Fakt ist,dasseine Einzugsmeldung 6 Wochen rückwirkend erfolgen kann, 28.02. - 15.01., passt soeben. Wenn der Vermieter dem EV glaubhaft gemacht hat, dass die Wohnung seit der Übernahme des Vertrags im September durch ihn leerstand, wer sollte am 0-Verbrauch zweifeln? Wenn Ihr NETZBETREIBER am 31.12. eine Turnusablesung durchgeführt haben sollte, gibt es einen dokumentierten Zählerstand. Wohlgemerkt, beim NETZBETREIBER nachfragen, der dürfte auch noch den anderen Stand von Mitte Januar kennen, da er in der Zählerhistorie eine Korrektur entsprechend vermerken müsste. Manche Netzbetreiber fotgrafieren auch die Zähler zur Turnusablesung. Fragen Sie nicht bei Ihrem Stromlieferanten!
Ansonsten kann ich mir nur schwer vorstellen, dass Sie Erfolg haben werden, wenn Sie jetzt, Ende 2015, Zählerstände und Abrechnungen aus 2013 und 2014 anzweifeln.
Gruß
NN