Danke für Eure Ratschläge!
In unserem Kaufvertrag steht nichts von einem Miettank, aber wir hatten vorher beim Vorbesitzer nachgefragt und wussten auch davon, dass er gemietet war.
Das heißt, darauf wird sich der Vorbesitzer berufen.
Gutgläubiger Erwerb nach BGB kommt also für uns leider nicht in Frage.
Bei uns geht es um einen oberirdischen Tank.
Im Vertrag des Vorbesitzers steht, dass die Kosten für den Rücktransport "200% der Anlieferungskosten zuzüglich Erschwerniszulage" betragen und vom Mieter zu entrichten sind.
Aber was uns trotz allem noch unklar ist:
Wenn der Vertrag mit Hauskauf automatisch übernommen wird, ist es dann für Pxxxx überhaupt erforderlich, dass wir einen neuen unterschreiben?
Können die sich nicht auf den alten Vertrag berufen, den wir per Hauskauf übernommen haben?
Und der Vertrag ist wirklich sehr, sehr alt....
Also andersrum: Wo kein Vertrag ist, kann nicht gekündigt werden, klar.
Aber ist das bei uns wirklich so?
Kurz nochmal zu unserem Verständnis und zum Hinweis von Vertragsbefreiter:
1) Wir müssen nichts kündigen, auch wenn der Vertrag beim Hauskauf übergeht?
2) Wir dürfen einfach bloß nichts unterschreiben und müssen von Pxxxx die fristgerechte Abholung ihres Eigentums fordern?
Ist das so korrekt?
Erleichtert es die Situation mit Pxxxx, wenn wir dem Vorbesitzer nahe legen, zu kündigen, weil wir neue Eigentümer sind?
Was wir definitiv nicht wollen, ist, irgendwas von Pxxxx zu unterschreiben.
Was wir auch nicht wollen, ist, einfach abwarten, was passiert, denn dann verlieren wir möglicherweise die komfortable Lage, umzurüsten, wenn es draußen noch warm ist.
Und klar, wir haben einfach Angst, mitten im Winter kündigen zu müssen!
Wir haben zwei kleine Kinder...