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Ich finde unter dem Link keine "AGB-Sammlung". Können Sie mir da ein wenig "auf die Sprünge" helfen?
Würde ich schon ganz gerne.
Aber der AGB-Verwender entscheidet halt schon selbst, welche Fassung der AGB er öffentlich machen will und kann.
Will er, dass die im Internet veröffentlichte Fassung nicht mehr öffentlich zugänglich sein soll, dann muss er halt den link "zerstören" indem er in den "Fehler 404" leitet. Oder eben die aktuellere Fassung drüber legt.
Deshalb hilft aber dann bei früheren Versionen nur die Rückfrage beim BdE - oder was noch doller wäre : beim Verwender.
Letzterer hat dann aber alle taktischen Zügel in der Hand (wie man dann im Prozess erkennen könnte, wenn andere Versionen vorgelegt würden).
Ich denke, dass dies nicht allzu schwer sein sollte, die AGB des Vertragsstatus beim Kunden zu requirieren (wenn er nur bereit ist, seinen Kramladen etwas genauer zu untersuchen). So alt sind ja die Verträge dieser Geschäftfelder der 365AG auch wieder nicht.