Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)

Anklage von RWE

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PLUS:

--- Zitat von: khh am 11. April 2015, 13:11:40 ---Soviel zu Ihrem „was ist denn dann wo und wann genau und zu Recht ersichtlich“ ::). Hiermit ist dieses Thema auch für mich beendet!
--- Ende Zitat ---
@khh, gerne, aber je mehr man sich mit dem Fall befasst und in die Tiefe geht, je weniger ist da wenigstens für mich klar. Ersichtlich ist eher ein mittleres Chaos.

Unter Antwort #18 hat Nutzer @Tilt am 13. September 2007, 23:00:40 Uhr folgenden AGB-Auszug zum Thema RWE Erdgas Optimo zitiert:
--- Zitat ---§32 - Kündigung
1) Das Vertragsverhältnis läuft so lange ununterbrochen weiter, bis es von einer der beiden Seiten mit einer Frist von 1 Monat auf das Ende eines KM gekündigt wird; die Kündigung ist erstmals zum Ablauf eines Jahres zulässig. ....
--- Ende Zitat ---
Offensichtlich wurde unter der Bezeichnung OPTIMO sowohl Grund- und Ersatzversorgung betrieben als auch Sondervertragskunden beliefert. Unterscheidung MINI und MAXI.
Was stand wohl auf den Rechnungen von @GasRatSuchender vor 2007??

PREISBLATT FÜR RWE ERDGAS OPTIMO MINI
Grund- und Ersatzversorgung:
--- Zitat ---Die Grundversorgung RWE Erdgas Optimo mini wird entsprechend § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz für Haushaltsbedarf sowie bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh für Kunden mit landwirtschaftlichem, gewerblichem oder beruflichem Bedarf angeboten.
--- Ende Zitat ---
PREISBLATT FÜR RWE ERDGAS OPTIMO MAXI
(SONDERPREISREGELUNG)

Vielleicht ist dazu auch insgesamt das Urteil des Amtsgericht Warendorf vom 22.12.2009 interessant. Da geht es um den Tarif OPTIMO MAXI..  u.a.

--- Zitat ---Vorliegend ist der zwischen den Parteien geltende Tarif "Naturgas Optimo Maxi Plus" der Abnehmergruppe mit einem Jahresverbrauch von 30.001 bis 55.384 kwh vorbehalten, was am Maßstab der genannten Rechtsprechung ungeachtet der hausinternen Bezeichnungen der Klägerin für einen Sonderkundentarif spricht.
--- Ende Zitat ---
AG Warendorf 5 C 991/08

khh:

--- Zitat von: PLUS am 11. April 2015, 21:33:14 ---... zum Thema RWE Erdgas Optimo ...:
Offensichtlich wurde unter der Bezeichnung OPTIMO sowohl Grund- und Ersatzversorgung betrieben als auch Sondervertragskunden beliefert. Unterscheidung MINI und MAXI. Was stand wohl auf den Rechnungen von @GasRatSuchender vor 2007?? ...
--- Ende Zitat ---

D a s :

--- Zitat von: GasRatSuchender am 10. April 2015, 17:39:14 ---... In meiner erster Rechnung von 2003 steht „Abrechnungsgrundlage RWE naturgas Optimo". Ich besitze keinen schriftlichen Vertrag. Ich hatte mal eine Auftragsbestätigung für den Gasanschluss unterschrieben, aber keinen Vertrag. ...
--- Ende Zitat ---

userD0010:
@Plus
@khh

Das Thema Namensgebung bei der Erdgasbelieferung durch den genannten Versorger habe es in den folgendden Jahren Namensgebungen, die vermutlich für einen Jeden, der sich nicht umfassend mit den "Gepfliogenheiten" des Versorgers aufmerksam beschäftigt hat, nachfolgend aufgeführte Namensgebungen und Tauffeierlichkeiten:
"11/2000,   RWE Plus nach Gas Sondervertrag
"11/2001   dito
"11/2002    RWE Plus zum RWEnaturgas Optimo,maxi
"11/2003     RWE Westfgalen-Weser-Ems zum RWEnaturgas Optimo maxi
"11/2004      dito
"11/2005      RWE Westfalen-Weser-Ems zum Erdgas optimo
"11/2006      dito
"11/2007      RWE Westfalen-Weser-Ems zum RWE Erdgas klassik *
"11/2008      RWE zum RWE Erdgas klassik
und weiter so in der Namensgebung

Ab dem Zeitpunkt mit * begann die vermeintlich rechtmäßige Umstellung in die Grundversorgung aufgrund einer fragwürdigen Kündigung des voirherigen Sondervertrages, dessen jährliche Preisgestaltung gerügt wurde.

Man sieht hier, dass für einen Laien die jeweilige Produktbezerichnung nicht unbedingt durchschaubar war/ist.

Mit der sog. Auftragsbestätigung ist @GasRatSuchender mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen vorher durch einen Hausbesuch des örtlichen/regionalen Vertreters des Versorgers eine Vereinbarung eingegangen zu sien.
Wie sonst wäre ein voraussichticher Verbrauch und damit einhergehend der Wunsch nach entsprechenden Abschlagzahlungen festgelegt/kalkuliert worden. Dies geschah früher üblicher Weise durch Sichtung der Heizungsanlage durch den Orts-/Regionalvertreter des Versorgers und der geschätzten Wohnungsgröße bzw. Verbrauchsmenge pro Lieferjahr.
Dies wird wohl in der sog. Auftragsbestätigung umfänglich dargestellt worden sein, denn wie sonst hätte @GasRatSuchender seine Abschlagzahlungen gestalten können?
Wie erkennbar, bezeichnete der Versorger sein Produkt in ähnlich gelagertem Fall im Jahr 2002 nach dem gleichen Schema wie bei @GasPreisSuchender ikm darauffolgenden Jahr.

Ob hier örtlich oder regional unterschiedlich verfahren wurde, bleibt allerdings offen.
Ab dem Jahr 2007 jedoch hat der Versorger in mehreren Regionen den/die Verbraucher mit besonderen "Argumenten" aus den bestehenden Sonderverträgen in die sog. Grundversorgung umgestellt und wenn diesen Argumenten nicht explizit und auf der Basis des § 174 BGB widersprochen wurde, sich wohl in das Preis-Schicksal des Versorgers begeben., auch wenn der Versroger diesen Sachverhalt nach wie vor zu leugnen scheint.
Und wie dazu die Entscheidung oberer Gerichte ausfallen wird, wird wohl der Vorhersage der Lottozahlen in der 52 KW 2015 gleichkommen.

GasRatSuchender:

--- Zitat von: PLUS am 11. April 2015, 21:33:14 ---....
Offensichtlich wurde unter der Bezeichnung OPTIMO sowohl Grund- und Ersatzversorgung betrieben als auch Sondervertragskunden beliefert. Unterscheidung MINI und MAXI.
Was stand wohl auf den Rechnungen von @GasRatSuchender vor 2007??...

--- Ende Zitat ---

Aus den Jahresrechnungen der RWE geht hervor:
02.2004 -> RWEnaturgas Optimo (Arbeitspreis "maxi") Verbrauch 7.600kWh
02.2005 -> RWEnaturgas Optimo (Arbeitspreis "maxi") Verbrauch 7.600kWh
02.2006 -> RWEnaturgas Optimo (Arbeitspreis "midi") Verbrauch 9.500kWh
02.2007 -> RWE Erdgas klassik (Arbeitspreis "midi") Verbrauch 8.900kWh
!!! 08.2007 neuer Vertrag !!!
02.2008 -> RWE Erdgas klassik (Arbeitspreis "midi" bis 31.10.07, danach Arbeitspreis(netto)) Verbrauch 8.900kWh
02.2009 -> RWE Erdgas klassik (Verbrauchspreis) Verbrauch 11.600kWh
02.2010 -> RWE Erdgas klassik (Verbrauchspreis) Verbrauch 10.200kWh
02.2011 -> RWE Erdgas klassik (Verbrauchspreis) Verbrauch 11.500kWh
Korrektur
03.2011 -> RWE Klassik Erdgas (für 2010->Verbrauchspreis)(nur für 01.2011->gradtag) Verbrauch 11.500kWh
02.2012 -> RWE Klassik Erdgas (gradtag) (Verbrauchspreis) 11.000kWh
02.2013 -> RWE Klassik Erdgas (gradtag)(Verbrauchspreis) Verbrauch 9.400kWh
02.2014 -> RWE Klassik Erdgas (gradtag)(Verbrauchspreis) Verbrauch 12.000kWh
02.2015 -> RWE Klassik Erdgas (gradtag)(Verbrauchspreis) Verbrauch 8.100kWh

GasRatSuchender:

--- Zitat von: h.terbeck am 12. April 2015, 08:46:14 ---... denn wie sonst hätte @GasRatSuchender seine Abschlagzahlungen gestalten können?
...

--- Ende Zitat ---

am ende jedes Monats den Verbrauch abgeschrieben. (für mich)
Nach Erhalt des Jahresabrechnung von der RWE den Verbrauch kontrolliert und eigene Rechnung mit dem Grundpreis und Arbeitspreis von (2004+2%) erstellt.
Diese Berechnung zusammen mit dem Widerspruch per Einschreiben versendet.
Wenn eine Nachzahlung nach meiner Berechnung erfolgen musste, so habe ich die sofort überwiesen.
Gab es ein Guthaben, so bat ich um zurück Überweisung, den sonst müsste ich verrechnen, was natürlich nicht geschah. Also, habe ich mit folgenden Monatsabschlägen verrechnet.
Die Abschläge habe ich selber nach eigener Berechnung festgelegt und im Widerspruch den Versorger informiert.

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