Energiepreis-Protest > E.ON Energie Deutschland

Grundversorgung: "Unstreitige Forderung" stimmt nicht mit Preisermittlung überein

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Martinus11:
Wie lange dauert so etwas üblicherweise, also bis der komplette Urteilstext vorliegt?

Christian Guhl:
Ein neuer Gesichtspunkt hat sich bei der Ermittlung des umstrittenen "unstrittigen Betrages" ergeben :
Eon hatte früher einmal (2009/2010) allen Kunden einen sogenannten Winterrabatt gewährt. Dieser betrug 0,88 ct/kwh.
Kann ich diesen bei der Ermittlung des "unstrittigen Preises" berücksichtigen und ihn über die Jahre hinweg fortschreiben ? Oder, anders gefragt : Ist der Wegfall des Rabattes eine Preiserhöhung, der widersprochen werden kann ? Ich habe leider keine Unterlagen mehr, aus denen hervorgeht, wie das den Kunden damals verkauft wurde.

Didakt:

--- Zitat von: Christian Guhl am 22. November 2015, 12:48:21 ---...Ich habe leider keine Unterlagen mehr, aus denen hervorgeht, wie das den Kunden damals verkauft wurde.

--- Ende Zitat ---

Hallo Herr Guhl,

ich habe Ihnen eine Pm mit zwei Unterlagen geschickt. Ich weiß nicht, ob das geklappt hat. Wenn nicht, wiederhole ich es nochmal. Vielleicht sind sie dienlich?

MfG

Didakt:
Die Übermittlung der Unterlagen per Pm war nicht erfolgreich. Auf Wunsch von Herrn G. wurden sie per E-Mail übersandt.

Übrigens: E.ON hatte auch schon in der Abrechnung für 2008 einen einmaligen „Bonus“ von pauschal netto 35,00 € ausgelobt und in der Jahresabrechnung berücksichtigt.

Meine unmaßgebliche Meinung zu den Fragen unter Antwort # 12:
Bonus und Rabatt sind losgelöst vom Preisgefüge/Tarif zu betrachten und zu bewerten. Sie sind allenfalls als Entgegenkommen ein Bestandteil der Kostenbe- und abrechnung. Der vertraglich vereinbarte/geltende Tarif ermäßigt sich dadurch aber nicht. Das Gleiche gilt doch aktuell auch für alle gewährten Boni im Rahmen von Neuabschlüssen, abzulesen z. B. aus den Vertragsabschlüssen mit Vattenfall Sales GmbH. Da werden die Boni lediglich im Begleittext zur Vertragsbestätigung zugesagt, niemals unter den Tarifbedingungen.

Christian Guhl:
Danke für die Unterlagen. Da der Rabatt von vornherein auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt war, teile ich die Ansicht, dass dies losgelöst vom eigentlichen Preis zu sehen ist. Die 35 € Sonderbonus war übrigens eine Zahlung, die auf Ermittlungen des Kartellamtes zurückzuführen war. Es wurden damals die Gaspreise als überhöht angesehen. Deshalb wurde der Kuhhandel mit Eon gemacht, dass sie jedem Kunden 35 € erstatten mussten, um weiteren Maßnahmen des Kartellamtes zu entgehen. Siehe hier

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