Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...

Strom/Gas-Sperre trotz neuem Anbieter

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Castagir:
Hallo,

durch die Schlamperei meines WG-Mitbewohners ist eine gigantische Menge Strom/Gasschulden aufgelaufen. Der Versorger will sperren.

Nachdem ich das mitbekommen habe, habe ich sofort einen Wechsel zu einem andere Anbieter gemacht, der in ca. 4 Wochen "übernimmt".

Der Grundversorger will aber jetzt (in drei Tagen) sperren.

Ich habe versucht, eine Verhandlungslösung zu finden, aber der Grundversorger lehnt das ab.

Welche realistischen Möglichkeiten habe ich, die Sperre abzuwehren...?

DANKE!

bolli:
Da Sie bisher einen Liefervertrag in der Grundversorgung haben, gilt die GasGVV bzw. StromGVV. Hier schreibt § 19 der GasGVV bzw. StromGVV das Procedere vor. Bei Zahlungsverzug ist zunächst eine 4-Wochen-Frist zu setzen (die Ihnen für den Wechsel ja reichen würde) und dann mindestens 3 Tage vorher der konkrete Termin zu benennen.

Sollte diese Androhung der Sperrung bereits erfolgt sein, wird es schwieriger. Da müsste dem Mitarbeiter des Netzbetreibers (diese führen die Sperrung auf Aufforderung des Lieferanten für diesen aus) der Zutritt zum Haus bzw. zur Zählerstelle/Übergabestelle im Haus verweigert werden. Das kann aber nur der Eigentümer der Immobilie machen.
Dann müsste der Lieferant erst ein gerichtliches Zutrittsrecht beantragen, was auch etwas Zeit braucht. Ob diese dann reichen würde, hängt vom zuständigen Gericht ab.

Castagir:
Danke für diese erste Auskunft.

Zutritt verweigern, also sowas wie ein Hausverbot verhängen? Muss das nicht schriftlich erfolgen oder so ähnlich?

Ein gerichtliches Zutrittsrecht muss der Grundversorger dann also erwirken - kann der das, obwohl ein Nachfolgelieferant da ist?
Gibt es da wg. der Dauer Erfahrungwerte?

wechselprofi:
@Castagir
Zu Ihrem Problem habe ich zwei Hinweise:
1. Ein ähnlicher Fall wurde unter
DEW21 - Dortmunder Energie und Wasserversorgung / Re: Stromsperre trotz Anbieterwechsels immer noch Vorhanden
ausführlich diskutiert.

2. Grundsätzlich darf der Netzbetreiber im Namen des Grundversorgers die Sperre/ Sperrandrohung nicht weiter aufrecht erhalten, wenn Sie ein neues Lieferverhältnis von einem neuen Lieferanten bestätigt bekommen. Bei der Sperre/ Sperrandrohung ist der die Sperre ausführende Verteilnetzbetreiber nur Erfüllungsgehilfe des bisherigen Lieferanten. Diese "Erfüllung" ist nur solange rechtens, wie ein Lieferverhältnis zwischen Ihnen und dem "Altlieferanten" besteht.   

bolli:
Zu 2. möchte ich allerdings 2 Dinge einwenden:
1. Ich habe Zweifel daran, ob es ausreicht, dass ein zukünftiges Lieferverhältnis bestätigt ist oder ob nicht die Lieferung bereits begonnen haben muss, da der Altlieferant ja argumentieren könnte, dass immer noch weitere Rückstände auflaufen bis zum Ende der Vertragslaufzeit, was ja mit der Sperre verhindert werden soll.

2. Recht haben ist der eine Teil, in der Praxis jedoch "das Schlimmste verhindern" kann möglicherweise etwas anderes sein. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass eine einmal durchgeführte Sperre oft nur mit erheblichem Aufwand und Kosten (die zunächst vom Verbraucher vorzulegen sind) durch den Netzbetreiber rückgängig gemacht werden kann. Daher ist dringend zu empfehlen, bereits vorher zu versuchen, eine solche Sperre zu verhindern. Ob diese nun rechtmäßig wäre oder nicht, muss im Zweifel nämlich aufwendig hinterher geklärt werden. Und während dieser Zeit bleibt dann die Küche kalt und ggf. nicht nur diese. Daher sollte man sich nicht darauf verlassen, dass der Netzbetreiber seine gesetzlichen Befugnisse kennt sondern ihn ggf. daran zu hindern versuchen, diese (möglicherweise auch unwissend) zu überschreiten.
Ggf. weiß die für die Sperrung zuständige Abteilung gar nichts vom neuen Lieferverhältnis, welches von einer anderen bearbeitet wird.

Sollten Sie, @Castagir, die Möglichkeit haben, auf das Zutrittsrecht Einfluss nehmen zu können, würde ich dem Netzbetreiber schriftlich (per Einschreiben/Einwurf) ein Zutrittsverbot zum Zwecke der Sperrung erteilen und diesem gleichzeitig mitteilen, dass ein neuer Versorger ab ... Energie liefert. Gleichzeitig sollten aber auch alle Hausbewohner informiert werden, dass man niemanden im Auftrag des Netzbetreibers ins Haus lassen möge. Auch hier sind schon kuriose Dinge passiert.

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