heute habe ich eine Antwort vom Anwalt erhalten.
Kurz mit meinen Wörtern:
RWE macht die Grund- und Sockelpreise geltend. Kein Wort von Billigkeitseinreden. Diese Strategie ist vor Gericht erfolgreich.
Der Versorger dürfe den Liefervertrag kündigen.
Der Mahnbescheid dürfte verjährungshemmend zugestellt sein.
Es stellt sich die Frage, ob ich das wirtschaftliche Risiko eingehen möchte (Worst-Case) oder nicht.
Der Besuch beim Anwalt und die Antwort liest sich so, als ob ich schon verloren habe und die Frage ist, wie viel ich zahlen möchte. Von einem Bast-Case wird nicht mal geträumt...

Zu den Zahlen. Anscheint habe ich Euch in diesen Thread falsch verstanden oder mich falsch ausgedrückt. Deshalb versuche ich es mal mit Zahlen darzustellen:
Wenn ich den RWE-Grundtarif von 2007 nehme und mit dem Verbrauch die Forderungen ausrechne und mit meinen tatsächlichen Zahlungen verrechne, so sollte die RWE Forderung 75 Euro niedriger sein, als im Mahnbescheid steht. Meine Zahlungen kann ich nachweisen. Wie es zu dieser Differenz kommt kann ich jetzt nicht herausfinden. Im Mahnbescheid stehen nur offene Forderungen pro Abrechnungsjahr (2011, 12, 13, 14). Wie die zu diesen Zahlen kommen stand nur im Schreiben, womit ich verklagt wurde. Dieses Schreiben hat der Anwalt. Wie gesagt, ich habe es durchgelesen nicht nachgerechnet und keine Kopie gemacht.
Spartenübergreifen wurde bei mir nicht abgerechnet. Nur wahrscheinlich meine Zahlungen falsch ermittelt.
Ich habe dem Anwalt EURE Argumente oder Strategien mit meinen Wörtern weiter gegeben. Teilweise sind die ja beantwortet. Ich habe 2 Stunden abgewartet und danach angerufen, aber der war nicht mehr im Büro.
Laut der Klage habe ich ja 2 Wochen für die Meldung. Der Brief kam am 1.04. Habe ich jetzt Zeit bis zum 14.04., 15.04. oder 15.04. einschließlich?
@khh Sie haben als erster von einem Sondertarif gesprochen. Wie stellt einer fest, welchen Tarif er besitzt? Sorry, wenn ich jemanden in Irre geführt habe. In meiner erster Rechnung von 2003 steht „Abrechnungsgrundlage RWEnaturgas Optimo“. Ich besitze keinen schriftlichen Vertrag. Ich hatte mal eine Auftragsbestätigung für den Gasanschluss unterschrieben, aber keinen Vertrag.
Leute, ich danke Euch viel mal, dass Ihr mir zugehört habt und auch mir Ratschläge gegeben habt.
Da ich nicht vom Fach bin und ich bestimmt diesen Prozess verliere, so werdet Ihr einen Mitstreiter weniger haben. Den sobald ich den Versorger wechsle, so ist es vorbei mit den Protesten.
@hkk und PLUS. Bis vor kurzem war ich noch Optimist und wollte abwarten, aber jetzt ist das Pferd bestimmt tot.

Die Frage ob ich danach noch Gas oder Pellets habe muss ich in einem anderen Forum besprechen

Wenn wir mal vom Worst-Case ausgehen, kann RWE frühere Sperrandrohung nach dem Prozess „durchboxen“? Oder nach der Aufnahme der Klage?
…
Der Rechtsanwalt hat meine Unterlagen von RWE kurz angeschaut. Alle meine Schreiben an die RWE sollte ich per E-Mail zusenden. ...
Haben Sie das inzwischen erledigt?...
Oh ja, sofort. Danke.
...
Es wäre schön, wenn Sie hier berichten, was letztlich dabei rausgekommen ist....
Natürlich werde ich weiter hier berichten, nur ein Musterprozess und Hilfe für andere Mitstreiter wird es wohl nicht.
Habe ich noch eine Frage vergessen? Ach ja, wie habe ich widersprochen... gleich. Ich bin nicht so schnell.
