Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Grundversorger ohne Vertrag!

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Daywalkerroy1973:
Hallo,
warum dürfen Grundversorger Verträge ohne Unterschrift abschließen und kündigen?
In meinem Fall hat ein Grundversorger ( mit dem ich vorher noch nie was zutun hatte ) mich einfach angemeldet obwohl ich bei einem anderen ( günstigen ) Anbieter angemeldet habe.
Der Grundversorger hat mich rückwirkend angemeldet und vorher hat der Grundversorger den Zähler an meinen neuen Anbieter nicht freigegeben. Ein Zeitraum von ca 2,5Monate wurden rausgezögert und jetzt werden 338Euro gefordert.
Der Grundversorger kam mit der Ausrede das der neue Energielieferant sich angeblich nicht gemeldet hätte!
Ein Durcheinander und am Ende soll ich einen teuren Grundversorger Vertrag bezahlen!
Der Zählerstand wurde geschätzt obwohl von der Vormieterin + Übergabeprotokoll den Zählerstand mitgeteilt wurde!
Willkür?


Erdferkel:
Willkür? Jein.
Ich hatte beim Erstbezug unseres Neubaus vor einigen Jahren eine ähnliche Situation: Gaszähler war im Rohbau schon drin, nach Erwerb der immobilie habe ich einen Vertrag mit einem preiswerten lokalen Versorger geschlossen und die haben das 2 X nicht geschafft die Versorgung fristgerecht beim Netzbetreiber anzumelden. Folge: insgesamt 6 Monate Grundversorgung (damals galten noch andere Kündigungsfristen um da wieder rauszukommen). Gab viel Schriftverkehr, letztlich klärte mich ein befreundeter Anwalt auf, daß da tatsächlich ohne Unterschrift ein Vertrag zustande kommt und der Grundversorger seine Kohle bekommen wird.
So lief das dann auch, Grundversorger bekam sein Geld, aber ich habe die Mehrkosten von dem lokalen Versorger anstandslos erstattet bekommen. Wichtig: Ich konnte das alles Nachweisen, Auftrag und Auftragsbestätigung und schiftliche Aussage des Netzbetreibers, daß jeweils keine Anmeldung erfolgte war alles dokumentiert.
Das wäre jetzt auch mein Tip an Sie, zuerst klären welche Unterlagen zum Vertragsabschluss des günstigen Anbieters vorliegen also Eingansbestätigung des Antrags und Auftragsbestätigung oder Bestätigung des Lieferbeginns. Dann beim Netzbetreiber anfragen was da eingegangen ist oder halt nicht ...
Hat Ihnen der Grundversorger vieleicht irgendwann ein "Begrüssungsschreiben" geschickt? So ist mir das damals aufgefallen, daß da was schiefgelaufen ist.
Und dann halt die entstandenen Mehrkosten ausrechnen und beim günstigen Anbieter einfordern. Wenn das ein seriöser Laden ist sollte das kein Problem sein, ansonsten bleibt der Gang zur Schlichtungsstelle oder notfalls Klage auf Schadenersatz.
Als Warnung noch mit auf den Weg: Ich hatte bei der Kündigung des Sondervertrages bei diesem Anbieter dann den selben Zirkus, der wollte das Vertragsende nicht bestätigen und hat damit den Anbieterwechsel zunächst verhindert, also hierfür auch ausreichend Zeit einplanen!

GPKE-Xperte:
Zur Frage Willkür: Klares Nein!

Immer wenn der Netzbetreiber feststellt, dass an einer Entnahmestelle (fachsprachlich Zählpunkt) keine Netzanmeldung eines Lieferanten vorliegt, muss eine Zuordnung zum Grundversorger vorgenommen werden. Dies ist in den Beschlüssen GPKE (Strom) und GeLi Gas (Erdgas) von der BNetzA festgelegt, zusätzlich ist die Thematik auch in den Strom- bzw. Gasgrundversorgungsverordnungen beschrieben.


wechselprofi:
Die Prinzipien der Grundversorgung sind eigentlich in der Grundversorgungsverordnung geregelt. GPKE und GeLi gestalten die Durchführungsprozesse unter den Bedingungen des liberailiserten Energiemarktes aus.

Energiesparer51:
An der Grundversorgung an sich wird man wohl rückwirkend nichts mehr ändern können. Aber wenn die Zählerstände zu deinen Ungunsten geschätzt wurden und die Ablesung für dich günstiger wäre, würde ich die abgelesenen Zählerstände dem Netzbetreiber melden. Dann müsste die Abrechnung korrigiert werden. Bei falsch vom VNB  übermittelten Zählerständen zur Stromabrechnung hat das bei mir jedenfalls problemlos und relativ schnell funktioniert.

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