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Gastankvertrag. einige Fragen dazu

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zerbrechlich:
so ich hab nun ein Schreiben aufgesetzt, weil ich soll ja den neuen Wartungsvertrag bzgl. des Gastanks abschliessen.

kann da vielleicht bitte mal wer drüberschauen, ob das so ok ist?


Sehr geehrte ....
ich bin  seit 1991 Alleineigentümerin des Grundstücks XXX in XXX, in dem sich der Behälter Nr. XXXX unterirdisch befindet. Nach Durchsicht der Unterlagen musste ich feststellen, dass hier keinerlei Verträge bzgl. des Gastanks, nebst Nebeninstallationen (Rohrleitungen, Armaturen etc.) vorhanden sind. Schicken Sie mir sämtliche Originalunterlagen von 1994/95  in Kopie zu, inklusive aller Anlagen.
Ebenso teilen Sie mir  mit, wie lange der Vertrag mit dem Gastank nebst Nebeninstallationen läuft. Mir liegt nur der Vertrag über die Wartung des Gastanks und der Bestellung von Flüssiggas vor.

MfG ....


ich will da noch keine schlafenden Hunde wecken, wegen kündigen, sondern erst die Verträge haben und sehen, was da drin steht.

Gaspreisbremse:
ich würde trotz allem hier und da ein bitte mit einfügen.

zerbrechlich:
so Knebelgas hat geantwortet.
Auftraggeber war seinerzeit mein Ex. im Schreiben liegen folgende Unterlagen bei:
Bescheinigung über die Isolierung und Einlagerung unterirdischer Behälter.
Planungsbogen (Aufstellung ortsfester Behälter)
Planungsbogen (Sicherheitstechnik Behälter)
Planungsbogen (Rohrleitungen und Armaturen)
Planungsbogen (Lageplan)
Ausgeführt von einem Fachbetrieb (die Fa. welche die Heizung installierte)
Zusätzliche Vereinbarung bei Bereitstellung eines unterirdischen Flüssiggas-Lagertanks zur Miete/Nutzung

Der im Miet/Nutzungsvertrag von XXXX  beschriebene Flüssiggastank gelangt zur unterirdischen Aufstellung.
Die Vertragspartner erkennen an, dass der Tank nicht Bestandteil des Grundstücks wird, sondern gemäß §95 BGB nur zur vorübergehenden Zweck in das Grundstück eingelagert wird und das Eigentum der Fa. Knebelgas in XX bleibt.
Knebelgas ist berechtigt, das Grundstück jederzeit zur Überprüfung, Wartung und Instandsetzung des Behälters zu betreten. für dadurch verursachte unvermeidbare Schäden am Grundstück, Tief- und Hochbauten und der Bepflanzung steht Knebelgas nicht ein. Dies gilt auch für Ein- und Ausbau.
Knebelgas ist weiterhin berechtigt, den Tank im Falle eines nicht reparierbaren Defekts auszutauschen.
Die Kosten für den Ein-und Ausbau übernimmt in jeden Fall der Betreiber.
Der Betreiber verpflichtet sich, einen Rechtsnachfolger über die Eigentumsrechte bzgl. des Behälters zu informieren. Der Betreiber verpflichtet sich, einen bevorstehenden Wechsel in den Eigentums- oder sonstigen Rechtsverhältnissen am Grundstück, in dem die Tankanlage eingelagert ist, Knebelgas rechtzeitig anzuzeigen.
Diese Vereinbarung ist integrierender Bestandteil des Tankmiet-/Nutzungsvertrags.

ist der Vertrag so überhaupt rechtens gewesen? kommt mir ja nicht ganz koscher vor, das Vertragswerk da.



im Anschreiben steht, das die Vertragslaufzeit sich jeweils um ein Jahr verlängert, wenn nicht eine der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende kündigt.
das wäre denn Dezember.
bei einer Kündigung, würden Knebelgas dann erst im Dezember den Tank zurück wollen, oder kann ich den austauschen lassen, sobald mir ein Ersatzangebot über einen freien Gastank vorliegt, bspw. im September?
Angebote habe ich noch keine.
kennt jemand in Südbayern Firmen, die freie Gastanks verkaufen und liefern?
und die wollen nun bis 31.7. den unterschriebenen Liefer- und Wartungsvertrag.
bin ja fast geneigt, das jetzt schon zu kündigen, ist das von Nachteil, wenn der Tank praktisch voll ist?

zerbrechlich:
so eben bei einen freien Anbieter angerufen. er schickt mir ein Angebot und hat mir den derzeitigen Literpreis genannt. 31 Cent. und ich musste für 68 Cent (laut Knebelgas noch ein Superangebot) tanken.

stingmb:
Wenn da steht: "Der Kunde hat für die ordnungsgemäße schadenfreie Demontage sowie den Rücktransport und Nebeneinrichtungen zu sorgen. Knebelgas teilt dem Kunden, das nächstgelegene Behälterlager mit, an das der Kunde die Behälteranlage und Nebeneinrichtungen zurückzugeben hat." dann kannst du das doch gleich von dem neuen Anbieter machen lassen.

Schreib deine Kündigung. Kauf dir den neuen Tank, lass den alten ausbuddeln und bei Seite legen, der neue Tank wird eingebuddelt und du kannst Gas bestellen (vorhandenes Rest-Gas kann umgepumt werden). Dann lass dir die Adresse vom Behälterlager geben und nach Vertragsende bringst du den Miettank dahin bzw. lässt bringen.

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