Auch für einen Nichtjuristen mutet es sehr seltsam an, dass nach einer Bindung von 10 Jahren (was auch schon sehr bedenklich ist), der Vertrag sich stillschweigend um weitere 10 Jahre verlängert. Diese Art von lang bindenden Kettenverträgen ist meines Wissens mehr als unzulässig.
Hier wäre ein Fachanwalt (Vertragsrecht und Gasvertragsfirmen) sehr hilfreich.
Wenn sie eine Rechtsschutzversicherung im Rücken haben, dann gehen sie mutig gegen diese Firma vor.
Unser Rechtsempfinden und was dann als Recht gesprochen wird, das triftet oft weit auseinander.
Das Rechtsempfinden diverser Firmen ist aber so gestrickt, dass sie davon ausgehen, der Kunde wehrt sich eh nicht. Da muss man nur in die Rechtsabteilung der Firma verbinden und dann gibt der Kunde gleich klein bei. Ob diese Rechtsabteilung aber auch immer recht hat, das kann man bezwweifeln. Es gibt auch ein Recht des Stärkeren. Unser Rechtssystem hat sich davon ja längst verabschiedet. Die aber glauben, die Stärkeren zu sein, die gibt es immer noch. Wo kein Kläger, da kein Richter
Die Firma, hat es ja, wie sie schreiben, einigen Male bereits akzeptiert, den Vertrag auf andere Personen zu übertragen. Wenn sie das nun nicht mehr tun wollen, so sollten sie dafür gute Gründe haben. Diese werden sie aber erst bei einem Rechtsstreit erfahren, weil Edelmut und Anstand in unserem Land oft nur noch in den Geschichtsbüchern steht.
Wenn sie einen Anwalt kontaktieren, dann fragen sie diesen auch, wie oft er schon Flüssiggaskunden vertreten hat.
Fragen sie ihn vorher noch, ob ihm die Problematik im Bereich Flüssiggas und Vertragsfirmen bekannt ist. Wenn er ihnen da keine Zusammenhänge erklären kann, dann ziehen sie daraus ihre Konsequenzen.
Berichten sie bitte weiter
H. Watzl