Energiepreis-Protest > eprimo
Vertragsinhaberin vor Vertragsbeginn verstorben – 3 unterschiedliche Aussagen
jordon:
Hallo,
ich hoffe ich bin im richtigen Thema.
Habe Probleme mit den Anbieter eprimo.
Ich schloss für meine Oma mittels notarieller Vollmacht im Januar einen Vertrag mit eprimo ab, Vertragsbeginn war der 1.3.3016.
Am 17.2.2016 ist leider meine Oma Verstorben, dem Stromlieferanten teilte ich dies am 7.3.2016 mit.
Als Antwort erhielt ich, das ich den Vertrag kündigen müsste, darauf erwiderte ich, das ich doch den Vertrag mithilfe der Vollmacht, die über den Tod hinaus geht weiterlaufen lassen kann und Sie nur die Bankverbindung ändern müssten, da ich in der selben Wohnung wie meine Oma wohne.
Darauf bekam ich die Antwort, das die Bankverbindung geändert wurde, den Vertrag könnte ich aber nicht fortsetzen.
Das lief alles via E.- Mail.
Ich rufe daraufhin bei eprimo an, dort sagte mit der Herr, da meine Oma vor Vertragsbeginn verstorben ist, ist der Vertrag gar nicht zu Stande gekommen.
Nun sah ich heute auf das Konto meiner Oma und bemerkte einen vorgemerkten Umsatz, es war die Monatliche Abschlagszahlung an eprimo, ich habe dann erneut angerufen und bekam die Auskunft, das der Vertrag weiterhin läuft und ich von eprimo mit Strom beliefert werde.
Das sind nun 3 Unterschiedliche Aussagen, könnt Ihr mir vielleicht weiterhelfen, welche davon eher der Wahrheit entspricht?
Ich möchte gerne wenn möglich den Vertrag bis zum Vertragsende am 28.2.2017 mithilfe der Vollmacht weiterführen, da die Konditionen günstig sind, der neue Vertrag den ich auf meinen Namen abschließen sollte ist nicht mehr so günstig.
Es wüsste im vorhanden Vertrag nur die Monatliche Abschlagszahlung angepasst werden.
Didakt:
@ jordon,
wo ist das Problem? Empfehlungen:
1. Sie sollten mit dem Versorger schriftlich korrespondieren und nicht telefonisch über die Hotline. Am besten per Brief; Abdruck davon können Sie ja zwecks Beschleunigung der Sache vorab per E-Mail-Anhang im PDF-Format an den Versorger senden.
2. Aufgrund des Todesfalles könnten Sie den Liefervertrag sofort unter Beifügung einer Sterbeurkunde aufheben lassen/sonderkündigen. Der ab 01.03.2016 verbrauchte Strom wird mit Ihnen durch eine Schlussrechnung abgerechnet. Zweckmäßig wäre es, mit dem Versorger den Termin für die Beendigung des Vertrages einvernehmlich festzulegen, so dass Ihnen noch ein genügender Zeitraum für den Versorgerwechsel bleibt.
3. Da Sie die Fortsetzung des Vertrages unter Ihrem Namen wünschen, sollten Sie dem Versorger eine Vertragsänderung antragen. Die einvernehmliche Vertragsänderung ist jedenfalls grundsätzlich problemlos möglich, wenn alle Parteien die Vertragsänderung vereinbaren. In diesen Fällen liegt ein sog. Änderungsvertrag (auch: Abänderungsvertrag) vor. Als Besonderheit käme hierbei evtl. in Frage, dass dieser
Änderungsvertrag formbedürftig ist. Dies ist er insbesondere dann, wenn – wie vorliegend – der ursprüngliche Vertrag formbedürftig war.
Fazit: Durch Vertragsübernahme kann eine Vertragspartei ausgewechselt werden. Ebenso kann vereinbart werden, dass eine weitere Person hinzutreten soll (Schuldbeitritt, Vertragsbeitritt).
jordon:
Hallo,
eprimo möchte den Vertag nicht Umschreiben, via E- Mail hat mir eprimo mitgeteilt:
--- Zitat --- vielen Dank für Ihr Schreiben vom 07.03.2016. Sie teilen uns mit, dass Frau ... verstorben ist und bitten uns, den Vertrag auf Sie umzuschreiben.
...
Gerne erteilen wir Ihnen folgende Auskunft:
Wir dürfen Verträge (aufgrund des Vertragsrechts) nicht umschreiben. Sie können also den Vertrag nicht übernehmen. Wenn sich etwas so grundlegendes wie der Vertragsinhaber ändert, muss der Vertrag komplett neu gemacht werden.
Die Bankverbindung haben wir wie gewünscht geändert. Hierfür erhalten Sie separat noch Bescheid.
--- Ende Zitat ---
Auf nochmalige Nachfrage zur Vertragsübernahme erhielt ich dann folgende Antwort:
--- Zitat ---vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08.03.2016. Sie würden den Vertrag Ihrer Ur-Oma gerne weiter führen.
In unserem Schreiben wurde Ihnen mitgeteilt, dass der Vertrag Ihrer Ur-Grüßmutter beendet werden muss. Sie können ihn also nicht weiter führen.
--- Ende Zitat ---
Ich muß also den Vertrag kündigen?
Didakt:
Nun, die einvernehmliche Vertragsänderung ist nur möglich, wenn beide Parteien diese Änderung vereinbaren. Da der Versorger dazu nicht bereit ist, bleibt Ihnen nur die Aufhebung/außerordentliche Kündigung des Liefervertrages übrig.
jordon:
Danke.
Was passiert denn wenn ich nicht kündige?
Kündigt dann der Versorger?
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