Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen

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Spondon1:
@ Erdferkel 2.200Kwh können doch nicht Fällig werden, wenn man nur 2.000Kwh verbraucht und diese Menge im Vertrag als Verbrauchsmenge steht? Ist schon etwas komisch.  Ein Vertrag bei dem man tatsächlich nur 2000kwh verbraucht, aber 2.200 bezahlt. Das ist doch von anfang an überbezahlt und nichtig. Rein unlogisch.

Spondon1:
Was bringt diese Klage überhaupt für Kosten mit sich? Weniger als Fallpauschale?

Didakt:

--- Zitat von: Spondon1 am 01. November 2016, 16:26:34 ---Was bringt diese Klage überhaupt für Kosten mit sich? Weniger als Fallpauschale?

--- Ende Zitat ---

Wer einen Prozess verliert, zahlt im allgemeinen die Kosten dafür. Die Höhe hängt u. a. vom Streitwert und den anwaltlichen Vertretungen ab. Siehe hier.

Erdferkel:

--- Zitat von: Spondon1 am 01. November 2016, 16:21:46 ---... Na ja, wie gesagt, die Schlichtungsstelle fand den Einwand ja berechtigt.

--- Ende Zitat ---
Worauf stützen Sie diese Aussage? Ich habe mehrere (erfolgreiche) Schlichtungen hinter mir und aktuell eine gegen die BEV angeleiert, niemals irgendeine Wertung ob Erfolgsversprechend oder Aussichtslos von dort erhalten. Die prüfen erstmal nur ob die Voraussetzungen ( Vorhergehende Einigungsversuche, 4 Wochen Frist, nicht vor Gericht anhängig... ) gegeben sind und dann beginnt der Schlichtungsprozess oder halt nicht.
Für die Kosten würde ich mal 300 Euronen zur Seite legen, viel billiger wirds warscheinlich aussergerichtlich nicht.

Spondon1:
Muss man abwarten. Es kann ja auch sein das einem zum Teil recht gesprochen wird. Wie sieht es dann mit den Kosten aus? Warum klagen die dann eigentlich vor der Schlichtung auch wegen Bonus? Gericht doch viel teurer.

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