@ wechselprofi,
Ihre eigene Meinung und Ihr Glaube an die ausnahmslos rechtschaffene, aufrichtige Handlungsweise aller EVU zum Wohle ihrer Kunden bleiben Ihnen doch unbenommen.
Mir geht es in Anbetracht der Gerichtsentscheidungen allgemein darum, dass Verbraucher sich ihres verbrieften Rechts bewusst sind/werden und sich die besagten Verzögerungen nicht gefallen lassen, weil damit zweifelsfrei und unbestreitbar sehr oft die verzögerte Auszahlung von Erstattungsbeträgen verbunden ist. Lesen Sie beispielsweise nur mal in den Threads des Boards der 365 AG nach, welche Erstattungen den Kunden monatelang bis über Halbjahreszeiträume hinweg vorenthalten wurden. Ich kenne viele konkrete Fälle aus eigenem Augenschein, da ging es um Beträge von bis zu 500 €! Peanuts sind das in der Masse wohl ganz und gar nicht! Ich könnte Ihnen auch andere Versorger nennen, die sich solcher Praktiken bedienen. Weshalb wohl?
Und erzählen Sie mir nichts über die mögliche verzögerte Zulieferung der Daten durch die Netzbetreiber. Denen sind in den einschlägigen Richtlinien dafür enge Grenzen gesetzt. Die Vorgaben sind Ihnen ja sicher bekannt.
Nach meiner Auffassung setzt sich jemand, der nicht qualifiziert differenziert, fahrlässig dem Vorwurf billiger Polemik aus!
Sie haben wohl überlesen, dass ich von den Abzockern unter den EVU geredet habe, nicht von der Gesamtheit. Eine/die Vielzahl der EVU arbeitend durchaus redlich. Die sind nicht angesprochen.
Und übrigens: Es lässt sich ganz einfach vorbeugen. Ein kleiner „Wink mit dem Zaunpfahl“ an den Versorger genügt, indem man ihn mit der Übermittlung der Zählerstandes nach der Jahresablesung wissen lässt, dass man die Jahresabrechnung fristgemäß nach§ 40 EnWG erwartet. Und alles wird gut!