Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)
Anklage von RWE
userD0010:
Leider, ja leider ist zu befürchten/zumindest zu vermuten, dass der damaligen Kündigung des vermuteten Gas-Sondervertrages nicht formgerecht widersprochen wurde. Wie es scheint, wurde der Kündigung nur verbal widersprochen, vielleicht sogar mittels normalen Brief.
In einem solchen Fall, wenn der Versorger nicht auf den verbalen Widerspruch geantwortet und denselben zwar bestätigt aber abgeschmettert hat, wird die gegn. Seite (Versorger) die Behauptung aufstellen, niemals vom Widerspruch gehört bzw. gelesen zu haben.
Und wenn, was zu vermuten ist, der @Gasratsuchender nicht in folgendem Schriftverkehr immer wieder auf seinen Widerspruch gegen die "Vertragsumwandlung" verwiesen und zusammen mit der Nichtbilligung von "Preisanpassungen"gerügt hat, wird er vermutlich auf recht dünnem Eis stehen.
Wie hoch ist eigentlich die strittige Summe ? Diese Frage stelle ich im direkten Zusammenhang mit den Honorarerwartungen des gewählten Anwaltes, dessen Schweißperlen sich vermutlich in Grenzen halten werden bei dem zu erwartenden administrativen Aufwand im Vergleich zu seinen Gebühren.
So lange uns nicht alle Details bekannt sind, allen aufgeworfenen Fragen eine nachvollziehbare Antwort gegeben wurde, ereifern wir uns in Mutmaßungen, wie dies leider vielfach in mehreren Beiträgen der Fall war und deren Konsequenzen dann imrgendwann im Nirwana verschwunden sind.
Wir, die wir glauben, etwas näher mit der Materie vertraut zu sein, und wenn auch nur aus eigenem Erlebnen, sollten nicht länger im Neben stochern, uns mit gegenseitigen "Unterstellungen" beglücken
und abwarten, was uns @GasratSuchender im Detail zu berichten beabsichtigt.
khh:
--- Zitat von: h.terbeck am 10. April 2015, 16:46:07 ---[..]
Wir, die wir glauben, etwas näher mit der Materie vertraut zu sein, und wenn auch nur aus eigenem Erleben, sollten nicht länger im Nebel stochern, uns mit gegenseitigen "Unterstellungen" beglücken und abwarten, was uns @GasRatSuchender im Detail zu berichten beabsichtigt.
--- Ende Zitat ---
Stimmt, sonst ist "im Nebel stochern" angesagt - siehe bereits erster Satz in Antwort #1 .
Aber ein bisschen 'Zoff' darf auch mal sein, schließlich ist das hier kein 'Mädchenpensionat' ;) !
GasRatSuchender:
heute habe ich eine Antwort vom Anwalt erhalten.
Kurz mit meinen Wörtern:
RWE macht die Grund- und Sockelpreise geltend. Kein Wort von Billigkeitseinreden. Diese Strategie ist vor Gericht erfolgreich.
Der Versorger dürfe den Liefervertrag kündigen.
Der Mahnbescheid dürfte verjährungshemmend zugestellt sein.
Es stellt sich die Frage, ob ich das wirtschaftliche Risiko eingehen möchte (Worst-Case) oder nicht.
Der Besuch beim Anwalt und die Antwort liest sich so, als ob ich schon verloren habe und die Frage ist, wie viel ich zahlen möchte. Von einem Bast-Case wird nicht mal geträumt... ;)
Zu den Zahlen. Anscheint habe ich Euch in diesen Thread falsch verstanden oder mich falsch ausgedrückt. Deshalb versuche ich es mal mit Zahlen darzustellen:
Wenn ich den RWE-Grundtarif von 2007 nehme und mit dem Verbrauch die Forderungen ausrechne und mit meinen tatsächlichen Zahlungen verrechne, so sollte die RWE Forderung 75 Euro niedriger sein, als im Mahnbescheid steht. Meine Zahlungen kann ich nachweisen. Wie es zu dieser Differenz kommt kann ich jetzt nicht herausfinden. Im Mahnbescheid stehen nur offene Forderungen pro Abrechnungsjahr (2011, 12, 13, 14). Wie die zu diesen Zahlen kommen stand nur im Schreiben, womit ich verklagt wurde. Dieses Schreiben hat der Anwalt. Wie gesagt, ich habe es durchgelesen nicht nachgerechnet und keine Kopie gemacht.
Spartenübergreifen wurde bei mir nicht abgerechnet. Nur wahrscheinlich meine Zahlungen falsch ermittelt.
Ich habe dem Anwalt EURE Argumente oder Strategien mit meinen Wörtern weiter gegeben. Teilweise sind die ja beantwortet. Ich habe 2 Stunden abgewartet und danach angerufen, aber der war nicht mehr im Büro.
Laut der Klage habe ich ja 2 Wochen für die Meldung. Der Brief kam am 1.04. Habe ich jetzt Zeit bis zum 14.04., 15.04. oder 15.04. einschließlich?
@khh Sie haben als erster von einem Sondertarif gesprochen. Wie stellt einer fest, welchen Tarif er besitzt? Sorry, wenn ich jemanden in Irre geführt habe. In meiner erster Rechnung von 2003 steht „Abrechnungsgrundlage RWEnaturgas Optimo“. Ich besitze keinen schriftlichen Vertrag. Ich hatte mal eine Auftragsbestätigung für den Gasanschluss unterschrieben, aber keinen Vertrag.
Leute, ich danke Euch viel mal, dass Ihr mir zugehört habt und auch mir Ratschläge gegeben habt.
Da ich nicht vom Fach bin und ich bestimmt diesen Prozess verliere, so werdet Ihr einen Mitstreiter weniger haben. Den sobald ich den Versorger wechsle, so ist es vorbei mit den Protesten.
@hkk und PLUS. Bis vor kurzem war ich noch Optimist und wollte abwarten, aber jetzt ist das Pferd bestimmt tot. ;)
Die Frage ob ich danach noch Gas oder Pellets habe muss ich in einem anderen Forum besprechen :)
Wenn wir mal vom Worst-Case ausgehen, kann RWE frühere Sperrandrohung nach dem Prozess „durchboxen“? Oder nach der Aufnahme der Klage?
--- Zitat von: khh am 09. April 2015, 21:55:06 --- …
--- Zitat ---Der Rechtsanwalt hat meine Unterlagen von RWE kurz angeschaut. Alle meine Schreiben an die RWE sollte ich per E-Mail zusenden. ...
--- Ende Zitat ---
Haben Sie das inzwischen erledigt?...
--- Ende Zitat ---
Oh ja, sofort. Danke.
--- Zitat von: khh am 09. April 2015, 21:55:06 --- ...
Es wäre schön, wenn Sie hier berichten, was letztlich dabei rausgekommen ist....
--- Ende Zitat ---
Natürlich werde ich weiter hier berichten, nur ein Musterprozess und Hilfe für andere Mitstreiter wird es wohl nicht.
Habe ich noch eine Frage vergessen? Ach ja, wie habe ich widersprochen... gleich. Ich bin nicht so schnell. :(
khh:
--- Zitat von: GasRatSuchender am 10. April 2015, 17:39:14 ---RWE macht die Grund- und Sockelpreise geltend. Kein Wort von Billigkeitseinreden. ...
--- Ende Zitat ---
Das ist schon klar; wie es ggf. zu einem "Preissockel" kommt, ist in Antwort #1 angesprochen.
--- Zitat ---... Der Versorger dürfe den Liefervertrag kündigen. ...
--- Ende Zitat ---
Bei einem Sondervertrag ist das ja auch nicht zu bezweifeln. NICHT beantwortet ist damit aber, ob Ihr Anwalt die hier zur Kündigung angesprochen Aspekte geprüft hat (insbesondere, ob form- und fristgerecht ?).
--- Zitat ---... Habe ich noch eine Frage vergessen? Ach ja, wie habe ich widersprochen... gleich. ...
--- Ende Zitat ---
Das ist WANN! Das entscheidende "W I E", ob nämlich gem. § 174 BGB, ist aber immer noch NICHT beantwortet.
PS: Und was sagt Ihr Anwalt zu einem "sofortigem Anerkenntnis" der von RWE jetzt geltend gemachten Ansprüche?
userD0010:
@GasRatSuchender
Da haben Sie sich aber einen tollen Fachanwalt ausgesucht ! Den hat wohl das Interesse oder gar der Mut verlassen, sich ernsthaft mit Ihrer "Bagatelle" zu beschäftigen, oder?
Wenn es noch nicht zu spät ist und wenn die hier mitargumentierenden Mitstreiter nicht noch bessere Ideen haben, sollten Sie zumindest dem Ihnen vorliegenden Mahnbescheid widersprechen.
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