Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)
Anklage von RWE
PLUS:
Das Thema hatten wir schon 2007 ausführlich im Forum.
@GasRatSuchender ohne exakte Daten und Zahlen ist kein Durchblick möglich ob da noch etwas zu retten ist. Z.B. Versorgerrechnung mit eigener Gegenrechnung (Kürzungen) für jede Abrechnung. Abgleich mit Mahnbescheid etc. pp.. Das ist mit Arbeit verbunden, die nimmt Ihnen auch in aller Regel kein Anwalt ab. Es soll nur wenige Ausnahmen geben. ;)
--- Zitat von: GasRatSuchender am 10. April 2015, 18:46:22 ---Nach dem zweiten Brief(17.08.07) von der RWE
--- Zitat --- 27.08.07 Antwort per Brief per Einschreiben.
hier mit nehme ich Bezug auf Ihren o.g. Erdgasliefervertrag.
Die gesunkene Gaspreis- und Netzkosten infolge der Regulierung müssen
auch so an alle Kunden weitergegeben werden. Die von Ihnen erwähnten
Bedingungen der GasGVV kommen auch automatisch zur Anwendung,
ohne dass es eines schriftlichen Vertrages bedarf.
Der von Ihnen erwähnter Vorteil ist für uns keiner, da der bislang
gezahlten Preis niedriger ist, als der von Ihnen angebotener.
Abschlagszahlung:
Da unser Verbrauch in diesen Jahr, im Vergleich zum letztes Jahr, sich
verringert hat, biete ich Sie unsere restliche Abschlagszahlungen bis zum
31.01.08 auf 31,-Euro zu setzen. Ich werde den neuen Abschlagsbetrag zu
Ihren Zahlungsterminen überweisen.
--- Ende Zitat ---
Sie haben mit diesem Brief ja quasi einen Sondervertrag abgelehnt und mit dem Hinweis auf die Weitergabe gesunkener Gaspreis- und Netzkosten und die automatische Anwendung der GasGVV die Grundversorgung gewollt und akzeptiert. Die Bitte um die Verringerung der Abschlagszahlung und die Bereitschaft zur Zahlung bestätigt das zusätzlich.
.... und der Widerspruch zur Jahresabrechnung 2008 ist typisch für die Grundversorgung.
Diese Antwort aus 2007 dürfte auch heute und hier noch dazu passen.
--- Ende Zitat ---
khh:
--- Zitat von: PLUS am 10. April 2015, 22:26:15 ---Diese Antwort aus 2007 dürfte auch heute und hier noch dazu passen.
--- Ende Zitat ---
Ja, bis auf das Kündigungsrecht des Versorgers (vgl. bspw. BGH v. 15.09.2009
VIII ZR 241/08 und dazu den Kommentar hier im Forum durch RR-E-ft). :(
PLUS:
--- Zitat von: khh am 10. April 2015, 22:39:47 ---Ja, bis auf das Kündigungsrecht des Versorgers (vgl. bspw. BGH v. 15.09.2009
VIII ZR 241/08 und dazu den Kommentar hier im Forum durch RR-E-ft). :(
--- Ende Zitat ---
Vielleicht kommt es auf dieses Urteil nicht an, wenn der Kunde anscheinend dem Versorger zu erkennen gegeben hat, dass er eine Versorgung in der Grundversorgung einem Sondervertrag vorzieht bzw. wünscht (siehe Antwort).
khh:
Ja, das könnte eventuell auch möglich sein.
khh:
@Plus, doch noch eine Anmerkung zu:
--- Zitat von: PLUS am 10. April 2015, 22:26:15 ---@GasRatSuchender ohne exakte Daten und Zahlen ist kein Durchblick möglich ob da noch etwas zu retten ist. Z.B. Versorgerrechnung mit eigener Gegenrechnung (Kürzungen) für jede Abrechnung. Abgleich mit Mahnbescheid etc. pp.. Das ist mit Arbeit verbunden ...,
--- Ende Zitat ---
Ich hatte @GasRatSuchender so verstanden, dass jetzt mit der Klage für die Verbräuche lt. Rechnungen 2011 - 2014 "nur" der Grundversorgungs-"Sockelpreis" aus 2007 ohne nachfolgende Preiserhöhungen geltend gemacht wird - siehe hier:
--- Zitat von: GasRatSuchender am 08. April 2015, 22:59:07 ---... Jetzt werde ich angeklagt, weil ich nicht diese Gaspreise von 2007 von der Grundversorgung bezahlt habe. Die Preiserhöhungen wurden bei der Anklage außen vor gelassen. ...
--- Ende Zitat ---
Mit dem gerichtlichen Mahnbescheid in 12.2014 wurden aber anscheinend höhere Forderungen geltend gemacht (eventuell mit Preiserhöhungen oder was auch immer?), was nach Ihren Ausführungen dann aber dazu führen müsste, dass der Mahnbescheid für die Forderung 2011 keine verjährungshemmende Wirkung entfaltet haben kann, oder ?
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