Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Rechtsanwalt finden

<< < (2/11) > >>

userD0010:
@Martinus11
zu 1: falsche Berechnung
da haben Sie hoffentlich sofort und mit Nachweis die fehlenden Abschläge und Nachzahlung(en) bemängelt und das EVU aufgefordert, die fehlenden Beträge in einer neuen Abrechnung klar zu bestätigen und so lange dies nicht erfolgt ist, die zu korrigierende Abrechnung als nicht fällig erklärt.
zu 2: Unverhältnismäßigkeit
Das wird, so fürchte ich, weder das EVU noch ein Gericht so wie Sie sehen. Die Art der Unverhältnismäßigkeit wird m.W. in den Fällen erkannt, wenn es sich um Familien mit Kleinkindern handelt.
zu 3:  unklares Vertragsverhältnis
Ich vermute, dass Ihnen ein sog. Sondervertrag gekündigt und dieser durch die Grundversorgung ersetzt wurde, wogegen Sie hoffentlich Widerspruch eingelegt haben.
zu 5: Üblicher Weise wird die E.V. am Gericht des Firmensitzes beantragt und bei Erlass durch den ortsansässigen GV dem EVU zugestellt.
Da Sie ein Hausverbot erteilt haben, wird -wie eigene Erfahrung zeigte- die E.V. ins Leere gehen und dann spätestens  im Widerspruchssverrfahren vor dem LG gekippt werden.

Nach meinem derzeitigen Eindruck halte ich es für dringend ratsam, einen versierten Anwalt zu konsultieren, aber vorher Deckungszusage von Ihrer RSch-Vers. einzuholen!

berghaus:
Was man bei einer Sperrandrohung tun kann, ist hier beim BdE, meine ich, richtig beschrieben:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Versorgungssperre__1717/#con-4344

Dazu die Diskussion, wenn, wie wohl schon geschehen, der Versorger (in Form eines Sperrkassierers) sich um Recht und Ordnung nicht kümmert:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,16588.msg91812.html#msg91812

Und hier schon 2008 die Beiträge zu dem Thema 'Strasse aufgraben':
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,10782.msg48938.html#msg48938
 Der Link zu einem Zeitungsartikel funktioniert leider nicht mehr.

Hier die Unterscheidung zwischen einer richtigen Sperrandrohung und einer, die man eventuell. nicht so ernst nehmen sollte?:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,16267.msg85559.html#msg85559

berghaus 31.10.2015

Martinus11:
@h.terbeck:
Zu1:
Habe ich gemacht - bis auf die "Erklärung der Nicht-Fälligkeit". Das ist eine Rechtsfolge, die sich automatisch ergibt, auch wenn ich das nicht explizit erwähne, oder? Der Jurist des EVU und ebenso der über eine EV entscheidende Richter wissen das wohl selbst.

Zu2:
Verstehe ich nicht. Was hat das mit Frau und Kindern im Haushalt zu tun?

Zu3:
Grundsätzlich liegt so ein Fall vor, ja. Aber es ist durch die Vorgeschichte fraglich, ob ein Sondervertrag vorlag und einseitig durch das EVU wirksam in eine Grundversorgung "überführt" werden konnte. Und wenn ja, ob es faktisch auch geschah. Und wenn ja, was ich dann genau tatsächlich schulde. Und ob das dann Geschuldete jetzt bereits "automatisch" fällig wäre oder das EVU erst noch aktiv werden muss.

Das ganze hängt dann von dem aktuellen BGH-Urteil vom 28.10.15 ab, wo es ebenfalls um die Grundversorgung geht. Deshalb will ich zunächst einfach mal Zeit gewinnen und die vollständige Begründung abwarten.

Zu5:
Das hat mir ein Rechtspfleger anders erklärt und der hatte beim Richter nachgefragt (siehe anderer Thread hier im Grundsatz-Unterforum).
Fände ich ziemlich irreführend, wenn ich die Schutzschrift bei meinem örtlichen Amtsgericht, aber die EV dann beim Firmensitz des EVU beantragen müsste. Es geht doch um die gleiche Sache.

Kann mein Antrag auf EV bei gleichzeitig vorhandener Schutzschrift ins Leere gehen, wenn das EVU seine Sperrandrohung nicht zurücknimmt? Hm...

Martinus11:
@berghaus:
Danke für den Link.
Ich denke, ich habe das soweit alles berücksichtigt.

Wegen des "Sperrkassierers": fehlt da der Link?

berghaus:
Ja, war nicht gelungen.
Jetzt ist er drin und noch ein Hinweis.

Warum man nach Hinterlegung einer Schutzschrift und Erteilung des Hausverbotes nicht sogleich noch eine eigene 'Einstweilige Verfügung' erlassen sollte*, will ich noch in einem eigenen Thread erläutern und zur Diskussion stellen.
Dazu brauche ich aber noch ein wenig Zeit.
*Das will wohl auch h.terbeck mit 'läuft beim Landgericht ins Leere' sagen.

berghaus 31.10.15

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln