Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)
Anklage von RWE
khh:
--- Zitat von: h.terbeck am 14. April 2015, 08:48:46 ---... Und diese behauptete Gesetzesänderung war doch auch eine nicht ganz saubere Methode. ...
--- Ende Zitat ---
Wie schon gesagt: Halt eine der branchenweit üblichen "PR-Aktionen" und häufig, um den wahren Kündigungs- bzw. Änderungsgrund zu verschleiern, aber selten wohl rechtswidrig. ::)
bolli:
Vielleicht versuche ich mal als noch nicht "Vorbelasteter" zu verdeutlichen worauf es bei dem Einzelfall von @GaspreisRatSuchender (GRS) ankommen KÖNNTE:
Die Grundfrage, die es zunächst zu beantwort gilt, ist, in welchem Vertragsverhältnis GRS erstmals nach Einzug in sein Haus 2004 beliefert worden ist. Ist es ein Sondervertragsverhältnis gewesen, welches der Versorger für ihn vorgesehen, vertraglich verbereitet und später wohl auch abgerechnet hat oder ist es die Grundversorgung gewesen, weil GRS den vorbereiteten Vertrag nicht unterschrieben hat und durch Widersprüche ab 2005 u.a. wegen Unbilligkeit auch dagegen vorgegangen ist.
Erst wenn diese erste Frage mit Sondervertrag beantwortet würde, käme man zu der Frage Kündigung 2007 ? (egal wie man sie benennen möchte), da nämlich bei der Antwort Grundversorgung auf die erste Frage keine Kündigung aus besagtem Grund möglich gewesen wäre.
Dieser Einzelfall hat aus meiner Sicht erstmal nichts mit dem typischen Vorgehen des bzw. der Versorger 2007 bezgl. der "Vertragsänderung" (auf welchem Weg auch immer) zu tun sondern ist aufgrund der Besonderheit ein wenig differenzierter aber auch individueller zu betrachten.
khh:
--- Zitat von: bolli am 14. April 2015, 09:26:37 ---... oder ist es die Grundversorgung gewesen, weil GRS den vorbereiteten Vertrag nicht unterschrieben hat und durch Widersprüche ab 2005 u.a. wegen Unbilligkeit auch dagegen vorgegangen ist. ...
--- Ende Zitat ---
Wie den vorstehenden Beiträgen zu entnehmen ist, trifft D A S zu !
Und der beauftragte Anwalt prüft, was das bedeuten KÖNNTE.
bolli:
--- Zitat von: khh am 14. April 2015, 09:52:26 ---Und der beauftragte Anwalt prüft, was das bedeuten KÖNNTE.
--- Ende Zitat ---
Wenn dem tatsächlich so ist, würde es mich wundern, wenn da was anderes als ein Grundversorgungsvertrag bei raus käme. Denn ein konkludent geschlossener Sondervertrag ohne Zustimmung des Verbrauchers ist mir bisher nicht bekannt geworden. Aber wir sind geduldig und warten die sorgfältige Prüfung des kompetenten Anwalts ab (so sie denn noch kommt).
Didakt:
--- Zitat von: bolli am 14. April 2015, 15:17:39 ---Wenn dem tatsächlich so ist, würde es mich wundern, wenn da was anderes als ein Grundversorgungsvertrag bei raus käme. Denn ein konkludent geschlossener Sondervertrag ohne Zustimmung des Verbrauchers ist mir bisher nicht bekannt geworden. Aber wir sind geduldig und warten die sorgfältige Prüfung des kompetenten Anwalts ab (so sie denn noch kommt).
--- Ende Zitat ---
Hi bolli, wenn Sie sich da mal nicht täuschen. Versetzen Sie sich mal in die Zeit 2004/2005. Da „herrschten“ die Monopolisten mehr oder weniger nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten, nach Gutdünken. Und die total unaufgeklärten Verbraucher hatten vom Energierecht kaum bis gar keine Ahnung. Es bestand bekanntlich auch keine Wechselmöglichkeit zu einem anderen Versorger.
Nachdem ich 2005 nach zweijähriger Vertragszeit durch ordentliche Kündigung aus einem formal abgeschlossenen Sondervertrag ausgestiegen bin, hat mich mein damaliger Lieblingsversorger im Anschluss kurzum in einen anderen Gas-Sondertarif „eingepflegt“ und mir dies mit einem Dreizeiler mitgeteilt. Dagegen habe ich nicht opponiert, denn als Tarifkunde hätte ich mehr bezahlen müssen, und mich dazu auch in keiner Weise geäußert. Es folgte kein formaler Vertragsschluss. Ich war aber fortan „Sondervertragskunde“. Ich habe nämlich auf der Basis dieses Tarifs Gas bezogen und verbraucht, darüber Verbrauchsabrechnungen erhalten, diese zwar auch nur teilweise bezahlt, weil ich ab 2006 Widerspruch wegen Unbilligkeit mit Zahlungskürzung dagegen eingelegt habe. In einem späteren Zahlungsprozess war ich beklagter „Sondervertragskunde“. Die Frage des Tarifkunden stand nie zur Debatte. War dies etwa kein Vertragsschluss durch konkludentes Handeln? Siehe auch hier.
Der vorliegende Fall ist derart verworren, sodass sich als Außenstehender/Unbeteiligter eine Prognose über das Vertragsverhältnis und den Ausgang der Zahlungsklage allein schon deshalb verbietet. Die Beiträge des Threads habe ich mit Interesse und teilweisem Schmunzeln verfolgt. Aber kein weiterer Kommentar dazu, er wäre ohnehin nutzlos.
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