Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)
Anklage von RWE
PLUS:
--- Zitat von: h.terbeck am 12. April 2015, 08:46:14 ---Das Thema Namensgebung bei der Erdgasbelieferung durch den genannten Versorger habe es in den folgendden Jahren Namensgebungen, die vermutlich für einen Jeden, der sich nicht umfassend mit den "Gepfliogenheiten" des Versorgers aufmerksam beschäftigt hat, nachfolgend aufgeführte Namensgebungen und Tauffeierlichkeiten......
--- Ende Zitat ---
Das OPTIMO-Bezeichnungschaos findet sich nicht nur bei RWE & Co. "Ist dies schon Wahnsinn, so hat es doch Methode." William Shakespeare
Mini, Midi, Maxi, Maxi Plus, Maxi Extra .... alles Grund- und Ersatzversorgung gemäß § 36 und § 38 Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG): siehe z.B. hier Stadtwerke Warendorf
Es braucht da einen guten fachkundigen und engagierten Anwalt oder Anwältin.
PS: Die „Stadtwerke Warendorf GmbH" sind als regionaler Versorger ein rein kommunales Unternehmen, welches zu 100% von der Stadt Warendorf als Gesellschafter getragen wird. Das Tochterunternehmen, die „WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH", ist mit der Strom- und Gas-Versorgung in Warendorf und Umgebung beauftragt. Die Gesellschafteranteile der „WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH" setzen sich wie folgt zusammen:
74,9% Stadtwerke Warendorf GmbH
25,1% RWE Deutschland AG
userD0010:
@GasPreisSuchender
Haben Sie denn im ersten Jahr der Belieferung überhaupt keine Abschlagzahlungen leisten müssen, bzw. sind diese nicht angefordert worden?
Natürlich war und ist es zweckmäßig, die monatlichen Zählerstände zu notieren und dann in der Jahresrechnung die tatsächlich verbrauchte Menge mit den Zahlen der Rechnung zu vergleichen, aber Sie scheinen eine sog. Ausnahme zu sein, wenn Ihr Versorger nicht mit jeder Jahresrechnung seine Ansprüche auf Abschlagzahlungen dargestellt haben sollte.
Auffällig ist auch, dass Ihr Versorger in 2/2007 eine andere Bezeichnung für das gelieferte Gas gewählt hat und erst ab 08/007 den Begriff klassik, der eindeutig auf die Grundversorgung hinzudeuten scheint, genutzt hat.
Es müsste eigentlich auch bei Ihrem Versorger für die Begriffsverwenduing ab 02/2007 bereits eine Vorabmeldung gegeben haben, dass sofort oder künftig ein anderes/neues Vertragsverhältnis bestehen soll.
userD0010:
@Plus
Es braucht da einen guten fachkundigen und engagierten Anwalt oder Anwältin.
Da es sich in den meisten Fällen lediglich um ein "paar Kröten" handelt, also Streitwerte weniger als 5 TSD Euro, wird der Wunsch nach einem engagieren Anwalt stes der Vergütungsordnung unterliegen.
Ohne Moos, nix los, heißt es doch so schön.
Wenn es nicht um fünfstellige Streitwerte geht, lässt das Engagement von Anwälten in nicht wenigen Fällen schon vor den Stufen des Gerichtsgebäudes merklich nach, insbesondere, wenn auch noch die Frage der PKH im Raume steht. Denn nicht Wenige haben sich dank der vielen Ratschläge von sog. Fachleuten hier im Forum darauf verlassen, dass der sog. gebilligte Preis das maximal zu Zahlende wäre und der Rest verfrühstückt werden konnte.
Und was nutzt letztendlich die Entscheidung des EuGH aus 2013 und 2014, wenn die Rechtsobrigkeit in diesem unserem gelobten Land diese Fälle nicht zur Entscheidung aussetzt, bis der BGH sich entschieden hat.
Und dort werden noch die Türklinken glühen dank der vielen Lobbyisten der Energieversorger.
GasRatSuchender:
@h.terbeck
Sie haben bestimmt Recht. Es geht um Geld. In meinem Fall geht es im Mahnbescheid um 940,-.
GasRatSuchender:
@h.terbeck
Es schien mir nicht wichtig, deshalb habe ich die Zeit von 2003 auch nicht hier beschrieben.
Ich möchte auch nichts verheimlichen, also...
Vor 08.2003 lebten wir in einer Wohnung.
03.2003 habe ich angefangen zu bauen.
06.2003 habe ich eine Auftragsbestätigung zum Gasanschluss unterschrieben.
08.2003 Gasanschluss bezahlt.
08.2003 Begrüßung und einen Vertrag zu Unterschrift erhalten. Dort steht Preisregelung RWEnaturgas Optimo maxi. Ich sollte den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zurücksenden. Was ich anscheint nicht gemacht habe, da der Vertrag mit 3 Seiten (DURCHSCHRIFT) noch bei mir ist. Ich hatte beim Bau ziemlich viel zu tun. Außer Gas, Strom und Wasseranschluss sind die meiste Leistungen durch mich erbracht worden. (Nur als Rechtsfertigung)
Leider habe ich zum 08.2003 meine Wohnung gekündigt, so sind wir fast in den Rohbau umgezogen.
09.2003 wurde der Abschlag auf 71 Euro gesetzt, da RWE von 20.000kWh ausgegangen ist.
02.2004 gab es die erste Abrechnung. Verbrauch 7.600kWh. Neuer Abschlag von 56,- und es gab eine Gutschrift, was ich auf mein Konto erhalten habe.
02.2005 Jahresabrechnung von der RWE und mein Widerspruch nach §315 BGB. Welcher als Download zu Verfügung stand.
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