Energiepreis-Protest > NEW
Nach Kündigung des Gasanbieters eine sehr hohe Abschlagszahlung
berghaus:
In dem Zusammenhang nannte RWE den Grundversorgertarif 2013 wohl auch "RWE Klassik Erdgas (gradtag)".
Ich würde den Ball auch flach halten, wenn es sich bei NEW um einen seriösen Versorger handelt.
Ein solcher würde den hohen Abschlag auch vor dem nächsten Einzug vom Konto erklären.
Ein solcher würde auch ein Guthaben bei der Abrechnung alsbald erstatten.
Ansonsten bleibt da noch die Schlichtungsstelle oder die Drohung damit.
So macht es am wenigsten Arbeit und Aufregung.
Frage noch: Werden die 17,00 € nicht auch abgebucht, im Dezember?
berghaus 25.11.15
Didakt:
--- Zitat von: desonic am 25. November 2015, 13:15:25 ---Hallo Nixzuverschenken, Hallo Bolli,
bitte macht es Euch nicht zu einfach ohne anschließend Probleme zu bekommen. Die Berechnung der monatlichen Abschläge läuft in den meisten Fällen voll automatisch und bezieht den monatlichen Verbrauch an Hand Standardlastprofilen und die verbleibende Vertragslaufzeit mit ein. Da die Monate November und Dezember ja nun einmal Heizmonate auf Grund der Aussentemperaturen sind und der Erdgasverbrauch nicht da ganze Jahr über konstant ist könnte ich mir den Abschlag von 140€ im Dezember durchaus vorstellen. ....
--- Ende Zitat ---
@ Desonic, Nixzuverschenken,
des Rätsels Lösung lässt sich ja annähernd mathematisch finden:
Die zitierte Jahresabrechnung dürfte sich auf ungefähr 556,00 € belaufen (11x 49 € Abschl. + 17 € Nachzahlung).
Die durchschnittlichen Standardlastprofile betragen für November 11,50 %, für Dezember 17,50 %, zusammen ca. 29,00 %.
556,00 € x 29 % = 161,24 € Verbrauchskosten für beide Monate. Da für November bereits 49,00 € durch Lastschrift eingezogen sind, bleibt für Dezember ein Abschlag von rund 115,00 €.
Die eigene Rechnung könnte noch genauer ausfallen, wenn User @ Nixzuverschenken seinen letzten abgerechneten Jahresverbrauch in kWh sowie den zu veranschlagenden Arbeits- und Grundpreis angegeben hätte.
Also: Der veranschlagte Abschlag des EVU für Dezember ist gar nicht so abwegig!
bolli:
Tut mir leid, dass ich der Argumentation nicht folgen kann. Abschläge werden auf ein Jahr berechnet, nicht einzelne Monate. Wenn ich meinen Vertrag (Jahresabrechnung von Jan bis Dez) im Februar zum Oktober kündige kann ich meine Abschläge auch nicht reduzieren mit der Begründung, die verbrauchsstarken Monate Nov und Dez wäre ich ja nicht mehr bei dem Versorger. Der wird mir mit ziemlicher Sicherheit was anderes erzählen. Und auch unterjährig gewähre ich dem Versorger erst mal einen Kredit, der im Winter (vielleicht) abgebaut wird. Wenn nicht, habe ich ein zinsloses Darlehen an den Versorger gegeben, der dieses als Dank am Besten auch noch verspätet abrechnet.
Mit Abschlägen ist es halt so,. dass man mal gewinnt und mal verliert. In der Summe muss es sich halt ausgleichen. Insofern bleibe ich bei meiner Meinung. Letztlich muss jeder selbst wissen, wie er vorgeht. Die verschiedenen Begründungen sind ja nun genannt.
Didakt:
--- Zitat von: bolli am 26. November 2015, 08:13:48 ---Tut mir leid, dass ich der Argumentation nicht folgen kann. Abschläge werden auf ein Jahr berechnet, nicht einzelne Monate. ...
--- Ende Zitat ---
Ihre Argumentation bleibt Ihnen ja unbenommen. Die allgemeine Praxis der EVU ist zuweilen aber eine andere, und die ist auch nachvollziehbar.
Ich habe zum Beispiel nach Ablauf eines vollen Vertragsjahres zum 01.10.2015 einen Versorgerwechsel in der Sparte Gas vorgenommen. Der alte Versorger bezeichnete seine Jahresabrechnungen als „Turnusabrechnungen“ und rechnete immer von November bis Oktober ab. Der neue Versorger hingegen in einem anderen Rhythmus. In Sachen Abschlagszahlungen teilte er mir folgendes mit:
Zitat: „Bitte beachten Sie, dass Sie wegen des verkürzten Abrechnungszeitraumes bis zur nächsten Jahresrechnung nicht wie üblich elf Abschläge zahlen werden. Die Kosten für Ihren erwarteten Verbrauch konnten wir somit nur noch auf die verbleibenden 10 Abschläge aufteilen. Deshalb sind die einzelnen Abschlagsbeträge nun höher.“
Wo ist das Problem? Der Monatsabschlag war in meinem Fall korrekt berechnet!
Und übrigens: Die Gasversorger rechnen in der Regel vor der Heizsaison ab. Daraus folgt, dass im Rahmen der Abschlagsregelung zunächst nicht der Verbraucher dem Versorger einen Kredit gewährt, sondern umgekehrt wird ein Schuh daraus. Den Beweis trete ich gern an, wenn gewünscht.
Wenn der User @ Nixzuverschenken Ihrem Rat gefolgt ist, bin ich auf die Reaktion seines EVU sehr gespannt. Sein Vorgehen wird höchstwahrscheinlich nicht von Erfolgt gekrönt sein.
bolli:
Bei meinen letzten jährlichen Wechseln erfolgten diese in der Regel im Frühjahr. Obwohl die Abrechnungsperiode auch bei mir zunächst nur bis zum Herbst ging, war die Abschlagshöhe auf das ganze Jahr (11x ) ausgerichtet und änderte sich nach der Abrechnung kaum. 8)
Darüber hinaus halte ich eine kommentarlose Erhöhung des Abschlags in dieser Höhe auch für eine Unverschämtheit, selbst wenn man sie als gerechtfertigt ansehen könnte. Wer kennt denn schon die Standardlastprofile der einzelnen Monate und ich bin mir noch nicht mal sicher, dass man die richtige Antwort aus dem Call-Center erhalten würde, so man es denn überhaupt zeitnah erreicht.
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