Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
Erdferkel:
Die Klägerin hatte ja kaum eine Chance "ruhe zu geben", bei dem von Ihnen praktizierten Vorgehen kann ich das fast nachvollziehen. Zum weiteren Verlauf kann ich nichts konstruktives mehr beisteuern, das Thema ist damit für mich erledigt.
Spondon1:
Hier kann man Ruhe geben, in dem man einfach vernünftig miteinander umgeht und nicht so ein Quatsch macht. 3 Wochen vorher erst die Mitteilung, Beiträge können auch besser kommuniziert werden. Ich bin sicher nicht der erste der häää gesagt hat. Aha, sollen wohl 11 Abschläge sein. Bei der Hotline erreicht man auch niemanden und das Echo über die Firma im Internet ist auch durchweg mies. Dieser Anbieter könnte mit seinen Konditionen Kunden ohne Ende haben, wenn es im Internet zu 90 Prozent gute Bewertungen geben würde. Ich war so naiv und habe mir vorher nicht die Bewertungen durchgelesen. Aber wenn ich jetzt merke, dass seitens immergrün Interesse besteht das ganze einvernehmlich aus dem Wege zu räumen und zwar so das man vernünftig auseinandergeht, dann wäre dies mal ein richtiger Schritt und ich würde entsprechend auch zum Abschluss eine Meinung so ins Netz stellen.
MK48:
Ich bin heute zum ersten Mal in diesem Forum und möchte einfach mal erzählen, was ich mit immergrün erlebt habe, auch in der Hoffnung, dass mir jemand der Anwesenden einen guten Tip geben kann.
Im August dieses Jahres habe ich über Check 24 einen Vertrag mit immergrün abgeschlossen, Tarif Spar Klassik Premium. Am 24.08. bekam ich einen Stromliefervertrag ab 01.11.2016 mit Preisgarantie für 12 Monate. Gestern habe ich bei immergrün nachgefragt, ob man den Vertrag auch bis 31.12.2017 verlängern könnte. Das Jahresende kann ich mir einfach besser merken, auch mein Gas-Vertrag läuft da aus.
Heute bekam ich von immergrün zwei erstaunliche e-mails. In der einen wurden des EEG Preiserhöhungen von ca. 0,6 Cent pro KWh angekündigt, die andere enthielt eine Auftragseingangsbestätigung, die dem Vertrag von 24.08. entsprach, außer dass sie eine eingeschränkte Preisgarantie enthielt. Das Ganze kommt mir fast schon irrsinnig vor. Was tun?
bolli:
Das Sie nicht unbedingt bei einem Premium-Anbieter gelandet sind, auch wenn in seinem Tarif dieses Wort vorkommt, dürften Sie beim Lesen in diesem Forum ja mittlerweile mitbekommen haben. Wenn Sie über das Vorgehen Ihres Anbieters erstaunt sind, so wird dieses Erstaunen im weiteren Verlauf des Vetragsverhältnisses vermutlich noch deutlich steigen; so lassen zumindest die bisherigen Erfahrungen von vielen Verbrauchern mit dem Anbieter vermuten.
Zu Ihren Fragen ist folgendes anzumerken:
1.) Sie haben im August einen Vertrag geschlossen, der eine bestimmte Laufzeit beinhaltete. In diesen Vertrag waren vermutlich bestimmte AGB eingebunden, die auch Verfahrensregelungen beinhalteten, u.a. auch zu Laufzeit, Kündigung und Verlängerung. Zwar kann man versuchen, dieses ganze Procedere einvernehmlich zu umgehen (um außer der Reihe doch eine andere Laufzeit zu vereinbaren), jedoch führt dieses bei Versorgern der Art, wie Sie ihn hier ausgewählt haben, eher zu Problemen. Für die Zukunft sollten Sie von solchen Sonderaktionen Abstand nehmen und sich lieber den Kündigungstermin in einen Kalender schreiben. Falls Sie da Angst haben, dass Sie ihn trotzdem verpassen, können Sie ja auch schon direkt zu Vertrags- bzw. Lieferbeginn den Vertrag zum Ablauf des ersten Vertragsjahres kündigen. Dann können Sie es auch nicht mehr vergessen. Sie müssen sich dann nur rechtzeitig (ca. 6-8 Wochen vor Vertragsende) einen neuen Versorger aussuchen, damit Sie nicht in die Grundversorgung fallen.
2.) Die Erhöhung der EEG-Umlage beträgt für 2017 0,53 ct. Inwieweit der Versorger diese Preiserhöhung an seine Kunden weitergibt, bleibt ihm überlassen. Wenn ich das richtig gelesen habe, beinhaltet Ihr Tarif eine sogenannte eingeschränkte Preisgarantie für 12 Monate. In vielen Fällen versuchen Versorger über diese eine Erhöhung der EEG-Umlage an die Kunden weiter zu geben. Ob sich für Ihren Wohnort noch weitere Preisanpassungen (z.B. Netzentgelte) ergeben, die noch mit aufgeschlagen werden, vermag ich nicht zu sagen, da diese Wohnortbezogen sind und nicht einheitlich in ganz Deutschland.
Da Sie Ihren Vertrag schon im August abgeschlossen haben, die EEG-Umlagenerhöhung aber erst zum 15.10. eines Jahres festgelegt wird, konnte der Versorger diese zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses tatsächlich auch noch nicht eingepreist haben. Er MUSS Sie aber auch nicht einpreisen, vielmehr muss er gegen die Erhöhung zunächst anfallende Einsparungen an anderer Stelle entgegen setzen. Das vergessen leider die meisten Versorger und als Verbraucher dieses nachzuweisen fällt sehr schwer.
3.) Wahrscheinlich haben Sie aufgrund der Preisanpassung ein Sonderkündigungsrecht. Das hängt aber zum einen von Ihren Vertragsbedingungsregelungen (AGB) ab und zum anderen auch von Ihrem Versorger, wie der das sieht. Gerade die Versorger der Art, wie Ihrer einer ist, verneinen das Sonderkündigungsrecht im Falle der Preisanpassung aufgrund der EEG-Umlagenerhöhung gerne.
Es gibt dazu aber auch schon erste Urteile (z.B.
lesen Sie dazu auch hier: Gute Nachricht für Stromkunden: Kündigung auch bei Preisänderungen wegen Steuern, Abgaben und Umlagen
--- Zitat von: MK48 am 20. Dezember 2016, 23:28:04 ---...., außer dass sie eine eingeschränkte Preisgarantie enthielt.
--- Ende Zitat ---
Was wollen Sie damit ausdrücken ? Meines Wissens enthält der ursprünglich gewählte Tarif auch schon diese Preisgarantie, oder nicht ?
Was für eine Laufzeit enthält die neue email ?
Zu beachten ist, dass die Vertragslaufzeit nicht immer mit dem Lieferzeitraum übereinstimmt. Maßgeblich für den Kündigungszeitpunkt ist in den meisten Fällen der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Problematisch ist, wenn Sie einen Bonusvertrag haben, wo der Bonus nach einem Jahr Belieferung gezahlt wird, aber Vertragslaufzeit und Lieferdatum auseinanderfallen, da Sie dann fast immer ins 2. Vertragsjahr müssen und dort keine Preisgarantie mehr haben. Und dann ist die nun vorliegende Preisanpassung meist das kleinste Problem. ;)
Ich würde mir daher überlegen, ob ich den vorliegenden Sachverhalt nicht nutze, um von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und mir einen anderen Versorger zu suchen. Hilfestellung und ein paar Tipps, was zu beachten ist, finden Sie u.a. auch auf dieser Seite www.bezahlbare-energie.de .
Spondon1:
Momentan liegen bei dem Anbieter AGB und Preiserhöhung Änderung nicht melden und diese auch nicht fristgerecht tarnen in Mails bzw im onlinebereich unter einem Preisblatt vor. Sofortige Kündigung ist gegeben. Skandal und arglistig so was. Vor allem wettbewerbswidrig. Mehrfache Verstöße gegen die AGB und Arglistige Täuschungen. Hätte der Kunde dies vorher gewusst so verarscht zu werden, hätte er keinen Vertrag abgeschlossen. Da man von Plural Täuschungen sprechen kann, wird zudem deutlich das es hier auch um kein Versehen handelt. Siehe über Google immergrün arglistig. Telespiegel hat das auf seiner Homepage. Abzocke in großer Manier.
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