Energiebezug > Der Flüssiggas-Tank
Doppelhaus Kauf
Torsten2711:
Na ja das können die zum Glück nicht da sie mit meinem Nachbarn einen Vertrag haben und der Tank auf meinem Grundstück eingebuddelt ist und dieser dann sofort raus müsste.
Also habe ich da wenig Risiko und wenn der Winter rum ist ist es mir auch egal dann weg mit dem Tank und ich Buddel mit nem eigenen ein stört mich nicht wenn die das so wollen dann nur zu
TÜV-SV:
Hallo,
grundsätzlich ist das eine schwierige Konstellation.
Schwierig ist die Tatsache, daß Du zusammen mit deinen Nachbarn einen gemeinsamen Tank nutzt und dann deine Nachbarn gegebenenfalls ohne Gas dastehen, wenn Du darauf bestehst, daß der Tank von deinem Grundstück entfernt wird.
Schwierig ist auch die Tatsache, daß in deinem Kaufvertrag nirgendwo was von dem Tank und dem bestehenden Mietverhältnis steht. Andererseits bist Du an der schwierigen Situation auch nicht ganz unschuldig. Denn ich gehe mal davon aus, daß man, wenn man ein Haus kauft, sich doch auf jeden Fall informiert, wie das Haus überhaupt geheizt wird, bevor man es kauft. Da finde ich es schon seltsam, daß man von der Existenz eines Gastanks nichts gewusst haben will, zumal der ja wohl auch noch auf dem eigenen Grundstück liegt, das Du Dir doch bestimmt vollumfänglich angeschaut hast, bevor Du das Haus gekauft hast.
Was hast Du denn gedacht, wie das Haus geheizt wird? Hast Du Dir das überhaupt angeschaut, bevor Du den Kaufvertrag unterschrieben hast?
Grundsätzlich hast Du aber gewiss das Recht, den vom Gasversorger angebotenen Vertrag abzulehnen und den Gastank auszubuddeln. Denn DU hast ja keinen Mietvertrag für den Tank unterschrieben, zumal wohl im Kaufvertrag des Hauses der Tank und ein eventuell bestehender Mietvertrag für den Tank nicht erwähnt wird.
Wie gesagt solltest Du bei der ganzen Sache aber auch die Interessen deiner Nachbarn nicht vergessen und mit diesen eine einvernehmliche Lösung suchen. Glaub mir ... es sich schon beim Einzug mit den Nachbarn im Doppelhaus zu verscherzen, kann auf ganz lange Dauer auch ganz schnell zu einem Dauernachbarschaftsstreit führen, wenn man an die falschen gerät. Das willst Du Dir garantiert nicht antun.
Was ist denn mittlerweile rausgekommen bei deinem Anwalt?
Mit bestem Gruß
TÜV-SV
oiboddl2:
--- Zitat von: TÜV-SV am 09. April 2016, 16:54:52 ---Andererseits bist Du an der schwierigen Situation auch nicht ganz unschuldig. Denn ich gehe mal davon aus, daß man, wenn man ein Haus kauft, sich doch auf jeden Fall informiert, wie das Haus überhaupt geheizt wird, bevor man es kauft. Da finde ich es schon seltsam, daß man von der Existenz eines Gastanks nichts gewusst haben will, zumal der ja wohl auch noch auf dem eigenen Grundstück liegt, das Du Dir doch bestimmt vollumfänglich angeschaut hast, bevor Du das Haus gekauft hast.
Was hast Du denn gedacht, wie das Haus geheizt wird? Hast Du Dir das überhaupt angeschaut, bevor Du den Kaufvertrag unterschrieben hast?
--- Ende Zitat ---
Puhh...Also so einfach sehe ich da keine große Mitschuld bei Torsten2711.
Bevor ich selbst ein Haus gebaut habe und dadurch erst auf das ganze Flüssiggas(tank)thema gestoßen bin/wurde, habe ich mir auch Häuser zum Kauf angesehen. Eines davon hatte auch einen Flüssiggastank im Garten.
Ganz ehrlich? Wenn man bisher in einer Stadt oder einem größeren Dorf gewohnt hat und in den Genuss von einem Gasnetz oder einer anderen halb- bis vollautomatischen Wärmeversorgung gekommen ist, hat man auch nicht annähernd die leiseste Ahnung auf was für ein juristisches und finanzielles Minenfeld man sich unter Umständen begibt, wenn man sich für Flüssiggas als Wärmequelle entscheidet.
Nachdem ich beim Hausbau wochenlang telefonieren, verhandeln, lesen, nachfragen und recherchieren musste, um *irgendwas* zu finden, wo ich nicht gnadenlos beschissen und finanziell über jede Gebühr gemolken werde und am Ende mit einer Tankanlage inklusive aller Teile rauskomme, die wirklich und alleine MIR gehört, WEIß ich heute, was das für eine fiese Branche ist sein kann. Von solchen "Haarspaltereien" oder ungenauen Formulierungen, die dann plötzlich ganz schnell ganz teuer werden können, hörte man sonst höchstens aus dem Mund von Eduard Zimmermann. Ein abgeschlossenes Jurastudium oder das Lesen und Verstehen von noch so auslegungswürdigem Kleingedrucktem als Hobby könnte hier äußerst nützlich sein, werden vermutlich aber nur die Allerwenigsten haben, die sich für Flüssiggas entscheiden.
Das ist schon alles nicht SO einfach und schon gar nicht gewöhnlich.
Ist man in dem Thema erstmal drin, sind die Fragen und Folgerungen aus der Entdeckung eines Flüssiggastank selbstverständlich. Ein Außenstehender, der sich mit dieser Energieform und seiner Branche noch nie auch nur annähernd beschäftigen musste, hat garantiert keine Vorstellung davon, wieviel Haare hier gespalten werden können und wieviele Tausend Euro "Schaden" unterlassene (Nach-)Fragen bedeuten können.
Man kann nur hoffen, dass genug Flüssiggasinteressenten Beiträge dieses Forums hier er-googlen, BEVOR Verträge (egal welche!) unterschrieben werden. Und wenn es nur ist, um einen Einblick zu gewinnen, was es alles gibt.
Vielleicht findet Torsten ja nochmal die Zeit, um uns mitzuteilen, wie sein Fall ausgegangen ist.
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