Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)
Anklage von RWE
userD0010:
@khh
merken Sie garnicht, was Sie da so von sich geben?
Es reicht. Ich darf Ihnen bestätigen, dass Sie alles besser wissen.
Seien Sie doch damit zufrieden!
khh:
@h.terbeck,
ja, ich merke genau, was ich von mir gebe; augenscheinlich im Gegensatz zu Ihnen, denn sonst hätten Sie gestern nicht nochmals bspw. diesen selben "bullshit" wie vor Jahren geschrieben:
--- Zitat von: h.terbeck am 14. April 2015, 20:08:37 ---... Dabei wurde in (für mich) böswilliger Absicht der für die Altverträge nach wie vor gültige § 1 der Allgemeinen Bedingungen verschwiegen bzw. in den angeblich neuen Bedingungen weggelassen, denn dieser besagt zweifelsfrei, dass "diese Verordnung für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Versorgungsverträge gilt, soweit diese nicht vor dem 8. November 2006 beendet worden sind". ...
--- Ende Zitat ---
Daher nochmals exklusiv nur für Sie: lt. § 1 der GasGVV regelt diese Verordnung die Allgemeinen Bedingungen der Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 des EnWG und die Bedingungen für die Ersatzversorgung nach § 38 Abs. 1 des EnWG. Nur für diese nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Versorgungsverträge gilt die Verordnung "GasGVV", denn für Sonderverträge ("Verträge außerhalb der Grundversorgung" § 41 EnWG) gilt die GasGVV kraft Gesetz gar nicht!
Insoweit muss man dem Beitrag eines „fachlich qualifizierten“ Users aus 2008 leider zustimmen:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,8927.0.html - Antwort #33 :
Zitat - Auszug „h.terbeck, … Kennen Sie das Wort „beratungsresistent“? Sie scheinen subtilere Hinweise partout nicht verstehen zu wollen, daher rede ich jetzt Klartext: Diese Aussagen sind schlichtweg bullshit! Und auch andere Ihrer Aussagen sind für neue User nicht nur irreführend sondern geradezu gemeingefährlich. Ich hoffe, das war jetzt deutlich genug! ...“
userD0010:
@khh
Daher nochmals exklusiv nur für Sie:
Wie sagte noch der bekannte Hötz von ?
khh:
OFF - TOPIC
Danke für die "H"Einladung, aber ich verzichte diesmal ! :D
userD0010:
@khh
werde die G-Einladung garantiert nicht wiederholen.
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