Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)
Anklage von RWE
userD0010:
@khh
Jaja, Sie haben natürlich -wie immer- recht.
Lassen wir weitere Kommunikation; ich möchte den Kreisverkehr nicht fünfspurig ausbauen.
Allerdings noch ein Hinweis;
die RWE hat den szt. bestehenden SONDER-Vertrag in der szt. bestehenden Form gekündigt, wohlgemerkt, gekündigt und als Ersatz einen neuen Sondervertrag angeboten.
Und wer diesen nicht akzeptiert hat, für den war halt jeder Sondervertrag fristgerecht gekündigt.
Es bedurfte also wohl doch keiner sog. Änderdungskündigung, denn mit der Entnahme von Gas NACH der gesetzten Frist wurde automatisch ein neuer, nämlich ein Grundversorgervertrag geschlossen.
Mir liegen übrigens noch die damlaligen Unterlagen vollständig vor !
khh:
--- Zitat von: h.terbeck am 13. April 2015, 19:07:10 ---@khh
Jaja, Sie haben natürlich -wie immer- recht. Lassen wir weitere Kommunikation; ich möchte den Kreisverkehr nicht fünfspurig ausbauen. ...
--- Ende Zitat ---
@h.terbeck,
Sie irren sich, den Anspruch "wie immer recht" mach ich nicht geltend und ich befinde mich auch in keinem "Kreisverkehr! :D
Im Unter-Forum "RWE Westfalen Weser Ems (ehemals) > Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben" (ein Zitat ist leider nicht mehr möglich) ist alles gesagt.
Hier in Antwort #75 und #77 habe ich nichts anderes geschrieben, als dass lt. Aussage von @GasRatSuchender der beauftragte sachkundige Anwalt seinen individuellen Einzelfall prüft, was letztlich auch gem. vorgenanntem Thread generell zu empfehlen ist.
Nachtrag:
--- Zitat von: h.terbeck am 13. April 2015, 19:07:10 ---Allerdings noch ein Hinweis: die RWE hat den szt. bestehenden SONDER-Vertrag in der szt. bestehenden Form gekündigt, wohlgemerkt, gekündigt und als Ersatz einen neuen Sondervertrag angeboten.
--- Ende Zitat ---
Ja, das ist bekannt, genau das ist eine "Änderungskündigung" und bei Nicht-Annahme des neu angebotenen Sondervertrages folgt - ohne Abschluss eines anderen Sondervertrages (bei welchem Anbieter auch immer) - dann "automatisch" die Grundversorgung (bzw. zunächst für 3 Monate die Ersatzversorgung) ! ;)
userD0010:
@khh
Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
????
khh:
@h.terbeck
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,7697.0.html
:) !
userD0010:
@khh
Gab es nicht szt. auch Alternativen zur Erdgasnutzung? Da denke ich an Holz, Kohle o.,ä.
Und diese behauptete Gesetzesänderung war doch auch eine nicht ganz saubere Methode.
Aber sei´s drum.
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