Es gibt in Ihrem Fall 2 "Baustellen":
1. Die, auf der Sie sich im Augenblick befinden, nämlich die Frage, ob bei der Ankündigung und Umsetzung des höheren Preises bei denen etwas schief gelaufen ist oder warum die Angaben in Ihrem Online-Profil anscheinend denen in deren Schriftverkehr widersprechen.
2. Die 2., aus meiner Sicht deutlich wichtigere Baustelle, ist aber die, ob der Versorger überhaupt die Berechtigung hat(te), die Preise zu erhöhen. Hat er die nämlich nicht, so kann es Ihnen egal sein, ob die Preisinformationen an der einen oder anderen Stelle different stehen, da Sie in diesem Fall eh nur die ursprünglich vereinbarten Preise bezahlen müssen.
In Sonderverträgen sind solche Vereinbarungen über Preisanpassungen üblicherweise in den AGB niedergelegt. Deshalb meine oben gestellten Fragen. Da spätestens die Frage unter c) höchstwahrscheinlich zu einer Ablehnung der Berechtigung zur Preiserhöhung führt, würde ich dem Versorger zum jetzigen Zeitpunkt schriftlich (per Einschreiben/Einwurf mit Online-Zustellnachweis unter der Sendungsverfolgung bei
www.post.de) mitteilen, dass ich den in meinem Online-Profil dargestellten und per nachgereichter Mail (?) kommunizierten höheren Preisen widerspreche, da ich ein wirksam vereinbartes Preisanpassungsrecht im vorliegenden Vertrag bestreite. Ich würde denen gleichzeitig eine etwaig bestehende Einzugsermächtigung widerrufen und ankündigen, fortan manuell zu überweisen (kann man per Dauerauftrag machen). Hierbei würde ich die Höhe der Abschläge wie bisher vereinbart weiterzahlen. Letzteres, damit die nicht einfach die höheren Preise abbuchen und SIE dann hinter denen herlaufen müssen, um Ihr Geld wieder zu bekommen.