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Nach Kündigung des Gasanbieters eine sehr hohe Abschlagszahlung

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Nixzuverschenken:
Hallo zusammen, ich habe bereits die Suchfunktion benutzt aber nicht wirklich was passendes zu meinem Problem gefunden. Also versuch ich es hier mal aufs NEUE.

Ich habe mich zum 01.01.2016 für einen neuen Gasanbieter entschieden. Dieser hat meinem bisherigen Gasanbieter zum 31.12.15 gekündigt. Soweit so gut.
Bei meinem "NOCH Gasanbieter NEW" hatte ich eine Festpreisgarantie 01.01.14 bis 31.12.15......also noch bis zum Ende meines Vertrages. Die Monatliche Abschlagszahlung für Gas lag bei € 49,-. Das kommt auch so mit unserem Verbrauch ganz gut hin. Jetzt haben wir unsere Jahresabrechnung bekommen (10.2014 bis 10.2015) . Die Jahresabrechnung endet mit einer Nachzahlung / Forderung von € 17,-......also passte unserer monatliche Abschlag ganz gut. Und jetzt kommt der Punkt den ich nicht nachvollziehen kann. In der Rechnung steht ein Abschlagsbetrag für den Monat Dezember in Höhe von € 140,-  :o :o :o ?????? :o Die Abschlagszahlung für November ist in der zwischenzeit schön artig wie jeden Monat per Lastschrift vom Konto abgebucht worden, so dass meiner Meinung nach nur noch die Zahlung für Dezember fällig ist. Aber egal wie ich es dreh und rechne .......ich komme niemals auf einen Betrag von € 140,-????Auch Wenn ich am Ende noch eine Endabrechnung bekomme in der eine geringe Nachzahlung für Dezember drin ist.....
Wer kann mir helfen? Ich hoffe, die Infos die ich hier einstelle sind hilfreich genug um meine Verwirrung zu beschreiben.......
Freu mich auf eine Antwort...

bolli:
Widerrufen Sie ZÜGIG Ihre Einzugsermächtigung beim Versorger und überweisen Sie den letzten fälligen Abschlag manuell (in Höhe des bisherigen Abschlags). Schicken Sie das Ganze per Einschreiben/Einwurf an Ihren Versorger und untersagen Sie ihm den Einzug weiterer Forderungen. Ggf. (je nachdem, wann der Einzug fällig ist) können Sie das Ganze vorab auch noch als Fax schicken. Besser nicht als email, da diese dann ggf. als nicht angekommen "verschwinden".

Falls er trotzdem abbucht, geben Sie die Lastschrift bei Ihrer Bank zurück.

Darüber hinaus widersprechen Sie in diesem Schreiben auch dem erhöhten Abschlag, da in § 41 Abs. 2 EnWG u.a. festgelegt ist:
"Wird eine Vorauszahlung vereinbart, muss sich diese nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums (Anmerkung von mir: nämlich wenn dieser vorhanden ist) oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richten.
Laut Ihrer Abrechnung war der bisherige Abschlag ausreichend und ein Erhöhungsgrund nicht ersichtlich.

Nixzuverschenken:
Hallo,
vielen Dank für die ausführliche Antwort. Also lieg ich mit meiner Vermutung und meinem Gefühl da doch richtig, dass es so nicht richtig sein kann. Ich habe die Abrechnung auch nochmal genau durch gesehen. Ich kann nirgendswo eine Erklärung erkennen, in der mir die Höhe der letzten Abschlagszahlung erläutert wird.
Ich werde gleich heute ein Schreiben dazu aufsetzen. Danke

Nixzuverschenken:
Hallo Bolli,
ich hab da nochmal eine Frage zu Ihrem Rat. Sie sagen ich möge nur die Höhe des letzten Abschlagsbetrag in einer manuellen Überweisung zahlen. Soll ich die in der Rechnung gestellte Nachzahlung in Höhe von € 17,- erstmal ignorieren oder soll die mit überwiesen werden?

desonic:
Hallo Nixzuverschenken, Hallo Bolli,

bitte macht es Euch nicht zu einfach ohne anschließend Probleme zu bekommen. Die Berechnung der monatlichen Abschläge läuft in den meisten Fällen voll automatisch und bezieht den monatlichen Verbrauch an Hand Standardlastprofilen und die verbleibende Vertragslaufzeit mit ein. Da die Monate November und Dezember ja nun einmal Heizmonate auf Grund der Aussentemperaturen sind und der Erdgasverbrauch nicht da ganze Jahr über konstant ist könnte ich mir den Abschlag von 140€ im Dezember durchaus vorstellen. Bisher ist deine Abschlagshöhe auf einen bestimmten Jahresverbrauch und durch die Anzahl der vollen Monate berechnet wurden. Jetzt haben wir allerdings November mit 49€ und Dezember mit 140€, gesamt 189€. Idealerweise hätte der Anbieter bereits im November den Abschlag auf ca. 95€ anpassen können, was allerdings aus Überschneidungen der Bearbeitung durchaus passieren kann. Ich würde an Deiner Stelle also die Bälle flach halten, bis Mitte Februar wirst Du eh die Schlussrechnung erhalten und wahrscheinlich +/- 0,00 rauskommen.
Gruß
desonic

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