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Neuer Gasversorger, wundersame Abschlagskalkulation

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userD0010:
@berghaus
mit Freude darf ich Ihnen meinen Gaspreis von 5,1596 Cent/kWh brutto plus 160,00 Euro Grundgebühr auf Basis 365 Liefertage nennen, wobei ich den Bonus von 180 Euro, der mir bei Vertragsbeginn ausgezahlt wurde, einfach unberücksichtigt ließ in der Ermittlung meines überaus günstigen Vertragepreises meines Versorgers, denn im zweiten Jahr meines laufenden Vertrages wäre der o.g. Gas- und der Grundpreis auch weiter gültig.
In Ihrem Falle aber sollte der zu ermittelnde Gesamtpreis für die zwei vertraglich gebundenen Lieferjahre berechnet werden, womit vermutlich der von mir abgeschlossene Vertrag bei Gas bei Vergleich Ihres Gundpreises mit dem meinigen ein wenig günstiger sein könnte.

Bei Strom sind meine Konditionen nicht vergleichbar.

RalfLightning:
Das sind doch aber mal wirklich gute Konditionen ..

Was heißt denn aber, dass beim Strom ihre Konditionen nicht vergleichbar sind?

userD0010:
@RalfLightning
Seit mehr als 10 Jahren findet der § 315 BGB bei der Akzeptanz  des Strompreises in der Grundversorgung Anwendung, so dass der entsprechende jew. geforderte Strompreis nicht mit dem gebilligten Betrag übereinstimmt und damit auch keinen Vergleich mit Konditionen Anderer zulässt.
Übrigens finden Sie sich hier in der Thematik der Gasversorgung, für die eine eindeutige Antwort vorliegt.

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