Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Bonusverweigerung 365AG wegen PVA
fred:
@uwes,
vielen Dank für Deine Antwort, sie ist etwas mutmachend ! Zu Deiner Frage, ob meine PVA unmittelbar ins Hausnetz einspeist. Ja, denn ich habe einen Zweirichtungszähler Ich verbrauche erst meinen eigenen Strom (wenn welcher produziert wird) und das was ich darüber hinaus brauche, kommt aus dem Netz. Außerdem wird gleichzeitig eingespeist, was ich nicht selbst verbrauche. Ich habe trotz PVA immerhin noch 4700 kWh von IMMERGRÜN gekauft.
Wer sieht es noch positiv ?
Viele Grüße fred
bolli:
@fred
Ihr Fall weist einige Ungereimtheiten auf, die aus meiner Sicht durchaus die Möglichkeit bieten, Erfolg in einem weiteren Verfahren zu erzielen. Es bleiben aber einige Unwägbarkeiten, die es auszuloten gilt, bevor man sich auf einen weiteren Weg macht. Eine davon ist z.B., ob Sie die Auskunft, dass der Netzbetreiber dem Versorger die Information, dass bei Ihnen ein Zweirichtungszähler vorhanden ist, mitgeteilt hat, schriftlich haben ?
Darüber hinaus hat @uwes (der im übrigen auch RA ist) ja schon einige weitere Hinweise gegeben. Allerdings würde ich schnellstmöglich überlegen, was ich möchte und bei einem weitermachen unbedingt direkt einen RA dazu nehmen. In der nächsten Instanz bräuchten Sie ihn eh.
fred:
Hallo,
@bolli, @uwes,
vielen Dank ! Dacht ich mir schon, dass @uwes RA ist.
Ja, ich habe es schriftlich vom Netzbetreiber, dass im von der BNetzA standardisiertem elektronischen Meldeverfahren die Zählerart und somit der Zweirichtungszähler (d.h. PVA, BHKW, Windrad, o.ä.) gemeldet wird.
Am 21.8.2013 hat mich die 365AG beim Netzbetreiber als Neukunden gemeldet, am 22.8.2013 hat der Netzbetreiber die notwendigen Informationen an 365AG zurückgemeldet und am 23.8.2013 erhielt ich meinen Stroliefervertrag als Email (Postweg 0 min).
Weiter so in der Diskussion. Ich habe noch 2 Tage Zeit !
Viele Grüße fred
fred:
Also ich habe gestern schweren Herzens mein JA zum vorgeschlagenen Vergleich persönlich (wegen dem Poststreik) zum AG gebracht. Man weiß ja nie, welchen Richter man in der nächsten Instanz erwischt, und dann hat man nur Geld verbrannt. Aber vielleicht ist ja die 365AG nicht mit dem Vergleich einverstanden.
Viele Grüße fred
fred:
Hallo,
ich habe nun gestern mein Urteil (Amtsgericht Jena, 21 C 224/15) bekommen. Es ist nun doch nicht zu dem vom Richter angebotenen, für mich miesen, Vergleich gekommen, warum auch immer, es ist schlimmer gekommen.
Es wird festgestellt, dass mit kein Bonus zusteht und ich die Kosten des Verfahrens zu tragen habe.
Möglicherweise hat die Klägerin 365AG dem Vergleich nicht zugestimmt, da der Richter in der Verhandlung geäußert hatte, dass er der Klage möglicherweise sowieso zustimmen werde. Ich finde die Urteilsbegründung sehr flach und auch falsch.
Urteilsauszug : "Der Klägerin steht der von ihr geltend gemachte Feststellungsanspruch zu. Dieser ist zulässig, da sich der Beklagte nach wie vor eines Bonusanspruches gegenüber der Klägerin berühmt. Der Feststellungsanspruch ist auch begründet, da dem Beklagtem gegenüber der Klägerin kein Bonusanspruch aus dem Stromlieferunsvertrag, der zwischen den Parteien bestand, zusteht. Unstreitig ist, dass der Beklagte unter der Lieferanschrift für den von der Klägerin bezogenen Strom eine eigene PVA betreibt. Gemäß Nr. 1(2) der AllgemeinenStromlieferbedingungen für Gewerbekunden und Verbraucher, die dem Stromlieferungsvertrag zwischen den Parteien unstreitig zugrunde lagen, wird die Belieferung mit Strom durch die Klägerin unter den dort genannten Voraussetzungen bei Vorhandensein einer PVA gar nicht angeboten. Es wäre hier Sache des Beklagten gewesen vorzutragen und gegebenfalls unter Beweis zu stellen, dass mit der eigenen PVA selbst erzeugter Strom nicht unmittelbar ins eigenen Hausnetz eingespeist wird. Denn auch bei einer negativen Feststellungsklage wie der vorliegenden trägt der Beklagte die Beweislast für das Bestehen des von ihm behaupteten Bonusanspruchs. Gemäß Nr. 1(2) der AGB hat daher die Klägerin entweder das Recht zur sofortigen Kündigung oder der Anpassung des Tarifes an die tatsächlichen Gegebenheiten. Letzters wurde von der Klägerin getan. Dies schließt aber eben eine Bonuszahlung und damit den Anspruch darauf aus......".
Die Tarifanpassung (z.B. Bonuswegfall) hätte m.E. während der Vertragslaufzeit durch die 365AG mit Anschreiben des Kunden passieren müssen und nicht stillschweigend hinterher nach Vertragsende.
Auch ist der Richter mit keinem Wort darauf eingegangen, dass die 365AG vor Vertragsabschluß von der Existenz der einspeisenden PVA wußte und ich trotzdem einen Vertrag bekam, der den Bonus als wesentlichen Vertragsbestandteil auswies.
Ich bin sehr gespannt auf die weitergehende Diskussion im Forum.
Vor allem auf die Beiträge von @bolli, @uwes, @khh, @tangocharly und anderen.
Ich brauche dringend Rat, wie ich weitermachen soll. Berufung ??
Viele Grüße fred
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln