Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen

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Spondon1:
Na ja die hatten geschrieben das die Schlichtung vor der Klage zulässig war. Aber man kann es drehen wie man will. Auf Dauer sieht ja bald jeder Blinde das diese Firma grenzwertige und zum großen Teil keine rechtsmäßigen Geschäfte macht. Frage mich, warum die noch eine Zulassung haben?

Erdferkel:
Kann ja sein, dass die Voraussetzungen für die Schlichtung gegeben waren, -was waren eigentlich die von Ihnen formulierten Ziele des Schlichtungsantrages?
Die Klage des Versorgers beendet halt sofort das Schlichtungsverfahren, spart dem Versorger die Gebühren dafür, und die Party vor Gericht werden, soweit ich das nach den genannten Daten orakeln kann, SIE zahlen. So hälftige Kostenaufteilungen 60/40 o.ä. kenn ich nur aus höheren Instanzen, bei dem Streitwert dürfte beim Amtsgericht Schluss sein.

Spondon1:
Mehrere Punkte. Erst mal 2000kwh Verbrauch überhaupt nicht berücksichtigt, Verbrauch 2200 kWh falsche Berechnung. 12 statt 11 Abschläge als Forderung, wie es die Verbraucherzentrale Nrw als Hinweis gibt. Zu hohe Vorleistungen und da gab es ja schon mal ein Urteil aus Düsseldorf, was zu hohe Vorleistungen verbietet. Es ist ne komplizierte Sache denke ich.

Erdferkel:

--- Zitat von: Spondon1 am 02. November 2016, 00:00:15 ---
 Es ist ne komplizierte Sache denke ich.

--- Ende Zitat ---
Nee, nicht wirklich, das führt dann der Richter in der Urteilsbegründung detailliert aus.
Viel Spass noch!

Spondon1:
Zumal direkt am Anfang des Monats und Start des Tarifs der erste Abschlag abgebucht wurde. Das war bei rhenag anders. Bei diesem Anbieter hatte ich keine massiven Vorleistungen. Im Grunde stinkt das ganze etwas. Glaube nicht das ein Gericht das so ignoriert. Vor allem hatte mir immergrün das Per Mail vorher verweigert mit 12 Abschlägen und ich solle in Vorleistung gehen. Das Düsseldorfer Urteil empfindet so was ja auch nicht schön.

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