Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Grundversorger ohne Vertrag!
bolli:
--- Zitat von: Energiesparer51 am 12. Februar 2016, 12:40:23 ---An der Grundversorgung an sich wird man wohl rückwirkend nichts mehr ändern können.
--- Ende Zitat ---
Das käme wohl darauf an, ob man diese Aussagen
--- Zitat ---Der Grundversorger hat mich rückwirkend angemeldet und vorher hat der Grundversorger den Zähler an meinen neuen Anbieter nicht freigegeben.
--- Ende Zitat ---
beweisen kann. Wenn man da vom Netzbetreiber entsprechende SCHRIFTLICHE Aussagen bekommt, sollte sich auch an der Abrechnung wohlmöglich noch was machen lassen, zumindest Abrechnungstechnisch.
Aber ansonsten ist klar, dass auch ohne Unterschrift in der Grundversorgung ein Vertrag zustande kommen kann, damit die automatische Versorgung mit Energie jederzeit gesichert ist. Dieses passiert halt, wenn man ohne anderweitigen Vertrag Energie aus der Leitung entnimmt.
Der_Gärtner:
Ich verstehe nicht ganz, warum der Grundversorger nicht erstmal einen Vertrag zuschickt. Dann kann man sich ja immer noch in Verbindung setzen, wenn man schon einen anderen Anbieter hat. Oder, wenn man noch keinen anderen Anbieter hat, den Vertrag unterschreiben und damit wissentlich einwilligen.
bolli:
--- Zitat von: Der_Gärtner am 18. Februar 2016, 08:58:37 ---Ich verstehe nicht ganz, warum der Grundversorger nicht erstmal einen Vertrag zuschickt.
--- Ende Zitat ---
Ganz einfach: Ihre Versorgung mit Energie soll IMMER gesichert sein, egal, ob irgendwelche Papiere auf irgendeinem Postweg abhanden kommen oder aus welchen Gründen auch immer die Information, dass Sie ab Datum xx.xx.xxxx keinen gültigen Energieliefervertrag mehr haben, Sie nicht erreicht.
So was kann nämlich im Winter, der den Namen im Gegensatz zum derzeitigen auch verdient, durchaus seeehhhr unangenehm werden !!!
Der_Gärtner:
Ja, die Argumentation kann ich durchaus nachvollziehen. Aber es kann nicht sein, dass einem bei einem Anbieter Kosten entstehen, obwohl man bereits bei einem anderen Anbieter bezahlt. Da muss es doch irgendeine bessere Lösung für geben.
Netznutzer:
--- Zitat ---Aber es kann nicht sein, dass einem bei einem Anbieter Kosten entstehen, obwohl man bereits bei einem anderen Anbieter bezahlt.
--- Ende Zitat ---
Das passiert auch nicht, man zahlt auf jeden Fall nur einmal pro Liefermonat. Sollte der neue Lieferant rechtzeitig anmelden, obwohl sich der Grund/Ersatzversorger bereits gemeldet hat, wird der Ersatzversorgunsvertrag storniert. Meldet sich der neue Lieferant zu spät, bleibt der Ersatzversorger Lieferant, bis die Versorgung auf den neuen Lieferanten wechselt. Die Hoheit über die Feststellung der Lieferzeiträume durch welchen Lieferanten hat er Netzbetreiber, er entscheidet, welche Situation vorliegt.
Gruß
NN
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