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Neuer Gasversorger, wundersame Abschlagskalkulation

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userD0010:
@bolli
Zitat:
bei gleichzeitig steigendem Gasverbrauch in den Wintermonaten (wenn es denn mal wirklich kalt werden sollte) Zitat ende.
Und wie verhält es sich mit den künftigen sog. Sommermonaten?
@Didakt
Zitat: Die nachstehende Tabelle ist ein Beweis dafür. Übrigens veranschlagen die EVU allgemein 11 Monatsabschläge- Zitat ende.

Beide Beweise/Mutmaßungen haben Ähnlichkeit mit der Vorhersage der Lottozahlen im Mai 2016.

und übrigens wird (leider nicht allgemein) eine Zahlung von   ZEHN   Monatsabschlägen gefordert.

Didakt:

--- Zitat von: h.terbeck am 08. Dezember 2015, 08:03:43 ---@Didakt
Zitat: Die nachstehende Tabelle ist ein Beweis dafür. Übrigens veranschlagen die EVU allgemein 11 Monatsabschläge- Zitat ende.

Beide Beweise/Mutmaßungen haben Ähnlichkeit mit der Vorhersage der Lottozahlen im Mai 2016.

und übrigens wird (leider nicht allgemein) eine Zahlung von   ZEHN   Monatsabschlägen gefordert.
--- Ende Zitat ---

Na denn mal viel Erfolg beim Durchsetzen Ihres errechneten monatlichen Abschlagsbetrages von 66,00 Euro für 10 Monate! Bei einem Jahresverbrauch von ca. 11000 kWh wird das schon irgendwie klappen. ;)
Lassen Sie uns doch bitte die Reaktion Ihres Versorgers wissen. Danke dafür im Voraus.

bolli:

--- Zitat von: h.terbeck am 08. Dezember 2015, 08:03:43 ---Und wie verhält es sich mit den künftigen sog. Sommermonaten?
--- Ende Zitat ---
Gerne nochmals: Es wird ein Lastprofil für jeden Monat bezogen auf die Gebiete der Vertragspartner (Verbraucher) angewendet, welches einen DURCHSCHNITTSWERT darstellt, und was gem. EnWG in Ordnung ist. Hat man Gründe für eine Abweichung, muss man als Verbraucher diese vortragen und wie sie vom Versorger bewertet werden, ist nicht vorherzusagen aber auch nicht vorgegeben (da eben individuell). Für die zukünftigen Sommermonate ist das Lastprofil natürlich geringer. Bei der künftigen Abschlagszahlung werden wohl beide Varianten (Winter/Sommer) Eingang gefunden haben.
Im Zweifelsfall können Sie ja mal bei Ihrem Netzversorger nachfragen, wie das Lastprofil für Ihren Wohnort aussieht und das mit den Berechnungen vergleichen. Des weiteren dürfen Sie ja auch den Versorger mal nach seiner "Zauberformel" für die neuen Abschläge befragen.


--- Zitat von: h.terbeck am 08. Dezember 2015, 08:03:43 ---Beide Beweise/Mutmaßungen haben Ähnlichkeit mit der Vorhersage der Lottozahlen im Mai 2016.
--- Ende Zitat ---
Wenn Sie einen solchen Vergleich herstellen können, sollten Sie unbedingt im Mai nächsten Jahres Lotto spielen. Zumindest in meinem Bereich stimmen die Zahlen (meines Netzbetreibers) relativ genau, wie ich am Vergleich mit meinen monatlichen Aufschreibungen feststellen kann. Zumindest die prozentuale Verteilung! Insofern scheine ich in dem Standardverbraucher relativ nahe zu kommen.



--- Zitat von: h.terbeck am 08. Dezember 2015, 08:03:43 ---und übrigens wird (leider nicht allgemein) eine Zahlung von   ZEHN   Monatsabschlägen gefordert.

--- Ende Zitat ---
Das sollte sich dann ja MINDESTENS in der Berechnungsformal für den Erstabschlag "wiederfinden" lassen. Ansonsten muss man VOR Vertragsabschluss nach solchen Einzelheiten fragen. Sollte man damit nicht einverstanden sein, muss man einen anderen Versorger auswählen.

userD0010:
@bolli
Sie darf ich wie folgt zitieren:
"wenn es maL WIRKLICH kalt werden sollte"

Diese Mutmaßungen sollten Sie gefälligst mit Herrn Kachelmann vorab besprechen !

Und Anfang Mai werde ich Sie an die Lottozahlen erinnern, die dann hoffentich auch zutreffen. Dann werde ich Sie "am Erfolg" beteiligten.

berghaus:
@h.terbeck

Warum so wütend?

bolli und didakt geben sich doch wirklich viel Mühe den Sachverhalt aufzuklären!

Das nutzt allen Lesern.

berghaus 08.12.15

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