Urteil Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 12. März 2015 - Az: 10 A 10472/14
Pressemitteilung Nr. 15/2015
Nahwärme Haßloch: Kein Anspruch auf Offenlegung der Kalkulation der Gemeindewerke Haßloch GmbH
Die Gemeinde Haßloch ist nicht verpflichtet, dem Anwohner eines mit Nahwärme versorgten Neubaugebiets Zugang zu Unterlagen der Gemeindewerke Haßloch GmbH über die Kalkulation des Nahwärmepreises für dieses Baugebiet zu gewähren. Dem Informationsanspruch steht ein berechtigtes Interesse der Gemeindewerke an der Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen entgegen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. ...
Zur Pressemitteilung: http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/a0b/broker.jsp?uMen=a0bc3768-b0b2-11d4-a737-0050045687ab&uCon=6cb2005d-2d8c-9c41-2a5c-d18477fe9e30&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042
Das "Thema" hatten wir, in unterschiedlicher Form schon mehrfach im Forum z.B.:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,14335.msg74500.html#msg74500Da werden angeblich ständig Verbraucherschutzgesetze verbessert und neue gezimmert, in Wirklichkeit ändert sich nichts.
Geschützt werden hier nicht die Verbraucher sondern sogenannte "Geschäftsgeheimnisse" von im öffentlich-rechtlichen Eigentum befindlichen Stadt- oder Gemeindewerken. Warum werden sie wohl in der Rechtsform einer GmbH betrieben? Man will die Vorteile aus beiden Welten!
Gesetze stehen zueinander im Widerspruch. Den Paragraphen 315 BGB kann man so in der Pfeife rauchen. "
(3) Soll die Bestimmung nach billigem Ermessen erfolgen, so ist die getroffene Bestimmung für den anderen Teil nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht. Entspricht sie nicht der Billigkeit, so wird die Bestimmung durch Urteil getroffen; das Gleiche gilt, wenn die Bestimmung verzögert wird.Wie soll denn ein Gericht die Bestimmung durch Urteil treffen, wenn ein Oberverwaltungsgericht genau das verhindert!
Verbraucher und insbesondere diejenigen, die sie vertreten, sollte wenigstens den politisch Verantwortlichen (Abgeordneten, Gemeinde- und Stadträten ...) bei jeder Gelegenheit deutlich machen, dass das so nicht akzeptiert werden kann.
PS: Wer Bürger in Rheinland-Pfalz ist, kann ja hier mal Transparenz fordern:
https://transparenzgesetz.rlp.de/transparenzrlp/de/home