Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Rechtsanwalt finden  (Gelesen 23212 mal)

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Offline Martinus11

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Re: Rechtsanwalt finden
« Antwort #30 am: 07. November 2015, 18:09:27 »
Verstehe.
Ich bin nicht davon ausgegangen, dass bei der Frage der Sperre das tiefere Rechtsproblem abschließend geklärt wird.

Warum es eine so gute Idee sein soll, jetzt noch ganz schnell das EVU zu wechseln, erschließt sich mir allerding noch immer nicht.
Was wäre dadurch gewonnen?

Wenn der Richter trotz fehlerhafter Rechnung des EVU, gewisser Bedenken bez. Verhältnismäßigkeit und einer unklaren Vertragssituation 2009 dennoch ernsthaft eine Sperre zulassen will, sollte sich immer noch rechtzeitig abwenden lassen. Deswegen habe ich die Schutzschrift geschickt.

Offline Christian Guhl

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Re: Rechtsanwalt finden
« Antwort #31 am: 07. November 2015, 19:03:08 »
Wenn der Richter trotz fehlerhafter Rechnung des EVU, gewisser Bedenken bez. Verhältnismäßigkeit und einer unklaren Vertragssituation 2009 dennoch ernsthaft eine Sperre zulassen will, sollte sich immer noch rechtzeitig abwenden lassen. Deswegen habe ich die Schutzschrift geschickt.
Na, sie haben ja ein sonniges Gemüt !
Diese Schutzschrift ist kein Allheilmittel. Wollen sie wirklich das Risiko eingehen, im November ohne Strom (und damit vermutlich auch ohne Heizung) dazustehen ?
Ich habe mehr als einmal erlebt, dass Sperrungen gerichtlich durchgesetzt wurden. Trotz aller Bedenken und fehlerhaften Rechnungen. Da nützt die Schutzschrift auch nichts mehr. Erst mal wird abgestellt. Die Fragen und Unklarheiten können dann später geklärt werden. Solange frieren sie bei Kerzenschein.

Offline Martinus11

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Re: Rechtsanwalt finden
« Antwort #32 am: 07. November 2015, 20:11:14 »
"Erst mal wird abgestellt"

Ja wozu denn dann alles? Schutzschrift, Hausverbot, Schreiben mit Auflistung meiner Bedenken, Fehler in der Rechnung... wenn alles wurscht ist? Wozu legt der Gesetzgeber eine vierwöchige Frist fest und gibt es überhaupt eine "Verhältnismäßigkeit"?

Das soll doch genau das verhindern, also dass "erst mal abgestellt wird" und danach schaut man, ob's richtig war. Vorher sollte das ... geklärt sein

Sonst brauchen wir keine Gesetze mehr und können zur Selbstjustiz übergehen.

Es geht übrigens nicht um Strom, sondern Gas.
« Letzte Änderung: 07. November 2015, 20:16:48 von Martinus11 »

Offline berghaus

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Re: Rechtsanwalt finden
« Antwort #33 am: 08. November 2015, 02:10:15 »
In den Empfehlungen des BdE

http://www.energieverbraucher.de/de/versorgungssperre__1717

steht u.a.:  "Dann ist Ruhe angesagt."

Zitat
Wurde die Versorgungssperre konkret angedroht?

Nach § 19 Abs (2) GasGVV muss eine Versorgungssperre vier Wochen vorher angekündigt werden. Eine Sperrandrohung muss eindeutig erkennen lassen, dass bei Nichtzahlung eine Sperre erfolgt. Ein konkretes Datum muss nicht genannt sein. Der Beginn der Unterbrechung muss dem Kunden drei Werktage im Voraus angekündigt werden.

Oft verbinden Versorger ihre Mahnungen mit einer Sperrandrohung. Sofern kein konkretes Sperrdatum genannt ist, handelt es sich nicht um eine konkrete Sperrankündigung im Sinne des Gesetzes. Dann ist Ruhe angesagt.
Hervorhebungen von mir!

Diese Empfehlungen des BdE sind meines Erachtens nicht eindeutig und sollten (ein wenig) überarbeitet werden, weil man nicht weis, ob man nicht aus der genannten Vierwochenfrist nach Eingang selbst ein 'konkretes Datum' errechnen muss.

-Und ich glaube auch nicht, dass nach einer Sperrandrohung überhaupt noch jemand ruhig bleiben kann!


Hier mal die Wortwahl der RWE bei Sperrandrohungen:

1. Mahnung (nach einer vorhergehenden Zahlungserinnerung):
„Falls Sie nicht leisten...werden wir.....die Unterbrechung vier Wochen nach Zugang dieses Schreibens durchführen lassen.“

2. Mahnung: (nach etwa einem Monat)
„Die angekündigte Liefersperre wurde bereits eingeleitet.“

3. Etwa 14 Tage später ein gelber (Inkasso?)zettel der RWE Vertriebs AG im Briefkasten mit 7 Tagesfrist und konkretem Datum:
„Sollte der Betrag nicht bis zu dem vorgenannten Termin eingegangen sein, werden wir die Energieversorgung, auch in Ihrer Abwesenheit, ohne erneute Benachrichtigung einstellen lassen bzw. uns auf dem gerichtlichen Wege Zutritt zum Zählerausbau verschaffen....“

Ich habe deshalb vorsichtshalber bei den 2011 und 2013 erlittenen Sperrandrohungen jeweils schon nach der der 1. Mahnung beim AG einen Schutzbrief hinterlegt und Haus- und Grundstücksbetretungsverbot ausgesprochen.

Zur Sperrung ist es dann aus mir z.T. nicht erklärbaren Gründen nicht gekommen. 2014 habe ich beim Gas den Anbieter gewechselt, beim Strom schon seit 2001 fast jährlich.

berghaus 08.11.15
« Letzte Änderung: 08. November 2015, 12:42:59 von berghaus »

Offline userD0010

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Re: Rechtsanwalt finden
« Antwort #34 am: 08. November 2015, 08:28:08 »
@Martinus11
Die so hochgelobte sog. Schutzschrift muss von dem von Ihnen gewählten Gericht nicht zwingend beachtet werden (bitte unter dem Stichwort nachlesen). Genau so muss die Vorgehensweise Ihres Versorgers nicht unbedingt mit dem zuvor Geschilderten übereinstimmen.

Und Sie sollten bitte nicht davon ausgehen, dass es Ihr Versorger mit der Wahrheit und der Darstellung seiner Ansprüche sehr genau nimmt. Da werden Behauptungen in den Raum gestellt, bei denen sich gemäß Ihrem eigenen Rechtsempfinden die Nackenhaare sträuben und wenn Sie diesen Behauptungen nicht zweifelsfrei entgegentreten, es dem Gericht relativ einfach machen, auch weil es der bequemste Weg ist und Sie zunächst das Nachslehen haben.
Und spätestens dann brauchen Sie einen Anwalt, der sich Ihrer Sache auch engagiert annimmt.
Und dabei immer daran denken, dass der Anwalt  bei seinem Aufwand auch den Ertrag für ihn im Auge behält.
« Letzte Änderung: 08. November 2015, 09:11:54 von h.terbeck »

Offline userD0010

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Re: Rechtsanwalt finden
« Antwort #35 am: 08. November 2015, 09:17:33 »
@Martinus11
Zitat5:berghaus:
Hier mal die Wortwahl der RWE bei Sperrandrohungen:
Zitat ende

Das war anscheinend eine Einzel-Vorgehensweise der RWE, die nicht unbedingt mit anderen Vorfällen übereinstimmen muss.

So mag jeder Vorgang eine unterschiedliche Vorgehensweise beinhalten, die keineswegs pauschaliert werden sollte und dann ggf. zu einer Überraschung führt.

Offline berghaus

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Re: Rechtsanwalt finden
« Antwort #36 am: 08. November 2015, 12:16:35 »
Zitat
von h.terbeck
Das war anscheinend eine Einzel-Vorgehensweise der RWE,.......

Nein, das ist der Standardtext, den ich in drei Jahren dreimal erleben durfte, zweimal gelb!

Interessant wäre zu erfahren, wie andere Versorger das formulieren und natürlich,

was ist mit dem konkreten Termin gemeint, bis zu dem man 'Ruhe bewahren' kann oder sollte?

Vor allem, was kann man in der Zeit drei Tage vor der Sperrung noch tun außer zahlen?.

Was passiert, wenn man dem Netzbetreiber am Tag vor dem Sperrtermin oder dem 'Sperrkassierer' (schreckliches Wort) auf dem Weg zum 'Zählerausbau'  mitteilt, man habe sich soeben bei  einem anderen Versorger angemeldet?

Die gleiche Frage, was passiert, wenn man den Zutritt verweigert und sich gleich danach bei einem anderen Versorger anmeldet?
Wer trägt dann die Kosten für die Einstweilige Verfügung, den Schlosser und den Polizeieinsatz?

berghaus 08.11.15
« Letzte Änderung: 08. November 2015, 12:35:59 von berghaus »

Offline Christian Guhl

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Re: Rechtsanwalt finden
« Antwort #37 am: 08. November 2015, 12:41:36 »
Es geht übrigens nicht um Strom, sondern Gas.
Dann frieren sie eben im Hellen. ;)
Ich wollte damit nur sagen, dass die Versorger oft sehr rücksichtslos von der Sperre Gebrauch machen.
Die Gerichte geben sich meist damit zufrieden, dass eine offene Forderung besteht. Dann können sie sich ihre Schutzschrift "an die Backe nageln". Ob da irgendwelche Einwände bestehen, oder Fehler in der Rechnung sind, interessiert keinen so richtig. Das kann der Kunde dann ja im Wege einer Klage geltend machen. Hinterher, wenn die Sperrung vollzogen ist. Das kann man alles vermeiden, wenn man vorher noch schnell den Anbieter wechselt.

Offline userD0010

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Re: Rechtsanwalt finden
« Antwort #38 am: 08. November 2015, 14:44:57 »
@berghaus
Es ist ein wenig fahrlässig, @Martinus11 über Ihre eigene -einzelne- Erfahrung mit Ihrem Versorger ein wenig in Sorglosigkeit wiegen zu wollen, wenn Sie mehrfache Ankündigungen, die Ihnen gegenüber erfolgten, als Standard-Prozedere bezeichnen.
Wenn der Versorger ankündigt, ob nach einer oder mehrerer Mahnungen, nach vier Wochen die Sperre vornehmen zu lassen, folgt zumeist der Besuch eines Beauftragten des Netzbetreibers, der ein gelbes Zettelchen mit der vermeintlichen Forderung präsentiert. Und da diese Forderung im Normalfall NICHT mit der eigenen Wahrnehmung, NICHT mit den eigenen Unterlagen und Belegen übereinstimmt, sollte man nicht (mehr) mit dem Feuer spielen, sondern sofort reagieren, im eigenen Interesse und auch, um nicht zu frieren.
Und wie @Christian Gohl so treffend formuliert, kann man sich die sog. Schutzschrift, die nicht unbedingt vom gewählten Gericht zu beachten ist, an die Backe nageln, so lange bis sie dort abfriert.
Um sein eigenes Risiko zu minimieren, sollte @Marinus11  umgehend den Versorger wechseln, auch wenn er damit die -vermutlich überhöhte- Forderung nicht ad acta legen kann.  Der Rechtsstreit bleibt in jedem Falle erhalten und verlangt starke Nerven und sehr gute juristische Beratung.

Und da sollte @Martinus11 dem Rat von @Christian Guhl schnellstens folgen!

Offline Martinus11

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Re: Rechtsanwalt finden
« Antwort #39 am: 08. November 2015, 16:32:19 »
@h.terbeck:
berghaus hat seine Erfahrungen geschildert. Den Eindruck, dass mich hier jemand in falsche Sicherheit wiegen könnte, habe ich ganz und gar nicht. Eher im Gegenteil.

@Christian Guhl:
Ich habe eine begründete Schutzschrift rechtzeitig ans zuständige Amtsgericht geschickt und ein Hausverbot erteilt. In der Regel ignoriert das ein Amtsgericht nicht einfach und in der Regel setzt sich ein EVU nicht einfach über alles hinweg. So zu tun, als ob das doch mit größerer Wahrscheinlichkeit eintritt, grenzt eher an Angstmache und stellt den BdE, der dieses Vorgehen empfiehlt, indirekt als inkompetent hin.

Dass ein Risiko besteht, ist mir klar. Ich bin weder unrealistisch noch naiv. Ich versuche einfach nur, alles genau auszuloten. Dass ich nicht der klassische Fall eines säumigen Kunden bin, der aus Geldmangel seit 9 Monaten keinerlei Abschlag mehr bezahlt hat und es halt "einfach mal darauf ankommen lässt", sollte klar geworden sein.

Ich glaube kaum, dass ein Anbieterwechsel so schnell noch vollzogen werden könnte. Wirksam wird er jedenfalls nicht so schnell. Das EVU bliebe mir als Netzbetreiber ohnehin erhalten. Schnell-schnell irgendwas Neues unterschreiben, das ich dann in der Eile hinterher bereue, will ich nicht. Zumal es mir m.E. nicht unbedingt helfen muss in der aktuellen Sperrandrohung. Allerdings wäre das Thema "Sperrung" damit langfristig vom Tisch, es sei denn, das EVU kann als reiner Netzbetreiber ebenfalls sperren.

@berghaus:
RWE pokert ja nicht schlecht. Zu behaupten, die Sperrung sei bereits eingeleitet und dann doch noch mal einen Nachtermin gewähren...

Das gestrige Antwortschreiben des EVU - auf das ich nicht unbedingt viel gebe - spricht von einer Schlichtungsstelle. Sehr seltsam, weil das ja nicht unbedingt der bevorzugte Weg eines EVU ist. Soll das ein anderer Poker-Kniff sein, sprich, mich in falsche Sicherheit wiegen? Hm...

« Letzte Änderung: 08. November 2015, 16:39:18 von Martinus11 »

Offline userD0010

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Re: Rechtsanwalt finden
« Antwort #40 am: 08. November 2015, 17:29:58 »
@Martinus11
Nicht nur berghaus hat eigene Erfahrungen geschildert- Glauben Sie etwa, dass andere Forums Teilnehmer im Nebel gestochert haben und dass Christian Guhl Sie erschrecken wollte?
Lesen Sie doch einfach mal im Internet unter "Einstweilige Verfügung / Schutzschrift", sie können auch unter Schutzschrift abrufen. Und da sollten Sie den letzten Satz aufmerksam lesen!!!

Übrigens haben weder Christian Guhl noch ich unterstellt, dass Sie in die Kategorie der säumigen Zahler oder Zahlungsverweiger einzustufen sind, setzen m.E. aber viel zu große Hoffnung in Ihre bisherige Vorgehensweise.

Aber es bleibt Ihnen unbenommen, jetzt abzuwarten in der Hoffnung, dass der zuständige Rechtspfleger beim Amtsgericht Ihre Schutzschrift auch heraussucht bzw, findet, wenn Ihr EVU bzw. der von ihm beauftragte Mitarbeiter des Netzbetreibers bei Ihnen klingelt und mit Werkzeug hantiert.
« Letzte Änderung: 08. November 2015, 20:05:44 von h.terbeck »

Offline berghaus

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Re: Rechtsanwalt finden
« Antwort #41 am: 09. November 2015, 01:16:17 »
Ein Patentrezept, wie man die Sperre vermeidet, gibt es sicher nicht.

Wenn man, wie vom BdE empfohlen, (angemessen und mit guten Gründen) kürzt, geht man sowohl als Sonderkunde als auch als Tarifkunde das Risiko ein, dass man verklagt wird und nicht nur nachzahlen muss, sondern auch auf Gerichts- und Anwaltskosten sitzen bleibt, selbst wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat und/oder Beiträge in den Prozesskostenfond des BdE einzahlt hat.

Vor Gericht und auf hoher See...... gilt auch für den Fall, dass widerrechtlich eine Sperrung angedroht wird.

Mich erschreckt tatsächlich die Brutalität der Versorgungsunternehmen, die gegen die Empfehlungen ihres Dachverbandes und ohne Berücksichtigung der Rechtsverhältnisse, der Verhältnismäßigkeit und auch bei dem Einwand des Tarifkunden nach § 315 BGB es zunächst einmal mit der Nötigung durch eine Sperrandrohung versuchen, und das, obwohl es ja genügend Urteile gibt, die die verantwortlichen Geschäftsführer für den Fall der Wiederholung der Sperrandrohung mit Strafe bedrohen.

Selbst, wenn es am Anfang ein gewisser Automatismus mit Zahlungserinnerung und 1. Mahnung (mit Vierwochenfrist) ist, sollte eine heftige Reaktion des Kunden, auch wenn der Versorger noch so sehr von seiner rechtlichen Einschätzung überzeugt ist, dazu führen, den Weg über Mahnbescheid und/oder Klage (Verfahren in der Hauptsache)  zu wählen und die Drohung zurück zu nehmen. Wenn nicht, bin ich überzeugt,handelt es sich um versuchte Nötigung.

Die hier http://www.energieverbraucher.de/de/versorgungssperre__1717/ in den Urteilen aufgeführten Gründe, wenn sie denn vorliegen, müssten den Amtsgerichten eigentlich reichen, eine einstweilige Verfügung gegen die Sperrung zu erlassen.

Auch die hier http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19868.msg115368.html#msg115368
aufgeführten Gründe des Amtsgericht finde ich sehr schlüssig.

Die Argumente des Landgerichts in der Berufung (noch kein Verfügungsgrund) finde ich allerdings nicht schlüssig, wenn man bedenkt, dass ja auch eine Absperrmöglichkeit außerhalb des Grundstücks bestehen kann oder die Straße tatsächlich aufgegraben wird.

Bei Sonderkunden gibt es wohl überhaupt keine Berechtigung zur Sperrung, es sei denn, der Vertrag oder die einbezogenen AGB enthalten Bestimmungen dazu.

Vielfach war es in der Vergangenheit allerdings auch so, dass die Frage der Wirksamkeit der Kündigung umstritten war, wie z.B. bei mir und in dem vorgenannten (anonymen) Fall.

Es hat sich bei mir im Zusammenhang mit der Nachforderungs-Klage des Versorgers (2013) herausgestellt, dass ich 2011 eben nicht in der Grundversorgung war.
Und auch der Hinweis auf meine Zahlungsbereitschaft für den Fall der Klärung der rechtlichen Fragen und die Tatsache, dass bei einer Sperrung der Gaszufuhr Kinder und sogar eine Mieterin in der Einliegerwohnung zu leiden hätten, konnten den Versorger nicht dazu bewegen, die Sperrandrohung zurück zu nehmen und zwei Jahre später noch zwei weitere Sperrandrohungen los zu lassen.

berghaus 09.11.15

Offline userD0010

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Re: Rechtsanwalt finden
« Antwort #42 am: 09. November 2015, 16:44:37 »
Zitat RR-E-ft:

Das Thema ist eigentlich keins mehr.

Eine Versorgungseinstellung muss vier Wochen vorher angekündigt werden.
Die Kündigungsfrist beträgt in der Grundversorgung zwei Wochen.

Man hat also ausreichend Zeit, vor einer Sperre den Lieferanten zu wechseln.

Auf dem Markt findet sich zumeist ein anderer Lieferant, der die Energie aufgrund eines Sondervertrages zu einem günstigeren Preis anbietet als den Allgemeinen Preis der Grundversorgung.
Man kann sich doch auch mal von seinem Lieferanten trennen. 

So einfach ist das !

Offline berghaus

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Re: Rechtsanwalt finden
« Antwort #43 am: 09. November 2015, 18:16:46 »
So einfach ist das nicht!

jedenfalls ohne Anwalt!    ;)

Siehe hier:

Zitat
aus
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,3967.msg16622.html#msg16622

« von RR-E-ft am 21. August 2006 »

Selbst einstweilige Verfügung beantragen?

Es sind mehrere Sachverhalte bekannt geworden, in denen Verbraucher selbst ohne Anwalt einstweilige Verfügungen gegen Sperrandrohungen beantragt haben.

Die Gerichte haben diesen nicht immer ohne mündliche Verhandlung statt gegeben.

In der Folge zeigten sich namhafte Großkanzleien für die Versorger an und übersandten in Vorbereitung der dann notwendigen mündlichen Verhandlung Schriftsätze im Umfange von 40 Seiten nebst umfangreicher Anlagen.

Hiernach wandten sich die betroffenen Verbraucher erst selbst an einen Rechtsanwalt, dass dieser sie in der dann anstehenden mündlichen Verhandlung vertreten möge.

Dabei wurde deutlich, dass oft unsinnige Anträge gestellt worden waren, zudem notwendige Glaubhaftmachungen für Verfügungsanspruch und - grund fehlten.

Oft hatten die Verbraucher zudem mehr gekürzt, als von ihrem Unbilligkeitseinwand umfasst.

In einer solchen Situation ist es dann auch einem spezialisierten Kollegen kaum möglich, in der Kürze der Zeit noch zu dem umfassenden Sachvortrag des Versorgers Stellung zu nehmen und das in falschen Gleisen begonnene Verfahren noch in die richtige Bahn zu lenken.

Deshalb kann nur davon abgeraten werden, selbst ohne Anwalt einen solchen Antrag bei Gericht anzubringen, mögen ggf. auch Muster dafür verlockend und die Sache einfach erscheinen. Sie ist es nicht.

Es ist auch keinesfalls so, dass den entsprechenden Anträgen von Verbrauchern stets Erfolg beschieden war, nämlich dann nicht, wenn die Antragsschriften die prozessualen Hintergründe des Verfahrens schon nicht beachteten.

Insoweit gilt es wohl auch auf der Seite etwas richtig zu stellen:

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1717/

Wer denkt, er müsste selbst eine gerichtliche Auseinandersetzung suchen, sollte sich von Anfang an einem Rechtsanwalt anvertrauen.

Eines solchen wird es spätestens dann bedürfen, wenn der Versorger gegen eine obsiegende Entscheidung in Widerspruch geht.

Auch dann können Fehler, die bei Einleitung des Verfahrens fabriziert wurden, nur noch schwerlich ausgeglichen werden.

Zudem ist ein Folgestreit oft vorprogrammiert.

Negative Gerichtsentscheidungen werden von den Versorgern selbstverständlich für ihre Zwecke eingesetzt.

Übrigends:

Eine Schutzschrift ist bei dem Gericht zu hinterlegen, bei dem die Anbringung eines Antrages des Versorgers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung besorgt wird.

Hat man bei dem Gericht, bei dem der Versorger seinen Antrag stellt, keine Schutzschrift hinterlegt, kann diese auch nicht helfen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt

berghaus 09.11.15
« Letzte Änderung: 10. November 2015, 01:23:51 von berghaus »

Offline userD0010

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Re: Rechtsanwalt finden
« Antwort #44 am: 09. November 2015, 19:41:44 »
Das Thema ist eigentlich keins mehr.
« Letzte Änderung: 10. November 2015, 07:27:32 von DieAdmin »

 

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