aufrechterhaltung einer Liefersperre als Behinderung des freien Netzzuganges gewertet werden kann (muss?)!

Vielleicht könnte einer der Juristen hier im Forum die Rechtslage verständlich und abschließend erläutern!   

Castagir:
Zunächst herzlichen Dank für die weiteren Antworten.

Zur Sperre ist zu sagen, daß der Auftraggeber der Sperre den Netzbetreiber angewiesen hat, die Sperre zu vollziehen. Das wird so ab dem 24.März. passieren, da Ostern ist wird vor dem 29.März. kein Mitarbeiter kommen.

Die Neubelieferung erfolgt bei Gas ab 19.4. und bei Strom ab 14.4. Das ist schriftlich von den neuen Lieferanten bestätigt und ebenso vom Grundversorger bestätigt.

Wechselprofi schrieb:

2. Grundsätzlich darf der Netzbetreiber im Namen des Grundversorgers die Sperre/ Sperrandrohung nicht weiter aufrecht erhalten, wenn Sie ein neues Lieferverhältnis von einem neuen Lieferanten bestätigt bekommen. Bei der Sperre/ Sperrandrohung ist der die Sperre ausführende Verteilnetzbetreiber nur Erfüllungsgehilfe des bisherigen Lieferanten. Diese "Erfüllung" ist nur solange rechtens, wie ein Lieferverhältnis zwischen Ihnen und dem "Altlieferanten" besteht.   


Das neue Lieferverhältnis ist zwar bestätigt, aber der Termin liegt noch in der Zukunft. Ist eine Ablehnung der Sperrung so zu begründen? Vor allem rechtlich so, daß ich ein entsprechendes Schreiben an Grundversorger und Netzbetreiber aufsetzen kann?

wechselprofi:
Zunächst gilt die Aufhebung der Sperre erst ab dem Beginn der Lieferung durch den/ die Lieferanten. Falls Sie tatsächlich Vertragspartner des Altlieferanten waren (und nicht Ihr Mitbewohner), so sollten Sie schnellstens mit diesem vor dem Sperren einen Ratenplan  für die Tilgung der Schulden aushandeln. Sonst laufen für Sie weitere Kosten auf. Außerdem droht ein Schufa-Eintrag, der für alle Ihre weiteren Rechtsgeschäfte unangenehm werden kann.

Castagir:
Also bleibt nichts anderes, als dem Sperr-Beauftragten ein Hausverbot auszusprechen und mit diesem Zeitgewinn Gas, Strom und Handlungszeitrum zu erlangen, dazu mit einer teilweisen Zahlung guten Willen zu zeigen und weiter zu verhandeln.

Castagir:
Es stellt sich nun die Frage, wie der Grundversorger reagiert. Von der Gesamtforderung habe ich soeben ein Viertel angewiesen.

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