Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Grundversorger ohne Vertrag!
wechselprofi:
@Daywalkerroy19
Versuchen Sie den "Wechselknoten" mit Hilfe Ihres Netzbetreibers zu entwirren.
1. Der Netzbetreiber hat ihre Grundversorgung beim Grundversorger beauftragt, weil ganz offensichtlich ihre Verbrauchstelle zumindest zeitweise ohne Belieferung war.
2. Wenn Sie behaupten, Sie hatten noch nie etwas mit dem Grundversorger zu tun, dann gibt es offensichtlich einen zeitlichen "Synchronisationskonflikt" beim Netzbetreiber zwischen
- der Abmeldung ihres bisherigen Lieferanten
- der Anmeldung des von Ihnen beauftragten neuen Lieferanten.
3. Ob einer von den beiden geschlampt hat, kann nur der Netzbetreiber beantworten. Dem würde ich auch die Ihnen entstandenen Mehrkosten in Rechnung stellen.
4. Es ist kaum anzunehmen, dass der von Ihnen beauftragte neue Lieferant bei Ihnen ohne Berechtigung bereits Abschläge anfordert, ohne eine bestätigte Netznutzung nachweisen zu können. Eher ist wahrscheinlich, dass diese mit einer zeitlichen Verschiebung um einige Tage dem Neulieferanten erteilt wurde.
Erdferkel:
--- Zitat von: Der_Gärtner am 18. Februar 2016, 08:58:37 ---Ich verstehe nicht ganz, warum der Grundversorger nicht erstmal einen Vertrag zuschickt....
--- Ende Zitat ---
In der Regel weiss der Grundversorger ja auch gar nicht daß bei einem Mieterwechsel am Zählpunkt XY jetzt der Kunde Z ab x.x.xxxx anfängt den Anschluss zu nutzen, soo weit geht der Meldedatenabgleich bei uns (noch) nicht.
Sorry, wenn ich da mit dem erwähnten Begrüssungsschreiben Verwirrung gestiftet hab, die Situation war diesbezüglich anders.
@wechselprofi
zu Punkt 3 vermute ich, daß der Netzbetreiber sich auf den Standpunkt berufen wird, daß der Vorversorger die Belieferung des Zählpunkts zum Datum x abgemeldet hat und seitdem keine Neuanmeldung erfolgt ist. Der Schlüssel zur Lösung liegt m.E. im Nachweis ob und ab wann ein Vertrag mit dem günstigen Anbieter zustande kam, entweder mit einer Auftragsbestätigung / Bestätigung des Lieferbeginns oder vieleicht auch über gezahlte Abschläge. Auch dort würde ich ggf. mal höflich anfragen wann der Versorgungsbeginn denn an den Netzbetreiber gemeldet wurde. Die Chance die Mehrkosten vom Netzbetreiber erstattet zu bekommen schätze ich als eher gering ein.
wechselprofi:
@Erdferkel
--- Zitat von: Erdferkel am 24. Februar 2016, 13:01:43 ---
...Die Chance die Mehrkosten vom Netzbetreiber erstattet zu bekommen schätze ich als eher gering ein....
--- Ende Zitat ---
Habe ich so in meinem Beitrag auch nicht behauptet. Falls es tatsächlich (Frist-)versäumnisse gibt, sind diese bei einem der beteiligten Lieferanten zu suchen. Der Netzbetreiber ist dafür lediglich (hoffentlich unbeteiligter) Kronzeuge.
Der_Gärtner:
Also ich bin dank euer Antworten jetzt schlauer. Haben will ich das Problem trotzdem nicht. Klingt für mich ganz schön nach nervenaufreibenden Hickhack. Hoffe, der Fragesteller kann sein zügig Problem lösen.
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