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Autor Thema: Grundpreiserhöhung immergrün 365 AG  (Gelesen 7512 mal)

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Grundpreiserhöhung immergrün 365 AG
« am: 09. September 2015, 09:21:39 »
Hallo,

ich habe mich nun schon ein wenig durch Themen gewühlt und versucht mich schlau zu machen, möchte nun aber selber ein Thema eröffnen, eventuell gibt es ja jemanden, der mir mit meinem Anliegen helfen könnte.

Ich beziehe seit dem 03.08.2013 Strom von immergrün, den Vertrag über das Paket "Ökosiegel B 2700" habe ich damals über Check24 abgeschlossen. In diesem habe ich schwarz auf weiß 25% Bonus und 0,00 Grundpreis stehen.

Am 06.10.2014 habe ich meine erste Jahresabrechnung erhalten und war positiv bestätigt, der Bonus wurde angewendet und es gab sogar noch Geld aus Überschusszahlung zurück.

Gestern erhielt ich die zweite Jahresrechnung für das Jahr 2015. In dieser taucht plötzlich ein Grundpreis von 231,95 auf und ich muss nachzahlen, obwohl ich weniger verbraucht habe als im Jahr zuvor.

Nun habe ich mehrere Threads über die Weihnachtsaktionen der almado AG und auch die versteckte Grundpreiserhöhung gefunden. Natürlich habe ich kein Gebrauch von meinem Sonderkündigungsrecht gemacht, da mir wie so vielen anderen die Mail mit der Information darüber nicht aufgefallen ist. Sie kam als eine SEPA-Verfahren Mail daher.

Muss ich diesen Grundpreis zahlen? Habe ich die Möglichkeit mich auf darauf zu berufen, dass ich nichts zugestimmt habe? Das SEPA Lastschriftmandat habe ich damals unterschrieben und zurückgesandt.

Mit freundlichen Grüßen

Levin


Offline bolli

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Re: Grundpreiserhöhung immergrün 365 AG
« Antwort #1 am: 09. September 2015, 14:52:28 »
Ich würde SOFORT das Sepa-Mandat widerrufen und dann weiter verfahren wie u.a. hier beschrieben. Das Schreiben an den Versorger per Einschreiben/Einwurf und mal abwarten was kommt. Die erhobene Grundgebühr dürfte nach meiner Meinung nicht rechtens sein. Aber wenn SIE das Sepa-Mandat nicht widerrufen, wird vom Versorger fleißig abgebucht, auch trotz eines Widerspruchs.

Sind Sie noch bei dem Versorger oder haben Sie gewechselt und es war eine Schlußrechnung ?

Offline primo

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Re: Grundpreiserhöhung immergrün 365 AG
« Antwort #2 am: 09. September 2015, 16:19:26 »
Hallo,

danke, das habe ich heute per Einschreiben und per Mail gemacht. Wenn Sie trotzdem abbuchen, gebe ich die Lastschrift selbstverständlich zurück. Ich bin erst nach meinem Post darauf gestossen, dass es ja schon fast ein komplettes Unterforum zu den Praktiken dieser Firma gibt. Der genannte Link hat mir schon sehr geholfen. Ich schick jetzt nochmal eine Mail mit dem kopierten Beschwerdeschreiben aus dem Thread raus. Doppelt hält vielleicht besser.

Ich bin leider noch beim Versorger und fürchte, da ich die Kündigungsfrist verpasst habe, das gleiche Spiel im nächsten Jahr nochmal auf mich nehmen muss. Oder meinen Sie es gäbe eine Möglichkeit außerordentlich zu kündigen?

Offline bolli

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Re: Grundpreiserhöhung immergrün 365 AG
« Antwort #3 am: 10. September 2015, 07:56:17 »
Wenn Sie dem Versorger deutlich machen, dass Sie die Grundpreiserhöhung nicht akzeptieren werden ist es möglich, dass er versucht, Ihnen außerordentlich zu kündigen (was Sie natürlich nicht akzeptieren müssen, da Sie formal das Recht auf Vertragserfüllung bis zum Laufzeitende des derzeitigen Vertrages haben). Dieses ist schon verschiedentlich bei dem versorger so abgelaufen. Dieses wäre dann ja in Ihrem Sinne, auch wenn Sie, je nach Kündigungsdatum, möglicherweise einige Wochen in die Ersatzversorgung/Grundversorgung rutschen, bis ein neuer Versorger gefunden ist und dieser die Lieferung aufnimmt.

Offline primo

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Re: Grundpreiserhöhung immergrün 365 AG
« Antwort #4 am: 10. September 2015, 08:58:00 »
Guten morgen,

diese Mail habe ich gestern Abend bekommen. Um 23.20. Anscheinend hat das Beschwerdemanagement eine Menge zu tun ;)

Die Mail bezieht sich auf meinen Anruf, den ich vor dem aufsetzen der Briefe gemacht habe.

Ich würde jetzt doch noch einmal abwarten, was deren Antwort auf den Widerspruch ist, fürchte nur, dass der Lieferant auf der sicheren Seite ist, wenn ich die Frist verstreichen lasse und nicht auf die Sonderkündigung eingehe. Sind die Preise dann wirksam?

(die Veröffentlichung von Emails ohne das Einverständnis des Betreffenden ist unzulässig und musste aus diesem Grunde gelöscht werden.

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« Letzte Änderung: 28. September 2015, 18:02:04 von energienetz »

Offline bolli

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Re: Grundpreiserhöhung immergrün 365 AG
« Antwort #5 am: 11. September 2015, 08:20:57 »
Sind die Preise dann wirksam?
Zur Änderung der Preise in einem laufenden Vertragsverhältnis bedarf es entweder einer vertraglichen Berechtigung dieser Preisänderung oder der Zustimmung des Vertragspartners. Warum die vertragliche Berechtigung höchstwahrscheinlich nicht vorliegt wurde in dem in Beitrag '1 verlinkten Thread genauso erläutert wie dort das Gleiche Vorgehen beschrieben ist wie bei Ihnen. Die Preise sind also nur dann wirksam, wenn Sie sie akzeptieren und bezahlen.
Bei diesem Versorger wird NUR Hartnäckigkeit UND konsequentes Handeln belohnt. Und auf ein Einsehen aus reiner Menschlichkeit sollten Sie nicht hoffen.

Ich persönlich würde die Grundpreiserhöhung weiterhin konsequent ablehnen, die festgelegten ursprünglichen Abschläge MANUELL bezahlen und eine neue Abrechnung auf Basis der vereinbarten Preise innerhalb von 14 Tagen anfordern. Kommt diese innerhalb der Frist nicht (wovon auszugehen ist), würde ich die Abrechnung selbst neu berechnen (ohne Grundgebühr auf Basis der vereinbarten Preise), denen das Ganze schriftlich mitteilen und etwaige Überzahlungen mittels der Verrechnung mit den Abschlägen einbehalten. Wenn Sie in Ihrem Eröffnungsbeitrag schreiben, dass Sie sogar weniger verbraucht haben, käme sogar eine Reduzierung der Abschläge in Betracht. Das hängt aber von der Höhe des Minderverbrauchs und möglicherweise der Prognose für's laufende Jahr ab.

Offline primo

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Re: Grundpreiserhöhung immergrün 365 AG
« Antwort #6 am: 11. September 2015, 10:13:50 »
Hallo und danke für die Hilfestellung!

Ich habe soeben schonmal die Bestätigung zum Entzug der Lastschriftgenehmigung erhalten. Das ist schonmal was.

Ich werde hartnäckig bleiben und habe den Herrschaften auch schon mitgeteilt, dass ich bei meiner ursprünglichen Abschlagszahlung bleiben werde, da die neue aufgrund von der von mir wiedersprochenen Rechnung beruht und somit falsch ist.

Sobald es Neuigkeiten gibt, melde ich mich.


 

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