Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)

Anklage von RWE

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GasRatSuchender:

--- Zitat von: PLUS am 10. April 2015, 22:26:15 ---Das Thema hatten wir schon 2007 ausführlich im Forum.

--- Ende Zitat ---

Habe ich wohl übersehen.


--- Zitat von: PLUS am 10. April 2015, 22:26:15 ---...
Sie haben mit diesem Brief ja quasi einen Sondervertrag abgelehnt und mit dem Hinweis auf die Weitergabe gesunkener Gaspreis- und Netzkosten und die automatische Anwendung der GasGVV die Grundversorgung gewollt und akzeptiert. Die Bitte um die Verringerung der Abschlagszahlung und die Bereitschaft zur Zahlung bestätigt das zusätzlich.

.... und der Widerspruch zur Jahresabrechnung 2008 ist typisch für die Grundversorgung.

Diese Antwort aus 2007 dürfte auch heute und hier noch dazu passen.

--- Ende Zitat ---

Ich DANKE Ihnen. Wenn Sie es so aussprechen, habe ich meinen Fehler verstanden. Es ist sehr bedauerlich und peinlich.  :-[ :-[ :-[

Abschlagszahlungen: Ich muss ja für den verbrauchten Gas etwas bezahlen. Damit habe ich RWE informiert, wie hoch die Monatliche Überweisungen sein werden. Ich darf ja nicht stillschweigend einfach so die Abschläge ändern.  ???

Mein Pferd ist nicht nur tot, es ist verrottet.  :'(

Ich werde dem Anwalt noch ein paar Fragen stellen und das günstigste für mich herausholen.

khh:

--- Zitat von: GasRatSuchender am 11. April 2015, 00:15:01 ---... Wenn Sie es so aussprechen, habe ich meinen Fehler verstanden.
Es ist sehr bedauerlich und peinlich.  :-[ :-[ :-[
... Mein Pferd ist nicht nur tot, es ist verrottet.  :'(
--- Ende Zitat ---

Nee, Sie haben 2005 - 2010 (evtl. 2011) erfolgreich die Zahlungen gekürzt und danach auf den
Grundversorgungspreis 2007 keine Preiserhöhungen bezahlt. Sooo schlecht war das also nicht!

GasRatSuchender:

--- Zitat von: khh am 11. April 2015, 00:25:17 ---...
Nee, Sie haben 2005 - 2010 (evtl. 2011) erfolgreich die Zahlungen gekürzt
und danach keine Preiserhöhungen bezahlt. So schlecht war das also nicht!

--- Ende Zitat ---

Aus einem Schreiben von der RWE: (kurz gesagt) die behalten sich vor gerichtlich die Preiserhöhungen auch geltend zu machen.
Also, es kann danach noch schlimmer kommen.

khh:

--- Zitat von: GasRatSuchender am 11. April 2015, 00:40:20 ---Aus einem Schreiben von der RWE: (kurz gesagt) die behalten sich vor, gerichtlich die Preiserhöhungen
auch geltend zu machen. Also, es kann danach noch schlimmer kommen.
--- Ende Zitat ---

Wohl kaum, denn seit Mitte 2004 gab es in der Grundversorgung  k e i n  wirksames Recht zu einseitigen Preisbestimmung (vgl. EuGH-Urteil vom 23.10.2014). Nichts "vom Pferd erzählen" lassen!  ;)

userD0010:
@GasRatSuchender

Wie Ihnen khh bereits zu verdeutlichen versucht hat:
 Aus einem Schreiben von der RWE: (kurz gesagt) die behalten sich vor, gerichtlich die Preiserhöhungen auch geltend zu machen. Also, es kann danach noch schlimmer kommen.

lt khh:
Wohl kaum, denn seit Mitte 2004 gab es in der Grundversorgung  k e i n  wirksames Recht zu einseitigen Preisbestimmung (vgl. EuGH-Urteil vom 23.10.2014). Nichts "vom Pferd erzählen" lassen!

Der EuGH hat zweifelsfrei entschieden, dass Preiserhöhungen der vergangenen Jahre unberechtigf waren und somit auch nicht zahlbar.
Da bringt auch das Getrommele "vorbehalt gerichtlicher Geltendmachung" nichts Wesentliches, zumal es sich um gebräuchliche Standard-Text-Floskeln handelt.l
Sie sollten sich unabhängig von der weiteren Vorgehensweise einmal hinsetzen und der Mühe unterziehen, Ihre Jahresrechnungen seit 2003/2004 aufzulisten, diesen Ihre gebilligten Beträge gegenüberstellen und natürlich auch noch die von Ihnen vorgenommenen Abschlag- und Schlußzahlungen pro Lieferjahr.
Diese Liste bringt Ihnen folgende Erkenntnisse:
1. Brutto-Gesamtforderung
2.  Brutto-Gesamtpreisbilligung
3.  Abschlagzahlungen
4.   Restzahlung
5.   Restsaldo zu Ihren Lasten oder Gunsten
Daraus resulitert dann, was Sie Ihrem Versorger auf der Grundlage des EuGH-Urteiles tatsächlich noch schulden sollten bzw. ob Sie nicht ggf. trotzdem mehr gezahlt haben, als Ihrem Versorger zustand.
Vielleicht hilft Ihnen das ja bei den "Wiederbelebungsversuchen Ihres Pferdes" ?

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