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Gastankvertrag. einige Fragen dazu

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Vertragsbefreiter:
Bei einem Tankwechsel sind vorab ein paar Dinge zu prüfen:
Da wäre die Kündigung des laufenden Vertrags (Kündigungsfrist und -zeitpunkt). Ihre Verbündeten heißen hier Frühling und Sommer, Ihre Widersacher Herbst, Winter und der bisherige Lieferant. Vermutlich will der bisherige Vertragspartner Ihnen den Tank nicht verkaufen (warum nur?). Also ist die Aktion außerhalb der Heizperiode zu planen. Möglicherweise enthält Ihr Vertrag eine Klausel und der Rücktransport des alten Tanks muß von Ihnen bezahlt werden. Prüfen Sie Ihren Vertrag diesbezüglich und fragen Sie detailliert, d.h. mit Aufschlüsselung nach den anfallenden Kosten (ist hier im Forum schon behandelt worden).
Bezüglich Wartung ist die Sache weniger dramatisch. Die innere Prüfung bei einem neuen Tank ist erst nach 10 Jahren fällig und die äußere Prüfung wird alle 2 Jahre durch freie Lieferanten bei der Belieferung mit durchgeführt. Ein Wartungsvertrag ist also nicht erforderlich.

MfG
Vertragsbefreiter

zerbrechlich:

--- Zitat von: Vertragsbefreiter am 12. Juli 2015, 17:46:37 ---Bei einem Tankwechsel sind vorab ein paar Dinge zu prüfen:
Da wäre die Kündigung des laufenden Vertrags (Kündigungsfrist und -zeitpunkt). Ihre Verbündeten heißen hier Frühling und Sommer, Ihre Widersacher Herbst, Winter und der bisherige Lieferant. Vermutlich will der bisherige Vertragspartner Ihnen den Tank nicht verkaufen (warum nur?). Also ist die Aktion außerhalb der Heizperiode zu planen. Möglicherweise enthält Ihr Vertrag eine Klausel und der Rücktransport des alten Tanks muß von Ihnen bezahlt werden. Prüfen Sie Ihren Vertrag diesbezüglich und fragen Sie detailliert, d.h. mit Aufschlüsselung nach den anfallenden Kosten (ist hier im Forum schon behandelt worden).
Bezüglich Wartung ist die Sache weniger dramatisch. Die innere Prüfung bei einem neuen Tank ist erst nach 10 Jahren fällig und die äußere Prüfung wird alle 2 Jahre durch freie Lieferanten bei der Belieferung mit durchgeführt. Ein Wartungsvertrag ist also nicht erforderlich.

MfG
Vertragsbefreiter

--- Ende Zitat ---

danke für die Antwort. die 10jährige Prüfung war ja erst kürzlich. am besten wäre demnach, bisherigen Vertrag Gastank lesen und Angebote einholen und dann kündigen.
wird jetzt aber bischen knapp, wegen dem Wartungsvertrag für den Gastank. die Firma wird ja auf einen Wartungsvertrag mit ihr bestehen und da keinen andern ranlassen. der würde über 2 Jahre laufen, wenn ich da nun schreibe, nur mit 1 jähriger Laufzeit und dann nächstes Jahr kündige, wenn ich dann Kostenangebote etc. habe? letzteres werde ich denen natürlich nicht schreiben.
soll ich die Knebelgasfirma direkt schon fragen, welche Kosten auf mich zukommen, wenn ich den Gastank von denen kündige? oder lieber erst Angebote etc. einholen.



zerbrechlich:
so im Liefervertrag steht, das Knebelgas (will den Anbieter nicht nennen, wer weiss, ob der nicht mitliest) Eigentümer des Tanks ist und gegen ein Entstellungsentgelt (schon bezahlt) zur Verfügung stellt. Gas muss bei Knebelgas gekauft werden.
Bauseitige Maßnahmen wie Erstellen der Rohrleitungsanlage, E-Installationen, Be- und Entladen des Tanks mit Kranfahrzeug mit mehr als 5 m Kranausladung, technische Änderungen der Anlage durch ges. und beh. Auflaugen, Absaugkosten, Bereitstellung zur Rückholung sowie Tausch und Rückholung gehen zu Lasten des Kunden.
Der Kunde hat für die ordnungsgemäße schadenfreie Demontage sowie den Rücktransport und Nebeneinrichtungen zu sorgen. Knebelgas teilt dem Kunden, das nächstgelegene Behälterlager mit, an das der Kunde die Behälteranlage und Nebeneinrichtungen zurückzugeben hat.

so dann steht da noch: bei vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses zahlt der Kunde eine Entschädigung in Höhe von 20% der entgangenen Miete und Wartung.
also Miete muss ich nicht zahlen, hatten ja damals das Gestellungsentgelt bezahlt, die Wartung sind ca. 100 Euro im Jahr.

da steht jetzt nichts drin, wem die Nebeneinrichtungen, Rohrleitungen, Installationen gehören. aber so wie sich das liest, wohl eher Knebelgas als mir.
wie ist das mit dem Gestellungsentgelt. im Vertrag steht: Nutzung bereits bezahlt. Nach Zahlung des Gestellungsentgelts ist der Kunde zur Nutzung während der Vertragslaufzeit berechtigt. Die Nutzungsberechtigungen verlängert sich im Rahmen dieser Liefervereinbarung auf unbestimmte Zeit, solange die weitere Verwendung nach den sicherheitstechnischen Vorschriften zuläßig ist. Die Gestellungspauschale beeinhaltet keine anfallenden Reparaturen, Austauschteile, TÜV-Kosten. Knebelgas bleibt Eigentümer des Behälters.

Gestellungsentgelt wurde vor 20 Jahren bezahlt.

Gaspreisbremse:
Den Wartungsvertrag kann man nicht separat kündigen? Ich denke schon.

Die gesamten Kosten für den Rücktransport hat der "Kunde" zu zahlen, dass ist normal. Ob die Installationen dazu gehören, steht im "Überlassungsvertrag" mit drin.

Wie lange läuft denn der Vertrag noch?

zerbrechlich:

--- Zitat von: Gaspreisbremse am 15. Juli 2015, 12:44:05 ---Den Wartungsvertrag kann man nicht separat kündigen? Ich denke schon.

Die gesamten Kosten für den Rücktransport hat der "Kunde" zu zahlen, dass ist normal. Ob die Installationen dazu gehören, steht im "Überlassungsvertrag" mit drin.

Wie lange läuft denn der Vertrag noch?

--- Ende Zitat ---

der Überlassungsvertrag liegt mir nicht vor. mir liegt nur ein Vertrag "Bestellung von Flüssiggas im Tank" vor, wo auch der Wartungsvertrag drin ist und eben, das das Nutzungsentgelt schon bezahlt ist.
der jetzige Vertrag läuft bis 31.12.15 (Beginn Dez. 12)  und ich soll bis 20.7.15 den neuen für ab 1.1.16 unterschreiben, weil sich dann die Preise erhöhen.

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