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Gassperre und Vertrag gegündigt

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RR-E-ft:
Der entsprechende Versorger, der die Versorgung eingestellt und den Vertrag gekündigt hat, ist wohl die E.on Energie Deutschland GmbH, welche das Geschäft der E.ON Westfalen Weser Vertrieb GmbH durch Verschmelzung übernommen hat. Der Netzbetreiber gehört seit der Rekommunalisierung nicht mehr zum E.ON- Konzern. Die E.ON Westfalen Weser AG wurde zum 26.06.13 aufgelöst.

 

Rehlein78:
So,

nun hat meine Frau mitlerweile einen Vertrag mit einem neuen Versorger,dieser möchte ab dem 29.9 mit Gas beleifern,jedoch bekommen wir den Anschluss nicht entsperrt,erst wenn wir den offenen Betrag bei dem alten Versorger beglichen haben,also bleibt uns jetzt nichts übrig als zu schauen wo wir soviel Geld auftreiben  ::)

bolli:
Neben der rein rechtlichen Seite, zu der RR-E-ft ja schon mal was gesagt hat und wo er auf Ihre Frage in Antwort #9, was man tun kann, wenn sich der Netzbetreiber weigert, anzuschließen, vielleicht noch mal was sagen kann, ist noch mal folgendes klarzustellen:

1.) Da Sie dem Netzbetreiber kein Geld schulden, hat dieser keinen Grund, auf eine etwaige Bezahlung von Außenständen zu warten.

2.) Wenn Ihnen Ihr Lieferant fristlos gekündigt hat, sollte dieser keine Rechte mehr an Ihrem Netzanschluß liegen haben, da er ab Wirksamkeit der Kündigung mit Ihnen kein Vertragsverhältnis mehr hat.

3.) Wenn der Netzbetreiber auf etwaige Zahlungen an Ihren Versorger abhebt, so ist dieser zu fragen, wo er die Berechtigung für dieses Tun hernimmt.

4.) Dabei ist er ggf. ergänzend darauf hinzuweisen, dass es eine Zahlungsvereinbarung mit dem Versorger gibt, die eine Ratenzahlung vorsieht und AUCH AUS DIESEM Grund eine weitere Sperrung wohl nicht rechtmäßig ist.

5.) Wenn der Netzbetreiber auch weiterhin trotz dieser Einlassungen bei seiner Meinung bleiben sollte, könnte man noch freiwillig beim bisherigen Versorger vorsprechen und diesen auf die getroffene Ratenvereinbarung hinweisen und klarmachen, dass diese ja wohl keinen Sinn macht, wenn der Anschluß nicht freigegeben/entsperrt wird. Man könnte ihn bitten, dem Netzbetreiber mitzuteilen, dass der Entsperrung des Anschlusses aus Sicht des Lieferanten nichts entgegensteht.

Entweder nach 5. oder ggf. auch schon statt 5. bleibt noch der Gang zum Anwalt, um sich dort Rechtsberatung und ggf. anwaltliche Hilfe zu holen.

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