Hallo,
Leider hab ich ein erhebliches Problem mit meinem Stromversorger + weiß im Moment nicht weiter.
Vielleicht kann irgendwer helfen bzw. einen Tipp geben, wie in der Sache weiter vorzugehen ist. Für Ratschläge wäre ich wirklich sehr, sehr dankbar.
Folgende Situation:
Mieter zieht in Wohnung und meldet die Stromversorgung nicht an. Im Mietvertrag wurde keine Regelung getroffen. Nebenkosten werden überhaupt nicht abgerechnet. Der Vermieter hat auch nicht mündlich darauf hingewiesen, keine Zähler-Nr. mitgeteilt etc.
Der Vermieter gibt selbst zu, dass er versäumt hat eine Vereinbarung zu den Kosten für den Strombezug zu treffen.
Der Zähler für die Wohnung befindet sich unter einer Abdeckung in einem gesonderten Raum (ist zwar für alle Mieter zugänglich, aber es bestand keine Veranlassung diesen zu betreten . Der Vermieter hat auch nie darauf hingewiesen. Der Mieter ging daher stets davon aus, dass der Wohnungsstrom in der Gesamtmiete enthalten ist.
Der Vermieter war unstreitig der Vertragspartner des EV, da ein Wohnungsleerstand angenommen wurde. Der Vormieter hat bei Auszug seinen Vertrag gekündigt.
Der Vermieter erhielt eine Vertragsbestätigung, eine Abrechnung und zahlte Abschläge. Er hat es dennoch (unverständlicherweise) übersehen, dass er nach dem Auszug des Vormieters der Vertragspartner geworden ist.
Dies ist ihm erst circa 7 Monate nach dem Mieterwechsel aufgefallen. Er teilte die Beendigung des Leerstandes dem EV mit - ebenso, wie die Daten des Mieters (ohne den Mieter darüber zu informieren...war er dazu befugt?). Den "aktuellen" Zählerstand (15.01.14) übermittelte er ebenfalls. Es handelte sich hierbei jedoch tatsächlich um einen früheren Stand aus der letzten Abrechnung. EV führte dann aufgrund der Zählerstandsmitteilung (nicht plausibel, da 0 kWh Verbrauch über knapp vier Monate) eine Kontrollablesung (19.01.14) durch. Da die Wohnung bewohnt war und Strom verbraucht worden ist, muss ein höherer Stand ermittelt worden sein.
Der Vermieter überredete scheinbar den für die Sache zuständigen Mitarbeiter, den alten Stand aus der Abrechnung als Anfangsstand aufzunehmen, obwohl der tatsächliche Zählerstand zu Vertragsbeginn vorhanden war. Schließlich konnte er 100%ig sicher sein, dass der Mieter von dem Vorhandensein des Zählers nichts wissen konnte und die Falschangabe daher nicht beweisen kann, wenn er diese überhaupt bemerken sollte...
Der Mieter war völlig ahnungslos. Er erhielt dann Anfang März 2014, circa 6 Wochen nach der Meldung des Eigentümers, eine Vertragsbestätigung. Darin wird als Vertragsbeginn der 20.01.2014 angegeben. Als Anfangsstand wurde - ohne jeglichen Hinweis - der Zählerstand aus der vorherigen Abrechnung aufgenommen. Ablesedatum sei der 19.01.2014, Ermittlung durch den Netzbetreiber. Ist es rechtens eine Vertragsbestätigung derart "spät" an den Mieter zu übermitteln? Die Unrichtigkeit des Anfangszählerstandes war daher (wie vermutlich beabsichtigt war) nicht mehr prüfbar.
Die ganze Sache kam erheblich verspätet ans Tageslicht (unerklärlich hoher Verbrauch in der Abrechnung). Die Abrechnung ist offensichtlich unrichtig; Tatsächlich liegt ein längerer Abrechnungszeitraum zugrunde, als in der Abrechnung angegeben wird und vertraglich vereinbart wurde.
Ohne vertragliche Grundlage sind von dem Mieter keine Zahlungen einzufordern. Abgerechnet wird u.a. über den Verbrauch vor Vertragsbeginn.
Der tatsächliche Anfangsstand wurde einfach "überschrieben". Das EV weigert sich die Abrechnung zu korrigieren. Eine Korrektur sei nur möglich, wenn der Mieter den tatsächlichen Anfangsstand verbindlich mitteilen würde und Belege hierüber vorweisen könne. Das kann er natürlich nicht, da er von dem Vorhandensein des Zählers/Zählernummer erst durch die mit Absicht zu spät übermittelte Vertragsbestätigung erfahren hat.
Der Mieter hat sich dann an den Eigentümer gewandt. Dieser hat nach einigen Ausweichversuchen die "Aktion" zugegeben. Er entzieht sich aber jeglicher Verantwortung. Er sei nicht der EV und habe weder die Vertragsbestätigung erstellt noch die Abrechnung. Rechtliche Schritte wurden bisher nicht in die Wege geleitet.
Zu einer solchen Verlagerung von Forderungen aus einem gänzlich anderen Vertragsverhältnis sind die doch nicht berechtigt.
Es wurde vorsätzlich versucht den Kunden zu täuschen.
Die Korrektur der Abrechnung wird verweigert. Der überbezahlte Betrag wird einfach einbehalten.
Sämtliche Schreiben werden ignoriert.
Was meinen die Experten?
Vielen Dank im Voraus!