Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen

<< < (4/16) > >>

Erdferkel:
Um was für ein Paket geht es? 2200Kwh oder 2000Kwh?

Spondon1:
Hallo Erdferkel, Verbrauchsmenge 2000kwh. Paket 2200kwh. Beides steht im Vertrag und das macht es undurchsichtig. Wenn die Verbrauchsmenge nicht im Vertrag stehen würde, wäre alles klar mit den 2.200kwh da Paketpreis. So geht man aber davon aus, dass der Preis bis 2.200Kwh gilt. Aber die Abschläge müssen sich ja immer an den vereinbarten Verbrauchsmengen richten. Dies wurde ja vertraglich auf 2000kwh fixiert. Insofern liegt hier schon nach meinem Empfinden eine Täuschung vor. Das selbst die Berechnung bei 2.200kwh preislich nicht passte, fügt das übrige Zweifeln hinzu, dass dort etwas faul ist. Die Schlichtungsstelle hatte es ja auch als völlig richtig angesehen, dass ich das Problem angezeigt habe. Jetzt warte ich auf die Klageschrift.

Didakt:
@ Spondon1

Die besagte „Verbrauchsmenge“ von 2000 kWh scheint wohl eher eine maßgebliche (Hilfs-) Menge für das ausgewählte Strompaket zu sein.

Es ist davon auszugehen, dass Ihr Vertrag u. a. Angaben zu folgenden Tarifdetails enthält:

Verbrauchspreis: Paketpreis für 2.200 kWh = 000,00 Euro (= 00,00 Cent/kWh), Mehrverbrauchspreis
00,00 Cent/kWh
Grundpreis: 00,00 € oder „keiner“
Neukundenbonus: 00 % oder „keiner“

Aus der Multiplikation des Arbeitspreises pro Kilowattstunde mit der vereinbarten jährlichen Mindestverbrauchsmenge von 2200 kWh zuzüglich des Grundpreises ergibt sich das vom Kunden mindestens zu zahlende Jahresverbrauchsentgelt (Mindestverbrauchsentgelt) und daraus ableitend monatliche Abschläge für 11 oder 12 Monate.
Der nachstehende Auszug aus den Immergrün-AGB besagt eindeutig, dass der Kunde zur Zahlung des jährlichen Mindestverbrauchsentgelts in voller Höhe verpflichtet ist.

Es könnte durchaus möglich sein, dass Sie nicht gut beraten waren, diesbezüglich vorschnell die Schlichtungsstelle anzurufen. Der Versorger scheint sich seiner Sache scheinbar sicher zu sein und wählt den Klageweg aus Kostenersparnisgründen und um der Schlichtung aus dem Weg zu gehen. Er umgeht damit die Fälligkeit seiner Fallpauschale für die Schlichtung.


--- Zitat von: aus AGB ---7. Verbrauchs- und Pakettarife, Wasserschaden-Tarif
(2) Bei Pakettarifen besteht der vom Kunden zu zahlende Preis aus einem verbrauchsunabhängigen Bestandteil (Grundpreis), einer unabhängig von der tatsächlich verbrauchten Energiemenge zu bezahlende Arbeitspreissumme (jährliches Mindestverbrauchsentgelt), und einem gegebenenfalls zusätzlich zu zahlenden verbrauchsabhängigen Mehrverbrauchspreis je Kilowattstunde (Mehrverbrauchspreis). Bei Pakettarifen vereinbaren die Parteien die Abnahme des im Energieliefervertrag ausgewiesenen jährlichen Paketvolumens durch den Kunden. Eine Änderung dieser vereinbarten jährlichen Mindestverbrauchsmenge ist ausgeschlossen. Aus der Multiplikation des Arbeitspreises pro Kilowattstunde mit der vereinbarten jährlichen Mindestverbrauchsmenge zuzüglich des Grundpreises ergibt sich das vom Kunden mindestens zu zahlende Jahresverbrauchsentgelt. Auch soweit die jährliche Mindestverbrauchsmenge durch den Kunden nicht verbraucht wird, ist der Kunde zur Zahlung des jährlichen Mindestverbrauchsentgelts in voller Höhe verpflichtet. Nicht verbrauchte Kilowattstunden sind in folgende Belieferungsjahre nicht übertragbar und verfallen mit Ablauf des jeweiligen Belieferungsjahres. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, die innerhalb des Belieferungsjahres über die Mindestverbrauchsmenge hinausgehend verbrauchte Energie zusätzlich zum Mindestverbrauchsentgelt zu zahlen.

--- Ende Zitat ---

Erdferkel:
So siehts aus.

@Spondon1:
Ich fürchte, dass sie auch mit dem Pakettarif nicht gut beraten waren oder das "Paketsystem" nicht ganz verstanden haben, da wurden keine 2000Kwh Verbrauchsmenge fixiert, Sie haben 2200Kwh für den Verbrauchszeitraum verbindlich gekauft und zu bezahlen, auch wenn Sie nur 500Kwh benötigen wird der volle Preis fällig.
Und wegen 0,32€ pro Abschlag die Schlichtungsstelle einzuschalten... Naja, mal schauen was in der Klage stehen wird.

Spondon1:
Ob diese ABGs immer standhalten rechtlich ist auch eine andere Frage. Na ja, wie gesagt, die Schlichtungsstelle fand den Einwand ja berechtigt. Dies muss ich wohl anführen. Außerdem ist es Blödsinn einen Verbauch vertraglich zu fixieren, aber mehr zu bezahlen. Die Verbrauchsprognose an Strom hat bei diesen Verträgen denke ich schon eine gewisse Wertigkeit. Vor allem wenn es vertraglich fixiert wird. Es gab doch schon Urteile wegen Verbrauch und Abschlägen oder? Kann man dies mit Paketen umgehen? Ich weiß nicht wirklich wie das rechtlich ist und inwiefern es da rechtlichen Entscheidungsspielraum gibt.  Zweifelhaft bei einem anderen Verbauch als im Paket vorgesehen. Der Paketpreis kann vielmehr ja auch ein garantierter Preis für eine bestimmte Menge in dem Fall sein.  Zweiter Punkt ist selbst der falsch berechnete Abschlag bei 2.200kwh. Es ist zwar nicht die Welt, aber der Kunde hat auch das Recht kein Cent mehr bezahlen zu müssen, wie es vertraglich verankert ist. Da die Firma so was von stinkt, muss man dies doch von Anfang an deutlich machen. Auch Aussagen wie leichte Abweichungen sind Branchenüblich halte ich für Hanebüchen. Jeder Unternehmer will auch einen richtigen und wahren Preis der Konditionen verbuchen. Dies sollte erst recht für Verbraucher gelten und jeder seriöser Stromanbieter würde das auch sofort erkennen. Solche Probleme hatte ich mit keinem anderen Anbieter. Aber dieser scheint sehr unseriös zu sein oder?

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln