Es ist natürlich jedem unbenommen die Berechnung von Eon gerichtlich überprüfen zu lassen. Um aber nicht unnötig Kosten zu produzieren, sollte man versuchen, die Forderung nachzuvollziehen. Und dabei hat sich in den Fällen, die mir bekannt sind, gezeigt, dass der Anfangspreis der Grundversorgung angesetzt wurde. Natürlich kann das in anderen Fällen anders sein. Das kann man aber relativ leicht selbst überprüfen. Wenn man dann nicht auf einen Nenner mit Eon kommt, kann man immer noch versuchen, eine einstweilige Verfügung gegen die Sperrung zu erlangen, weil die Forderung nicht schlüssig ist. Vier Jahre werden daher angesetzt, da drei Jahre die Verjährungsfrist läuft plus das aktuelle Jahr. Für 2015 würde die Frist ja erst am 31.12. zu laufen beginnen. Leider geht es nicht immer nach unseren Rechtsgefühlen, aber ich stimme zu, dass eine Sperrung die die Berufsausübung praktisch unmöglich macht, eigentlich nicht sein kann. Man würde dem Kunden damit die Möglichkeit nehmen, seine Verbindlichkeiten zu begleichen. Und das kann ja auch nicht im Interesse des Gläubigers sein .