Energiepreis-Protest > eprimo

Vertragsinhaberin vor Vertragsbeginn verstorben – 3 unterschiedliche Aussagen

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wechselprofi:

--- Zitat von: jordon am 24. März 2016, 18:31:05 ---Stimmt denn die Aussage, das auf mich auf die Regelung mit den Neueinzug greift wirklich?
Ich wohne nämlich schon seit 2008 in der Wohnung.

--- Ende Zitat ---
Der Begriff "Einzug" ist nicht im physischen Sinn zu verstehen, vielmehr kommt es aus Sicht des Lieferanten auf den Wechsel des Vertragsnehmers an und der ändert sich für ihn. Damit ist es aus seiner Sicht ein "Einzug".

jordon:
besten Dank.
Dann dürfte in diese Sache wohl alles korrekt ablaufen.
Ich bin ein vorsichtiger Mensch und traue Aussagen am Telefon nicht so recht, nicht das mir nach Monaten noch Probleme mit dem Wechsel gemacht werden, da man herausgefunden hat, das ich doch schon länger in der Wohnung wohne.

bolli:

--- Zitat von: jordon am 26. März 2016, 12:16:22 ---Ich bin ein vorsichtiger Mensch und traue Aussagen am Telefon nicht so recht,
--- Ende Zitat ---
Da tun Sie sicher grundsätzlich auch gut dran.  ;)


--- Zitat von: jordon am 26. März 2016, 12:16:22 ---nicht das mir nach Monaten noch Probleme mit dem Wechsel gemacht werden, da man herausgefunden hat, das ich doch schon länger in der Wohnung wohne.

--- Ende Zitat ---
Zwischen "in einer Wohnung wohnen" und "Vertragspartner des Vermieters bzw. Energielieferanten sein" gibt's halt nen Unterschied. Also keine Sorge.

jordon:
besten Dank.

In der Zwischenzeit habe ich mir die Kündigung von eprimp genau angesehen, dort heißt es, das ich gekündigt habe, was nicht der Fall ist.

--- Zitat ---Sie haben uns mitgeteilt, dass unser Kunde ... verstorben
ist. Wir sprechen Ihnen zu Ihrem Verlust unsere Anteilnahme
und unser Mitgefühl aus.
Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Kündigung und beenden
den Stromliefervertrag mit eprimo zum 31. März 2016. 
--- Ende Zitat ---

Ich bin der Meinung die Kündigung die es von meiner Seite her nie gab und das damit verbundene Vertragsende zum 31.03.2016 hat damit zu tun, da eprimo nach dem 35. Tag der Belieferung nicht den Sogortbonus in Höhe von 139,00 EUR bezahlen muß.

Kann man denn hier noch etwas mit einer Beschwerde erreichen?
Einen neuen Stromanbieter habe ich in der Zwischenzeit gefunden und einen neuen Vertrag abgeschlossen.

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