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Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen

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Spondon1:
Einen Profi darüber zu schauen kostet wohl auch 300€ oder mehr noch drauf. Nun kam per E-Mail die Kündigungsbestätigung zum 31.12.2016. Allerdings keine Antwort darauf, warum man mir am 7.12 statt mitte November die AGB Änderung mitgeteilt hat. Begründung versehen zieht bei mir wie ich finde nicht. Es ist auch unzumutbar einen Zustand zu produzieren, wo der Kunde ggf. 3-4 Wochen im Urlaub ist, aber weiß das hier 6 Wochen Frist vorliegt, er es später bemerkt und dann noch seine Forderung einklagen muss. Alleine die Tatsache so eine 3 Wochen Frist Nummer auf den Weg zu bringen, ist schon bedenklich und das dann noch eine weitere Vertragsbeziehung tragbar ist, sollte schon angezweifelt werden. Fristlose Kündigungen haben glaube ich auch 2 Wochen Vorlauf. Ich selbst habe gar kein Problem es bis 31.12. auslaufen zu lassen, man geht getrennte Wege und lässt die Klage fallen. Thema wäre erledigt. Dazu gehören aber immer zwei Seiten.

Erdferkel:

--- Zitat von: Spondon1 am 13. Dezember 2016, 14:28:37 ---Einen Profi darüber zu schauen kostet wohl auch 300€ oder mehr noch drauf.

--- Ende Zitat ---

Nein! Hatte diverse anwaltliche Beratungen mit deutlich höherem Streitwert, das waren bei mir für die Erstberatung im Höchstfall 170,- € inc. Steuer, das durfte dann aber zu guter Letzt auch die Gegenseite zahlen. Anrufen und Kosten erfragen kostet erstmal nichts.

Spondon1:
Ja, die Kosten bekommst du wieder wenn du gewinnst. Aber nur dann. Ansonsten kann man nochmal drauf zahlen.

Spondon1:
Wenn man kein Rechtsschutz hat, ist man da aufgeschmissen bei solchen idiotischen Dingen. Man kann sich nur selber verteidigen. Die Anwälte sagen ja auch klar probieren wir dies und das, aber was bei rum kommt. ist was anderes. Darauf setzt ja auch so manche Abzockfirma und deren Anwälte.

Spondon1:
Zumal ich dem Gericht ja auch schon entsprechend geantwortet hatte mit dem ganzen Vorgehen. Die Frist von 14 Tage dafür war gestern ausgelaufen. Ich weiß nicht, ob noch weitere Argumente eingereicht werden können, wenn die Klägerin einfach keine Ruhe geben will?

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