Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)

Anklage von RWE

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khh:
Der Vertragsverlauf ist jetzt ja wohl relativ klar, nämlich im Wesentlichen:

08.2003 hat @GasRatSuchender (GRS) den nach Einzug in den eigenen Hausneubau angebotenen Sondervertrag "RWEnaturgas Optimo maxi" Nicht unterschrieben und angenommen; trotzdem hat der Versorger augenscheinlich "nach Gutsherrenart" eine Einstufung in den Sondertarif vorgenommen;

02.2005 durch GRS erstmaliger Widerspruch gegen die zweite Verbrauchsabrechnung (und später gegen alle nachfolgenden) mit Unbilligkeitseinrede und Zahlungskürzung;

08.2007 durch RWE Änderungskündigung des aus deren Sicht bestehenden Sondervertrages zum 31.10.07 mit Angebot eines zu unterschreibenden neuen Sondervertrages (durch GRS Widersprüche insbesondere auch gegen die Kündigung);

23.10.07 durch GRS Widerspruch explizit gegen den neuen Grundversorgungsvertrag ab 01.11.07, der ab dann nach Ansicht von RWE konkludent zustande kommen sollte (später durch GRS gegen alle nachfolgenden Abrechnungen unverändert Unbilligkeitseinrede und Zahlungskürzung unter Zugrundelegung des Preises 2004).

Lt. Aussage von @GasRatSuchender hat sich sein Anwalt wohl dahingehend geäußert, dass er anhand der von GRS inzwischen nachgereichten Unterlagen noch prüfen wird, ob bzgl. der Klageforderung von RWE als "Sockelpreis" tatsächlich der von 2007 oder eventuell doch der von 2004 anzusetzen ist.

Da GRS den in 08.2003 angebotenen Sondervertrag belegbar NICHT angenommen hatte (z.B., weil er von Anfang an und immer die Grundversorgung haben wollte um die Billigkeit der Preisänderungen bestreiten zu können ;)), könnten die Chancen vielleicht gar nicht so schlecht sein, dass unverändert der Preis von 2004 gilt.

userD0010:
@khh


08.2007 durch RWE Änderungskündigung des aus deren Sicht bestehenden Sondervertrages zum 31.10.07 mit Angebot eines zu unterschreibenden neuen Sondervertrages (durch GRS Widersprüche insbesondere auch gegen die Kündigung)

Wie sah denn wohl die sog. Änderungskündigung aus??  Hat der Versorger nicht etwa doch den "bestehenden Vertrag" wegen angeblicher neuer gesetzlicher Bestimmungen gekündigt und in welcher Form?
Darauf sollte es eigentlich im Wesentlichen ankommen, insbesondere wie GPR dieser Kündigung widersprochen hat.

Und weil GPR den "neuen Sondervertrag" nicht akzeptiert hat, ist sie doch grundversorgt, oder soll es im Falle GPR eine Ausnahme geben?

khh:

--- Zitat von: h.terbeck am 13. April 2015, 15:48:52 ---... Hat der Versorger nicht etwa doch den "bestehenden Vertrag" wegen angeblicher neuer gesetzlicher Bestimmungen gekündigt und in welcher Form? Darauf sollte es eigentlich im Wesentlichen ankommen, insbesondere wie GPR dieser Kündigung widersprochen hat. Und weil GPR den "neuen Sondervertrag" nicht akzeptiert hat, ist sie doch grundversorgt, ...
--- Ende Zitat ---

@h.terbeck,

nochmal: Auf den von RWE vorgeschobenen Grund für die Änderungskündigung kommt es wohl nicht an, denn für eine ordentliche Kündigung bedarf es keiner Begründung. Und mangels einer wirksamen Einbeziehung (vgl. § 305 BGB) einer AGB in den von RWE behaupteten Sondervertrag aus 2003 (der hier mangels Annahme durch GPR allein nach "Gutsherrenart" zustande gekommen sein könnte) gibt es kein spezielles Formerfordernis (z.B. die Schriftform lt. BGB) für die Vertragskündigung.

Wenn es aber von Anfang keinen Sondervertrag sondern stattdessen immer die Grundversorgung gegeben hat, dann war eine Vertragskündigung durch RWE in 08.2007 unzulässig (vgl. § 20 Abs. 1 Satz 2 GasGVV). Und dann hat es ab 01.11.2007 auch keinen neuen "Sockelpreis" gegeben, sondern nur den aus 2004, weil GPR ab 02.2005 immer zeitnah die Unbilligkeitseinrede eingelegt hatte. Aufgrund dieser Einrede konnten die gem. EuGH-Urteil 2014 ohnehin unwirksam erhöhten Grundversorgungs-Preise dann auch nicht zu "vereinbarten" werden.

Das alles prüft der von GPR beauftragte sachkundige Anwalt !

userD0010:
@khh
Wie guit, dass Sie das alles anscheinend so genau wissen !
Die von Ihnen "behauptete" Änderungskündigung hat es in der von Ihnen erhofften Definition nicht gegeben bei dem Versorger. Vielmehr hat dieser den bestehenden Vertrag (welcher das auch immer war) gekündigt und dann dem Abnehmer einen neuen Sondervertrag angeboten bzw. bei Nicvhtannahme die Umstellung in die Grundversorgung vorgenommen.

Über alle weiteren Mutmaßungen zu diskutieren lohnt einfach nicht.
Ich kenne die Vorgehensweise des Versorgers sehr genau und in allen Einzhelheiten, wqeil die bei GPR vorgefundene Praxis kein Einzhelfall war!

Aber nur zu, Sie versuchen, den von @Plus befürchteten Kreisverkehr bereits vierspurig auszubauen.
Ob das GPR helfen wird, bleibt abvzuwarten, da wird ihm hoffentlich sein qualifizierter Anwalt gern helfen wollen.

khh:
Unter-Forum „RWE Rhein Ruhr (ehemals) » Schreiben: Sondervertrag RWE Erdgas Optimo“, User @Tilt, Antwort #7 vom 19.08.2007 (eine Verlinkung ist nicht mehr möglich):

--- Zitat ---... Ich habe auch aktuell ein Schreiben bekommen in welchem mir/uns nun eine Frist bis zum 1.9.2007 gesetzt wird dieses Schreiben unterschrieben zurückzusenden:
"Falls Sie den beiliegenden Vertrag nicht bis zu dem oben genannten Datum unterschrieben an uns zurück übersandt haben, beenden wir hiermit Ihren bisherigen Gasliefervertrag zum 30. September 2007."
Dies dürft dann wohl einer Vertragskündigung seitens RWE entsprechen m.E. ...
--- Ende Zitat ---

@h.terbeck,

was denn sonst ist das Ihrer Meinung nach gewesen, wenn nicht die Änderungskündigung eines (von RWE behaupteten) Sondervertrages ?

In Anwort #77 zweiter Absatz geht es um einen anderen Ansatz, nämlich um die Frage, ob es bei @GasRatSuchender zuvor (seit Vertragsbeginn) überhaupt jemals einen (durch RWE kündbaren) Sondervertrag gegeben hat !

Gruß, khh

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