Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Urteile zur Bonusverweigerung 365AG wegen PVA
uwes:
AG Montabaur
Das Urteil ist leider nicht verständlich, weil der Sachverhalt nicht vollständig wiedergegeben wird. Ob in dem entschiedenen Fall eine AGB zu beurteilen war, wird nicht deutlich. Der Ansatz, von der Verbraucher-/Unternehmereigenschaft i.S. der §§ 13,14 BGB auszugehen, erscheint willkürlich, da die hier diskutierten Bonusausschlussklauseln diesen Begriff nun einmal nicht verwenden. Der Richter wird sich wohl nicht lange an dieser Entscheidung freuen.
tangocharly:
#5
Die Analogie "Verbraucher" vers. "Privatier" ist schon gewagt.
Für die Auslegungstechnik existieren Grenzen. Und die wurden zumindest mit der grundsätzlichen Gleichsetzung überschritten.
Denn Montabaur hat das Wörtchen "überwiegend" unterschlagen. Verbraucher i.S.v. § 13 kann nämlich auch ein Privatier sein, der "nicht überwiegend" gewerblich oder selbständig handelt. Auf die "Zwecke" des § 13 kommt es an.
Paradebeispiel wurde der Fall einer Berufskollegin, welche sich beim Einkauf von Waren nach bestimmten Zwecken richtet. Wird z.B. die Druckertinte für den Drucker in der Wohnung gekauft oder wird die Druckertinte für die Büromaschine erworben; hierauf wird man nach § 13 abstellen müssen.
Versorgt der Kunde seine Wohnung mit Strom, dann handelt er als Verbraucher. Wird die Werkstatt im Keller mit Strom versorgt, dann handelt er als Unternehmer. Es existiert ein "entweder" oder ein "oder".
Der Begriff "Privat" kommt in den Bestimmungen nicht zum Ausdruck und dürfte vom Gesetzgeber auch bewußt nicht verwendet worden sein (weil er eben keine justiziable Kontur hat ; man denke nur an den Begriff "Privatkredit", welcher in der Praxis die Bedeutung hat : "von Privat für Privat" oder anders ausgedrückt "vom Verbraucher für Verbraucher").
DieAdmin:
Ein weiteres Urteil in der Entscheidungssammlung:
Urteil AG Balingen v. 09.07.15 - Az: 3 C 166/15
http://www.energieverbraucher.de/de/site__3175/
tangocharly:
Urteil des OLG Hamm, 11.11.2015, Aktenzeichen: 12 U 34/15
OLG Hamm, 11.11.2015, Az.: 12 U 34/15
Leitsätze: Wer auf seinem eigenen, selbst bewohnten Privathaus eine Photovoltaikanlage betreibt, ist unabhängig von der Größe der Anlage nicht deshalb Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
P.S.: Die Einen drehen das große Rad, die Anderen aber machen den Wind.
PowerPlay:
Es gibt erfreuliche Nachrichten!
Die Verbraucherzentrale NRW hat vor dem LG Köln am 27.07.2016 (26 O 505/15) gesiegt. Das Gericht befand den Bonus-Ausschluss für Photovoltaikanlagen als unwirksam. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
https://www.verbraucherzentrale.nrw/bonus-ausschluss-fuer-photovoltaikkunden-der-365-ag---almado-energy---unwirksam
Dies sollte den Druck auf den Stromanbieter erhöhen. Viel Erfolg beim Geld-Rückfordern! ;)
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